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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.02.2006 20:35
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Dr.Evil hat geschrieben: | das ist doch in einem arbeitsverhältnis anders, oder?
Wenn du für die Agentur in der du arbeitest einen Flyer machst,
liegen doch auch alle Rechte bei der Agentur.
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ja, aber das ist nicht das urheberrecht. urheber kann immer nur der schöpfer eines werkes sein (oder mehrere schöpfer), was schon der name an sich sagt. was zählt ist das nutzungsrecht. in einem arbeitsverhältnis geht das uneingeschränkte nutzungsrecht auf die agentur über, wenn sie dir dein gehalt bezahlt.
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baxter
Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 12.02.2006 00:55
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Dr.Evil hat geschrieben: | wenn du das bild im auftrag der band geschossen hast, liegt das urheberrecht bei ihnen, also dürfen sie es auch weitergeben. |
das urheberrecht kann nur beim urheber selbst liegen und kann nicht weitergegeben werden. |
Sonst hast Du zwar recht, aber das Urheberrecht kann bei Tod des Urhebers an Verwandte übertragen werden. Sollte keiner existieren kann man glaub ich 70 Jahre nach dem Tod die Rechte auch übertragen bekommen.
Egal trifft ja in dem Fall eh nicht zu!
Verklag die Schweine!!!
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
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Verfasst So 12.02.2006 15:29
Titel
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1.) Rechnung an die Zeitung schicken.
2.) Saftiges Honorar für Abdruckrechte fordern.
3.) Abwarten was passiert.
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..::Eisdealer
Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 12.02.2006 17:05
Titel
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RickMKK hat geschrieben: | 1.) Rechnung an die Zeitung schicken.
2.) Saftiges Honorar für Abdruckrechte fordern.
3.) Abwarten was passiert.
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4) auf folgeaufträge der band scheissen.
5) schlechte mundpropaganda erzeugen und die kamera an den nagel hängen.
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chrisdOof
Threadersteller
Dabei seit: 03.11.2003
Ort: BREMEN
Alter: 38
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Verfasst So 12.02.2006 17:13
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Danke für die Antworten.
Ich habe die Redakteurin gestern Nacht getroffen, sie hat sich bei mir entschuldigt, es sei ihr hochgradig peinlich und würde nie wieder vorkommen. Das Kürzel "FR" steht tatsächlich für "FRei".
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
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Verfasst So 12.02.2006 18:36
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Naja, der Fehler liegt hier eindeutig bei der Band. Wenn die Zeitung sich bei dir entschuldigt, ist das in Ordnung, müssen se aber nicht. In Zukunft wirklich mit deiner Band abklären!
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 12.02.2006 19:06
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Ich wollte nix sagen
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Spurlos
Dabei seit: 29.10.2005
Ort: -
Alter: 41
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Verfasst Mo 13.02.2006 01:13
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Zum Thema Agenturarbeit...
Du bist Urheber der Idee und des "Layouts" bei Motiven wie einer Band, auf dem "EXPLIZIT" diese Personen im Vordergrund stehen bedarf es der Zustimmung der Band und des Fotografen.
Das heisst wenn du bei einer Agentur tätig bist (und solange nichts anderes vereinbart wurde) müsste eine Agentur auch noch nach 100 Jahren (gegf. du lebst so lange) Nutzungsrecht fordern wenn sie das Bild nutzen wollen.
Ein Bsp. aus der Praxis:
Ich war beim Bund in der Internet- und Intranetredaktion tätig und musste einen Wisch unterschreiben das ich alle Nutzungsrechte auf Lebzeiten abgebe und die Bilder selbst nicht pupliziere .
Naja aber dein Fall ist ja geklärt
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