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Thema: [solved] senden einer Mail belegen vom 17.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [solved] senden einer Mail belegen
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drosteman79
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Verfasst Do 17.01.2008 16:10
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[solved] senden einer Mail belegen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wie kann ich das senden einer Mail belegen, wenn der Empfänger keine Empfangsbestätigung zulässt?

Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 17.01.2008 17:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics

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Verfasst Do 17.01.2008 16:21
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über deinen email provider? Oder entsprechende Serverdaten... ist aber alles ziemlich aufwändig.
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drosteman79
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Verfasst Do 17.01.2008 16:42
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aber theoretisch machbar?
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charon

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Verfasst Do 17.01.2008 16:45
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drosteman79 hat geschrieben:
aber theoretisch machbar?


Naja, sicher kann man das aus den Logs kriegen, aber fraglich ob das ein kommerzieller Provider macht. Ausserdem belegt das nicht den Empfang der Email, ob das was nuetzt?
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Sidschei

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Verfasst Do 17.01.2008 16:46
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Was sollte das generell für einen Zweck haben? Mails sind nicht rechtsrelevant...

Es sei denn, man wollte sowas aus rein persönlichen Gründen wissen.

Man kann natürlich dann auch mal über ein geeignetes Newsletterprogramm eine einzelne mail versenden, wenn das Programm eine Bounce-Auswertung liefert.
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drosteman79
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Verfasst Do 17.01.2008 16:58
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Sidschei hat geschrieben:
Was sollte das generell für einen Zweck haben? Mails sind nicht rechtsrelevant...


Stimmt so grundsätzlich nicht.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 17.01.2008 17:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sidschei

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Verfasst Do 17.01.2008 17:03
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drosteman79 hat geschrieben:
Sidschei hat geschrieben:
Was sollte das generell für einen Zweck haben? Mails sind nicht rechtsrelevant...


Stimmt so nicht. Eine Mahnung per E-Mail z.B. ist eine Mahnung. Da kann ich nicht sagen: ist nicht rechtsrelevant.


Das ist allein schon deshalb nicht relevant, weil man seit geraumer zeit überhaupt nicht mehr mahnen muß, weil nach 30 Tagen der Verzug seit der Schuldrechtsreform automatisch eintritt...

Aber selbst wenn - E-Mails sind niemals verbindlich im Rechtsverkehr.
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drosteman79
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Verfasst Do 17.01.2008 17:06
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Sidschei hat geschrieben:
drosteman79 hat geschrieben:
Sidschei hat geschrieben:
Was sollte das generell für einen Zweck haben? Mails sind nicht rechtsrelevant...


Stimmt so nicht. Eine Mahnung per E-Mail z.B. ist eine Mahnung. Da kann ich nicht sagen: ist nicht rechtsrelevant.


Das ist allein schon deshalb nicht relevant, weil man seit geraumer zeit überhaupt nicht mehr mahnen muß, weil nach 30 Tagen der Verzug seit der Schuldrechtsreform automatisch eintritt...

Aber selbst wenn - E-Mails sind niemals verbindlich im Rechtsverkehr.


Das ist so nicht richtig. Stichwort "qualifizierte elektronische Signatur".
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