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Thema: Sponsoring Arbeitsleistung mit Spendenquittung vom 18.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sponsoring Arbeitsleistung mit Spendenquittung
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MarcoA
Threadersteller

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Verfasst Do 18.10.2007 09:33
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Sponsoring Arbeitsleistung mit Spendenquittung

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Hallo.

Ich habe eine Frage.

Und zwar möchte ich ein Angebot schreiben für einen eingetragenen Verein über Aludibondschilder. Meine Arbeitsleistung möchte ich in diesem Fall als Sponsoring zur Verfügung stellen und dafür eine Spendenquittung erhalten.

Überlegt habe ich mir folgendes:

- Ich schreibe normal das Angebot; darunter schreibe ich dann, bei Ausweisung einer Spendenquittung abzüglich Arbeitsleistung i.H.v. XX€

- wie sieht es dann bei der Rechnung aus. Muss ich dann eine für das Material, welches bezahlt werden muss, schreiben und eine für die gespendete Arbeitsleistung?

Danke für Antworten im Vorhinein.

Viele Grüße, Marco



// Verschoben von 'Wie macht man...' nach 'Recht'. maily.


Zuletzt bearbeitet von airball am Do 18.10.2007 09:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 19.10.2007 10:30
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was ist denn der zweck davon? warum sponsoring? ist das für dich ein steuerlicher vorteil? ist die rechnung privat oder gewerblich?
 
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MarcoA
Threadersteller

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Verfasst Fr 19.10.2007 11:33
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Es läuft gewerblich über unsere Firma.

Ich erzähle mal kurz den Zusammenhang.

Wie gesagt, ich möchte Schilder für einen Verein, der eine 850 Jahr-Feier plant, anbieten, wobei ich das Arbeitsmaterial bezahlt haben möchte, aber ich meine Arbeitsleistung als Spende/Sponsoring zur Verfügung zu stellen plane. Mittlerweile bin ich mir fast sicher, 2 REchnungen ausstellen zu müssen, nur soweit ist es noch nicht, beim Angebot bin ich mir nicht sicher, ob ich das so machen kann, damit das klar wird. Der Anreiz für den Verein ist sicher da, wenn ich das mit ins Angebot einbinde. Nur kann mir leider niemand so genau aus der Praxis erläutern, wie ich da am besten vorgehe, denn sowas mache ich nicht mehr per Handschlag.

Zweck davon ist, dass ich unser Logo mit auf die Schilder aufbringen kann, um unser Einzugsgebiet zu erweitern und dadurch neue Kunden zu gewinnen.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 19.10.2007 12:24
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das bedeutet DU gibst deine Arbeit quasi für lau und berechnest nur die fremdkosten, als gegenleistung soll dein logo mit auf die schilder. hab ich das so richtig verstanden?

dann schreibst du das so auch in dein angebot. dein arbeitsaufwand wird über das anbringen deines logos als kleine werbefläche auf den schildern verrechnet. ob es da gesetzlich eine richtlinie gibt, kann ich dir nicht sagen. es bleibt ja dir überlassen was du berechnest. hast du einen steuerberater den du mal fragen könntest?
 
MarcoA
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2006
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Verfasst Fr 19.10.2007 12:42
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Nefliete hat geschrieben:
das bedeutet DU gibst deine Arbeit quasi für lau und berechnest nur die fremdkosten, als gegenleistung soll dein logo mit auf die schilder. hab ich das so richtig verstanden?

dann schreibst du das so auch in dein angebot. dein arbeitsaufwand wird über das anbringen deines logos als kleine werbefläche auf den schildern verrechnet. ob es da gesetzlich eine richtlinie gibt, kann ich dir nicht sagen. es bleibt ja dir überlassen was du berechnest. hast du einen steuerberater den du mal fragen könntest?



Danke für die Info. So in der Art habe ich mir das schon fast gedacht, wollte nur Sicherheit. Ja, ich kaufe die Aludibond-Roh-Schilder, beschrifte sie und liefer die dann eben aus. Und meine Arbeitsleistung für lau, genau.

Steuerberaterin. Das Thema sprechen wir jetzt nicht weiter an. Meine Mutter ist der Frau treu, aber eh ich da was herausbekomme, habe ich ein Semester Rechtswissenschaften hinter mir * Ich bin ja schon still... * Naja, dafür ist sie genau, aber das ist ja hier nicht das Thema.

Ok Nefliete, herzlichen Dank. Ich werde das einfach so machen, spätestens Anfang nächsten Jahres werde ich sehen, ob ich das so machen konnte.

Viele Grüsse, Marco
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Fr 19.10.2007 12:45
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du solltest das klar trennen, gibt sonst nur steuerprobleme und unklarheiten.

- deine leistung stellst du ganz normal in rechnung.
- über die höhe deiner leistung spendest du der organisation.
- dafür kommt dein logo auf die schilder. (ohne offiziellem zusammenhang zur spende)

zu bedenken:
- eine spende erfolgt immer ohne gegenleistung (sonst kriegt der verein ärger)
- die organisation muss dir eine spendenquittung ausstellen können (anerkannt gemeinnütziger verein)


informiert euch da dringend vorher bei einem steuerberater und ggf. anwalt!
der ganze spendenkram birgt so einige fallstricke.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Fr 19.10.2007 12:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Fr 19.10.2007 12:46
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Nefliete hat geschrieben:
... dann schreibst du das so auch in dein angebot. dein arbeitsaufwand wird über das anbringen deines logos als kleine werbefläche auf den schildern verrechnet. ...

aufgrund solch einer vertraglichen gegenleistung darf der verein keine spendenquittung ausstellen, vorsicht!

etwas anderes ist z.b. sponsoring.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Fr 19.10.2007 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MarcoA
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2006
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Alter: 47
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Verfasst Fr 19.10.2007 12:47
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ChraCe hat geschrieben:
du solltest das klar trennen, gibt sonst nur steuerprobleme und unklarheiten.

- deine leistung stellst du ganz normal in rechnung.
- über die höhe deiner leistung spendest du der organisation.
- dafür kommt dein logo auf die schilder.

zu bedenken:
- eine spende erfolgt immer ohne gegenleistung (sonst kriegt der verein ärger)
- die organisation muss dir eine spendenquittung ausstellen können (anerkannt gemeinnütziger verein)


informiert euch da dringend vorher bei einem steuerberater und ggf. anwalt!
der ganze spendenkram birgt so einige fallstricke.


Ui, ein neuer Einwand. Alles klar, dann werde ich das vorher noch mit dem Verein abklären, ob die das so machen können.

Nochmals vielen Dank
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