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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
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Verfasst Fr 02.07.2004 20:34
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden. |
Na, das interessiert mich aber jetzt mal.
Bitte nähere Infos besorgen. Danke.
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Dabei seit: 03.11.2003
Ort: -
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Verfasst Fr 02.07.2004 20:44
Titel
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cyanamide hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden. |
Na, das interessiert mich aber jetzt mal.
Bitte nähere Infos besorgen. Danke. |
Mehrwertsteuer: Wann 7%, wann 16%?
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine «Fließband-Layout-Aufträge») werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
Quelle: http://www.agd.de/de/_faq.shtml
aber vorsicht! sollte das finanzamt die 7% nicht akzepterien, verlangen sie 16%! kann also teuer werden...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 20:52
Titel
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Sowas...
Bin Mitglied und im Tarifvertragsbuch steht davon nix drin.
Sowas. Das ist auch das erste was ich diesbezüglich höre...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 02.07.2004 21:16
Titel
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. hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden. |
Na, das interessiert mich aber jetzt mal.
Bitte nähere Infos besorgen. Danke. |
Mehrwertsteuer: Wann 7%, wann 16%?
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine «Fließband-Layout-Aufträge») werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
Quelle: http://www.agd.de/de/_faq.shtml
aber vorsicht! sollte das finanzamt die 7% nicht akzepterien, verlangen sie 16%! kann also teuer werden... |
vielen dank - genau das meinte ich mit dem "nicht sicher sein beim finanzamt" - da man ja manchmal wirklich die grenzen nicht wirklich abstecken kann... und wie gesagt ne nachbesteuerung macht keinen wirklichen spaß...
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Dabei seit: 03.11.2003
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Verfasst Fr 02.07.2004 21:41
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | . hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden. |
Na, das interessiert mich aber jetzt mal.
Bitte nähere Infos besorgen. Danke. |
Mehrwertsteuer: Wann 7%, wann 16%?
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine «Fließband-Layout-Aufträge») werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
Quelle: http://www.agd.de/de/_faq.shtml
aber vorsicht! sollte das finanzamt die 7% nicht akzepterien, verlangen sie 16%! kann also teuer werden... |
vielen dank - genau das meinte ich mit dem "nicht sicher sein beim finanzamt" - da man ja manchmal wirklich die grenzen nicht wirklich abstecken kann... und wie gesagt ne nachbesteuerung macht keinen wirklichen spaß... |
eine kollegin dürfte die rechnungen von 2 jahren neu schreiben. die 9% differenz musste sie voll bezahlen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.07.2004 22:04
Titel
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. hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | . hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden. |
Na, das interessiert mich aber jetzt mal.
Bitte nähere Infos besorgen. Danke. |
Mehrwertsteuer: Wann 7%, wann 16%?
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine «Fließband-Layout-Aufträge») werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
Quelle: http://www.agd.de/de/_faq.shtml
aber vorsicht! sollte das finanzamt die 7% nicht akzepterien, verlangen sie 16%! kann also teuer werden... |
vielen dank - genau das meinte ich mit dem "nicht sicher sein beim finanzamt" - da man ja manchmal wirklich die grenzen nicht wirklich abstecken kann... und wie gesagt ne nachbesteuerung macht keinen wirklichen spaß... |
eine kollegin dürfte die rechnungen von 2 jahren neu schreiben. die 9% differenz musste sie voll bezahlen... |
ja genau das meine ich. theoretisch könnte man das den kunden nachbelasten, aber wer macht das schon. und ich denke die meisten kunden haben für solch eine sache dann auch wenig verständnis - vor allem wenn sie dann noch mal für eine bereits bezahlte leistung zahlen sollen...
was bei mir damals war als ich vom kleingewerbe auf "normales" gewerbe mit mehrwertseueroption umgestellt habe:
ich habe die monate des jahres das schon lief bei meinen kundenrechnungen (in absprache mit diesen) nachbelastet - die meisten haben das dann auch verstanden und nachgezahlt. aber ich denke bei einem "falschen" ust-satz sind die dann nicht so freundlich gesinnt.
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soda-syphon
Dabei seit: 25.02.2003
Ort: chaos
Alter: 25
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Verfasst Sa 03.07.2004 10:26
Titel
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. hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden. |
Na, das interessiert mich aber jetzt mal.
Bitte nähere Infos besorgen. Danke. |
Mehrwertsteuer: Wann 7%, wann 16%?
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine «Fließband-Layout-Aufträge») werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
Quelle: http://www.agd.de/de/_faq.shtml
aber vorsicht! sollte das finanzamt die 7% nicht akzepterien, verlangen sie 16%! kann also teuer werden... |
d.h. da sitzt jemand im FA der sich anmasst Kreativitaet beurteilen zu koennen? oder verteilt der seine beschissenen Stempel nach Lust und Laune?
Gut das einem Geldverdienen hier so leicht gemacht wird, dann klappts auch mit den Arbeitslosen #pling#
heisst dass nun das ihr (schon selbstaendigen) vor jedem Auftrag euren kreativen Anspruch an das Projekt abwaegt, und dann dementsprechend besteuert? Aufgrund welcher Formulare/"Info"-Blaetter/Rundschreiben oder gar kreativer Angestellter(hrhr) fuehlt sich das FA denn berechtigt, steuerlich Nachforderungen zu stellen? Das ist fuer mich gerade ein hoechst schrecklicher Gedanke
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Dabei seit: 03.11.2003
Ort: -
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Geschlecht: -
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Verfasst Sa 03.07.2004 11:13
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soda-syphon hat geschrieben: | d.h. da sitzt jemand im FA der sich anmasst Kreativitaet beurteilen zu koennen? oder verteilt der seine beschissenen Stempel nach Lust und Laune?
Gut das einem Geldverdienen hier so leicht gemacht wird, dann klappts auch mit den Arbeitslosen #pling#
heisst dass nun das ihr (schon selbstaendigen) vor jedem Auftrag euren kreativen Anspruch an das Projekt abwaegt, und dann dementsprechend besteuert? Aufgrund welcher Formulare/"Info"-Blaetter/Rundschreiben oder gar kreativer Angestellter(hrhr) fuehlt sich das FA denn berechtigt, steuerlich Nachforderungen zu stellen? Das ist fuer mich gerade ein hoechst schrecklicher Gedanke |
nö, das ist gar nicht so kompliziert und für firmen ist die mehrwehrtsteuer ja ohnehin nicht relevant.
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