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Thema: Sprache für Webseite vom 29.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sprache für Webseite
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MaverikMS2001
Threadersteller

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Verfasst So 29.10.2006 15:12
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Sprache für Webseite

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Hallo,

Ich hbae ein kleines problem. Ich arbeite seit Jahren mit einem guten Bekannten zusammen, welcher
selbstständig im bereich Ton und Video ist. ich selber betreibe eine Werbeagentur. Nun wollte ein kunden für seine Webseite unbedingt die Menüpunkte gesprochen haben und ich gab meinem bekannten den Auftrag eine Sprecherin zu Organisieren und die Menüpunkte Nach zu sprechen. Ich erhielt von Ihm die Sound Dateien und bezahlte seine Rechn ung sofort. Nun haben wir ein paar unstimmigkeiten wegen anderen Projekten und er teilte mir und meinem Kunden schriftlich mit das die Nutzung der Audiodateinen nicht vereinbart war ???? Hier das Zitat:

leider haben wir festgestellt, dass sie die in Auftrag gegeben Tonaufnahmen für XXXXX im Web verwendet haben. Eine derartige Nutzung wurde nicht vereinbart. Deshalb fordern wir Sie auf die Tondateien umgehend vom Netz zu nehmen. Andernfalls werden wir bei Ihnen oder dem Betreiber der Website einen Schadensersatz von 10.000,- Euro einfordern. Einen rückwirkenden Schadensersatz, behalten wir uns vor.

Die Tondateien waren nie für etwas anderes gedacht. Wie sieht sowas rechtlich aus ? Schließlich habe ich dafür bezahlt doch meine größte Sorge ist wie mein kunde darauf reagiert. Es kann doch nicht sein das er einfach meinen Kunden anschreiben darf.

ich bin für jede Hilfe dankbar.
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hyko

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Verfasst So 29.10.2006 16:12
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habt ihr einen vertrag? was wurde auf der rechnung vereinbart, was sagen seine agbs?
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MaverikMS2001
Threadersteller

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Verfasst So 29.10.2006 16:24
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Das ist das Problem

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Es gibt keinen Vertrag. Es gibt lediglich eine Rechnung mit folgendem "Artikel" Tonaufnahmen und Editing Sprecherin" AGBS hat er auch keine. Es war ihm jedoch wohl bekannt, dass die sounds für eine Webseite sind. Aber nun frage ich mich wie kann er Urheber sein wenn es nicht seine Stimme ist ? Ich habe im Urhg nachgelesen und habe das so verstanden, das nur der "persönliche ersteller" des Werkes ein Urheberecht hat ???

sollte ich vorsichtshalber die sounds aus der Seite entfernen ist zwatr verdammt viel arbeit 12 Sprachen.

mfg
Markus
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hyko

Dabei seit: 29.04.2002
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Verfasst So 29.10.2006 17:41
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eine rechtsverbindliche aussage gibt es nur bei einem anwalt.
da aus der rechnung auch keine verwertungsgrundlage hervor geht würde ich auf nummer sicher gehen. er hat in dem moment mehr in der hand als du.
meine meinung

lieber alles schriftlich fixieren als dumm da stehen
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst So 29.10.2006 18:33
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Ich bin auch kein Anwalt - aber von meinem Rechtsempfinden solltest du eigentlich auf der sicheren Seite stehen. Was das Urheberrecht betrifft hast du vermutlich recht. Die Sprecherrin ist ja die Urheberrin der Texte.
(Er ist allerding Urheber der klanglichen Nachbearbeitung. Ob das in dem Fall schon durch das Urheberrecht schützenswert ist kann nur ein Richter entscheiden...)

Es geht aber vermutlich um "Nutzungsrechte". Inwiefern dein Ex-Kompel das mit der Sprecherin vertraglich geregelt hat, kann ich nicht beurteilen - aber zwischen euch beiden gab es dann wohl nur mündliche Absprachen.

Wenn ich dich richtig verstehe, ging es jetzt um Menüpunkte einer Website bei der auch Standardbegriffe wie "Home", "Kontakt" oder "Impressum" dabei waren? Dann frage ich mich wie er bei derartigen Sounddateien von einer anderen Nutzung als Web-Nutzung ausgehen kann!

Ich persönlich würde mit Ihm darüber reden ob er sein Anliegen noch mal überdenken will oder ob man selbst einen Anwalt einschalten soll (und die weiteren Kosten dafür bei Ihm hängen bleiben werden). Dem Kunden würde ich erklären, dass du "persönliche Probleme" mit deinem Zulieferer hast und dieser jetzt wohl etwas überreagiert...
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst So 29.10.2006 20:59
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1. Ab jetzt alles nur noch schriftlich. Und damit meine ich Briefe, und keine Mails.
2. Bitte ihn um Stellungnahme zu den Punkten "Was hast du denn gedacht, wofür das Gedöns gedacht ist?" und "wie rechtfertigst du 10.000 Euro Schaden?" Stellung zu beziehen.
3. Mache ihm klar, dass du - alleine um die Interessen deiner Kunden zu wahren - einen Rechtsanwalt einschaltest. Und das solltest du tatsächlich auch direkt am Montag tun. Denn sonst schreibt der nen Brief an deinen Kunden. Wenn der jetzt nämlich gleich so ätzend wird, dann versucht er wahrscheinlich, dich bei deinen Kunden in Misskredit zu bringen. Und das ist ne existentielle Bedrohung auf die du entsprechend reagieren solltest.
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