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Thema: Sonderurlaub wg. Todesfall naher Verwandter? vom 21.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sonderurlaub wg. Todesfall naher Verwandter?
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ines
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.01.2008 10:17
Titel

Sonderurlaub wg. Todesfall naher Verwandter?

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Tag.

Im Internet habe ich nur Angaben für den öffentlichen Dienst oder speziell geregelte Tarifverträge gefunden.

Da ich weder an Tarifbestimmungen gebunden bin, noch etwas darüber in meinem Vertrag stehen habe, würde ich gerne wissen, ob ich beim Tod naher Verwandter (in diesem Fall Großmutter) Sonderurlaub bekomme?!
1/2 Tag? 1 Tag?

Danke für Hilfe.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.01.2008 10:31
Titel

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Hi Ines,
meine herzliche Anteilnahme.

Und nein, Sonderurlaub für Todesfälle ist nicht gesetzlich geregelt.
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bk1

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.01.2008 10:33
Titel

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Erstmal herzliches Beileid. Menno!

Als mein Opa gestorben ist, habe ich keinen Sonderurlaub bekommen. In der Agentur, in
der ich damals gearbeitet habe, hat man immer alles sehr genau genommen, insofern
denke ich, hat man wirklich keinen gesetzlichen Anspruch (nur beim Tod direkter Verwandter,
also eines Eltern- oder Geschwisterteils bzw. eines Kindes).

Natürlich kannst du auf die Kulanz deines Chefs hoffen und mal fragen.
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.01.2008 10:50
Titel

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Auch von mir erstmal herzlichstes Beileid.

@ Topic:
Leider gilt die gesetzliche Regelung nur für Verwandte ersten Grades, sprich Eltern, Geschwister oder eigene Kinder. Zu finden in §616BGB. Link

Dieser Beitrag stellt wie immer keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich meine persönliche Meinung.
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ines
Threadersteller

Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.01.2008 10:58
Titel

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Danke für die Auskünfte und Quellen.

Und natürlich für die Anteilnahme.
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