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Thema: Stadtmagazin vom 20.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Stadtmagazin
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Pree
Threadersteller

Dabei seit: 10.10.2007
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Verfasst Mo 20.07.2009 14:24
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Stadtmagazin

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Hallo,
ich habe vor ein kleines Stadtmagazin auf die Beine zu stellen. Dazu folgende Fragen:
Ich hab mal gehört, dass so ein Magazin einen bestimmten redaktionellen Anteil haben muss?!
Ist das auch bei „Werbeblättern“ so, die eigentlich zum größten Teil aus Anzeigen bestehen soll?
Gibt es noch andere Rechtliche Grundlagen die ich wissen muss, die sich auf den Inhalt dieses Blattes
beziehen (außer Urheberrecht)?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten *zwinker*
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 20.07.2009 16:41
Titel

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wenn du redaktionelle inhalte schreibst, solltest du dich mit dem presserecht vertraut machen. ebenso das zitate-recht. dann natürlich impressumspflicht mit angabe des verantwortlichen. ein mindestmaß an redaktion kann ich dir nicht nennen.

willst du denn eher ein "anzeigen-heft" verkaufen oder eher ein lokalmagazin mit einem "markt-teil"?

dann gibt es noch die prüfung von der IVW. die ist aber keine pflicht, glaube ich.

und das ist nur ein bürokratischer teil, der andere ist die umsetzung und produktion. hast du da schon erfahrungen in gestaltung und produktion von printsachen?
 
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.07.2009 17:12
Titel

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Also IVW ist keine Pflicht aber ohne sowas werden einige Kunden bei dir keine werbung schalten wollen, anderen isses wurscht.

Da gibts noch so städtische Auflagen. Wenn du das als kostenloses Blättchen verteilen willst brauchst du schon eine Genehmigung  … also besser gründlich Informieren. Vll auch bei einer örtlichen renomierten Druckerei die damit erfahrungen haben…
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