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flipper
Threadersteller
Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.02.2008 17:07
Titel TM "Trademark" bei Firmenlogo |
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wollte nur wissen ob man bei einem Firmenlogo das "TM" dazuschreiben darf - auf visitenkarte, briefpapier, wo auch immer.
Unsere Anwältin hat jedenfalls gemeint es wäre kein Problem.
Dass man "R" (registered) ohne Eintragung im Pantentamt nicht verwenden darf - ist klar.
möchte nur ganz sicher gehen, dass es kein problem ist.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.02.2008 17:10
Titel
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Keine Ahnung, wie das in Oesterreich ist. Hier ist die Rechtslage nicht wirklich eindeutig. Davon ab: wozu ueberhaupt so'n unsinnigen Kack?
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 28.02.2008 17:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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freakazzzoid
Dabei seit: 20.02.2006
Ort: südliches Österreich
Alter: -
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Verfasst Do 28.02.2008 17:17
Titel
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Die Bezeichnung TM gibt es für Österreichische Firmen nicht...das heißt, eigentlich kannst du es verwenden.
Achtung, das ist mein persönlicher Wissenstand über dieses Thema!
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flipper
Threadersteller
Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.02.2008 18:34
Titel
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ja, in der regel verwenden es nur U.S. Firmen.
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Freealism
Dabei seit: 23.11.2006
Ort: Everswinkel
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.03.2008 00:51
Titel
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TM, (C) und (R) sind Kennzeichen, die im deutschen Recht nicht verankert sind und somit keine direkte Konsequenz haben.
Allerdings gab es auch Rechtssprechungen, die die irreführende Verwendung solcher Kennzeichnungen anmahnten. Ich bin mit den genauen Fällen nicht vertraut und kann nur vermuten, dass dort betrügerische Absichten bezogen auf Markenschutzrechte verfolgt worden sind.
Viele Grüße
Martin
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.03.2008 01:40
Titel
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http://www.flashforum.de/forum/archive/index.php/t-200455.html
Aus dem dritten beitrag:
Zitat: | tm bezeichnet eine marke, die nicht beim amerikanischen markenamt eingetragen wurde.
hier ein refenzprozess des lg münchen zur verwendung in deutschland:
http://www.netlaw.de/urteile/lgm_36.htm
die verwendung ist demnach in deutschland ein verstoss gegen das irreführungsgebot nach §3 uwg, da es sich eben um nicht eingetragene marken handelt, für einen deutschen staatsbürger aber gleichgestellt mit dem (r) aufgefasst werden könnte.
zitat:Die Verwendung des Zeichens ™ ist in Deutschland irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Verkehrskreise glaubt, das Zeichen stehe für eine ausländische eingetragene Marke. |
Wie schon erwähnt, in Deutschland hat das TM keinen Nutzen und führt sogar zu Irritationen.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.03.2008 01:51
Titel
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Freealism hat geschrieben: | TM, (C) und (R) sind Kennzeichen, die im deutschen Recht nicht verankert sind und somit keine direkte Konsequenz haben.
Allerdings gab es auch Rechtssprechungen, die die irreführende Verwendung solcher Kennzeichnungen anmahnten. Ich bin mit den genauen Fällen nicht vertraut und kann nur vermuten, dass dort betrügerische Absichten bezogen auf Markenschutzrechte verfolgt worden sind.
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Also zumindest (R) darf man in Deutschland wohl erst verwenden wenn die Marke auch im Markenregister eingetragen ist.
Mehr Infos gibts hier
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.03.2008 12:28
Titel
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Zitat: | Die Verwendung des Zeichens ™ ist in Deutschland irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Verkehrskreise glaubt, das Zeichen stehe für eine ausländische eingetragene Marke. |
Joa... Komische Begründung. Nur, weil viele etwas glauben, ist die Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen verboten?
Lasst uns eine Glaubensgruppe eröffnen, die der Meinung ist, dass Steuern falsch sind...
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