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Thema: Taschengeld aufbessern, Schwarzarbeit? vom 15.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Taschengeld aufbessern, Schwarzarbeit?
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oliver_mahlke
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Threadersteller

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Verfasst Mi 15.08.2007 18:53
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Taschengeld aufbessern, Schwarzarbeit?

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Moin.

Rein theoretisch ist meines Wissens jede nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ausgübte Tätigkeit die ohne Gewerbeanmeldung abläuft Schwarzarbeit.

Nun würde sicher niemand die Tochter vom Nachbarn anscheissen, wenn die am schwarzen Brett im Supermarkt ihre Babysitter Dienste anbietet.

Aber ist das nicht theoretisch auch Schwarzarbeit? Wo wird hier die Grenze gezogen?

Wenn jetzt also z.B. ein Schüler bei eBay »Homepagedesign« anbietet, diese Dienstleistung also aktiv bewirbt, das ganze aber ohne Gewerbeanmeldung, was kann dem dann passieren?

Hintergrund: der kleine Bruder meiner Freundin (17Jahre alt), macht das seit einiger Zeit, hat auch schon ein paar hundert Euro damit verdient, und ich bin der Meinung das könnte ihm gewaltig auf die Füße fallen. Oder irre ich mich?
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.08.2007 18:59
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du irrst nicht. da gabs vor einiger zeit sogar richtigen wirbel. ins besondere mit dem sachverhalt, das waren/dienstleistungen bei ebay angeboten werden.

ich glaube mich zu erinnern, das ganze fing an, als man die ganzen putzfrauen getestet hatte, ob die denn alle ihre steuerkarte mitbringen.

passieren kann da einiges, allerdings müsste den personen da schon böses wollen, aber solche leute gibts ja überall.
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oliver_mahlke
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 25.12.2006
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Verfasst Mi 15.08.2007 19:14
Titel

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pRiMUS hat geschrieben:
du irrst nicht. da gabs vor einiger zeit sogar richtigen wirbel. ins besondere mit dem sachverhalt, das waren/dienstleistungen bei ebay angeboten werden.

ich glaube mich zu erinnern, das ganze fing an, als man die ganzen putzfrauen getestet hatte, ob die denn alle ihre steuerkarte mitbringen.

passieren kann da einiges, allerdings müsste den personen da schon böses wollen, aber solche leute gibts ja überall.


Gerade bei eBay. Und ich meine die Wahrscheinlichkeit das bei ebay und Co. jemand sowas macht ist natürlich größer als beim schwarzen Brett in meiner Reichelt-Filiale
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Nachtfalter
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Ort: -

Verfasst Mi 15.08.2007 19:28
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Da werden wieder einige Dinge durcheinander gebracht....

Gewerbeanmeldung hat damit erst mal nix zu tun, das müssen nicht alle. Freiberufler brauchen z.B. nur eine Steuernummer, Angestellte mit Nebenverdienst können den Gewinn auch beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben.

Ob und wie man Geld versteuern muss hängt von der Größe des Gewinnes ab, ob Haupt- oder Nebenberuflich, oder ob als Schüler dazu verdient wird.
Die Babysitterin muß ihre Gewinne sicherlich nicht versteuern. Ab einer gewissen Höhe könnte den Eltern das Kindergeld gelürzt werden.

Um sicher zu gehen, einfach mal bei einem Steuerberater vorstellig werden. Auch wenn's was kostet: es erspart einem einige (teure) Unanehmlichkeiten!
 
Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.08.2007 20:38
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Solange es unter 400 Euro monatlich bleibt, bleibt es steuerfrei und brauch keine Gewerbeanmeldung.
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Do 16.08.2007 02:03
Titel

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Ashton hat geschrieben:
Solange es unter 400 Euro monatlich bleibt, bleibt es steuerfrei und brauch keine Gewerbeanmeldung.


Wie kommst Du denn darauf?

Sorry, aber das ist fahrlässiger Unfug. Natürlich bleiben Einkünfte, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, (einkommens)steuerfrei, aber selbstverständlich will das Finanzamt wissen, _ob_ die Enkünfte darunter bleiben und deshalb muss jede Tätigkeit, die nachhaltig, also mehr als einmalig, betrieben wird und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, gemeldet werden und natürlich ist auch eine Steuererklärung fällig.

Gerade auf ebay ist Ärger quasi vorprogrammiert, weil hier auch professionelle Anbieter unterwegs sind, vgl.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

c_writer
 
oliver_mahlke
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 25.12.2006
Ort: -
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Verfasst Fr 17.08.2007 05:58
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c_writer hat geschrieben:
Ashton hat geschrieben:
Solange es unter 400 Euro monatlich bleibt, bleibt es steuerfrei und brauch keine Gewerbeanmeldung.


Wie kommst Du denn darauf?

Sorry, aber das ist fahrlässiger Unfug. Natürlich bleiben Einkünfte, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, (einkommens)steuerfrei, aber selbstverständlich will das Finanzamt wissen, _ob_ die Enkünfte darunter bleiben und deshalb muss jede Tätigkeit, die nachhaltig, also mehr als einmalig, betrieben wird und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, gemeldet werden und natürlich ist auch eine Steuererklärung fällig.

Gerade auf ebay ist Ärger quasi vorprogrammiert, weil hier auch professionelle Anbieter unterwegs sind, vgl.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

c_writer


Hab ich also doch recht: Gewerbe anmelden?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.08.2007 08:01
Titel

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oliver_mahlke hat geschrieben:
c_writer hat geschrieben:
Ashton hat geschrieben:
Solange es unter 400 Euro monatlich bleibt, bleibt es steuerfrei und brauch keine Gewerbeanmeldung.


Wie kommst Du denn darauf?

Sorry, aber das ist fahrlässiger Unfug. Natürlich bleiben Einkünfte, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, (einkommens)steuerfrei, aber selbstverständlich will das Finanzamt wissen, _ob_ die Enkünfte darunter bleiben und deshalb muss jede Tätigkeit, die nachhaltig, also mehr als einmalig, betrieben wird und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, gemeldet werden und natürlich ist auch eine Steuererklärung fällig.

Gerade auf ebay ist Ärger quasi vorprogrammiert, weil hier auch professionelle Anbieter unterwegs sind, vgl.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

c_writer


Hab ich also doch recht: Gewerbe anmelden?


du hast recht mit anmelden - gewerbe muss das nich unbedingt sein - kann auch der freiberufler sein. aber dem finanzamt gemeldet werden musses in jedem fall. wer seine einkünfte aus selbständiger arbeit nicht meldet - egal ob das nun 50 oder 50.000 euro sind - begeht vor dem gesetz steuerhinterziehung und arbeitet somit schwarz. und unterm strich wird da auch nicht mehr viel unterschied gemacht - auch bei bagatellfällen wird mittlerweile härter durchgegriffen! dein bekannter tut also gut daran seine tätigkeit anzumelden und sich ne ordentliche steuernummer zu besorgen (oder in seinem fall noch die eltern, weil er ja noch minderjährig ist). im ernstfall wird der eingenommene gewinn nämlich vom finanzamt geschätzt - und die schätzen da dann meistens ziemlich großzügig... und ein paar tausend euro sind für einen 17 jährigen ne menge geld!
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