seitenumbruch
Threadersteller
Dabei seit: 21.08.2010
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 21.08.2010 20:40
Titel Städtenamen als Teil des Domainnamens? Aktueller Stand? |
|
|
Viele Grüße ins Forum!
Seit einiger Zeit bin ich schon stiller Mitleser in diesem sehr interessanten Forum.
In naher Zeit habe ich vor, für für eine Stadt - nehmen wir mal an, sie heißt "Kleinkleckersdorf" - ein (für privat und kommerziell) kostenloses regionales Webverzeichnis zu gestalten. Es ist ein privates Projekt, werbefrei und ohne jede Gewinnabsicht. Dort finden sich z.B. diverse Informationen zu Unternehmen, Veranstaltungen, Öffnungszeiten und Preise von Einrichtungen. Nichts Neues und Besonders also, aber Informationen in komprimierter Form - welche es in dieser Art allerdings für "Kleinkleckersdorf" noch nicht gibt.
Das Domainrecht schlägt ja permanent neue Kapriolen. Im Internet findet man sehr viele (teils verwirrende) Infos, Rechtssprechungen und Urteile, wenn man einen Städtenamen in einer Domain verwenden möchte. Nach meinen Recherchen ist dies nun in Verbindung mit einem generischen Namen erlaubt. Oder doch nicht?
Also: Dieses Webverzeichnis sollte später auf die Domain "www.kleinkleckersdorfs-seiten.de" aufgeschaltet werden. "Kleinkleckersdorf" an sich ist somit als "Stadtmonopol" nicht gefährdet, eine Verwechslungsgefahr besteht eigentlich auch nicht und der Begriff "..-Seiten" ist doch auch sehr allmein gehalten. Eine Abfrage beim DPMA ergab auch keine Einträge...
Meine Fragen:
1. Kann ich mit dieser Domain mit ungewollt Ärger in Form von Abmahnungen einhandeln? (Wenn ja, warum?)
2. Wäre es sinnvoll mit der Stadtverwaltung der Stadt "Kleinkleckersdorf" vorab zu reden?
3. Wenn ja, welche Abteilung wäre für solche Anliegen zuständig?
4. Wie ist denn nun die aktuelle Rechtslage bei Verwendung von Städtenamen in Domains?
5. Oder hätte ich bei der Wahl des Domainnamens und anschließender Verwendung der Domain "www.kleinkleckersdorfs-seiten.de" gute Chancen, dass das Projekt "streitfrei" geführt werden kann?
Ich bedanke mich im Voraus für eure kompetente Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Andreas
|
|