Autor |
Nachricht |
MacMad
Threadersteller
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Bremen
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 19.11.2006 22:02
Titel starenkasten in gestaltung? |
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hallo,
ich würde gerne an einer ampel ein plakat gestalten, als eyecatcher will ich ein foto eines blitzkastens in originalgröße verwenden. wie sieht es mit dem straßenverkehrsrecht aus? darf man sowas machen?
gruß aus bremen
Zuletzt bearbeitet von MacMad am So 19.11.2006 22:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst So 19.11.2006 22:08
Titel
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Ich wüßte zwar nicht, warum das Probleme geben sollte - anders bei einem Plakat mit Verkehrszeichen weil hier die Gefahr besteht, es mit einem Echten (und damit einer rechtsverbindlichen Verkehrsregelung) zu verwechseln - aber trotzdem würde ich an Deiner Stelle mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt anfragen.
...und dann die Entscheidung auch unbedingt schriftlich geben lassen, damit Du was in der Hand hast, falls es trotzdem Ärger geben sollte.
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MacMad
Threadersteller
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Bremen
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 20:48
Titel
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...danke für die antwort.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 20:56
Titel
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da wirst du ein klares NEIN bekommen. Schautafeln und dgl, die den Autofahrer irritieren, sind mW. verboten.
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zeitgeisty
Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 21:02
Titel
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Ist zumindest eine interessante Fragestellung. Bin gespannt, wie ein eventuelles "Nein" gerechtfertigt würde, wenn z.B. direkt hinter dem Plakat ein echter Starenkasten stünde...
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MacMad
Threadersteller
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Bremen
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 21:10
Titel
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...naja, opa egon könnte in die eisen gehen und ihm kachelt jemand hintendrauf.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.11.2006 21:24
Titel
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MacMad hat geschrieben: | ...naja, opa egon könnte in die eisen gehen und ihm kachelt jemand hintendrauf. |
Das dürfte eigentlich kein Versagensgrund sein, denn die Gefahr wäre wahrscheinlich wesentlich größer, wenn H&M mal wieder eines seiner leichtbekleideten Mädels öffentlich auf Plakaten zur Schau stellt.
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Designboy86
Dabei seit: 22.11.2006
Ort: Meinerzhagen
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.11.2006 14:33
Titel
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Eigentlich sollte es mit einem Starenkasten keine Probleme geben, denn Autofahrer die sich ans Tempohalten haben kein Problem mit so etwas und wers nicht tut ist selber schuld.... Mit den Verkehrszeichen is wie schon gesagt wurde ne andere Sache, und wegen den H&M Mädels hat unser "guter Staat" auch ein gesetz eingeführt. Ich weiß zwar nicht welcher Artikel aber das gibt es wirklich´kann aber nicht wort wörtlich wiedergeben, aber es besagt das man von seinem lebenspartner 5 mal in der Woche hingebungsvollen Sex fordern darf. Macht aber keiner da man sonst die längste Zeit ne Frau hatte
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