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loremipsumdolorsit
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2015
Ort: -
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:26
Titel Social-Media Seite, Rechnung nicht bezahlt |
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Hallo zusammen.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Ich Arbeite nebenberuflich als Mediengestalter.
Für meinen Kunden habe ich eine Social-Media-Seite aufgebaut.
Diese habe ich ihm 2013 auch in Rechnung gestellt.
Nach einer Zahlungserinnerung 3 Monate später, hat er nicht reagiert.
Auch nicht auf E-Mails oder Anrufe. Auf dieser Rechnung steht auch die Erstellung für seine komplette Außenwerbung.
(Gesamtbetrag unter 400€)
Ende 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt hatten wir einigen E-Mail Verkehr, da ich ihm die Zugangsrechte zum Social-Media Account gesperrt hatte. Nun kommt er mit Begriffen wie: EIGENTUM, VERDIENSTAUSFALL und das mir dieser Ausfall in Rechnung gestellt wird.
Ich hatte gehofft im guten auseinander zu gehen.
Hat jemand einen Rat?
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:29
Titel
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Ich mag dir jetzt nicht vorhalten was du alles versäumt hast … das werden vll andere hier noch machen … mein Rat: Geh zum Anwalt!!!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:31
Titel
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Ja, such dir einen guten Anwalt. Dein Verhalten ist nämlich unprofessionell und dein Kunde könnte dadurch tatsächlich Ansprüche geltend machen können. Allerdings gilt in Deutschland nur der tatsächlich eingetretene Schaden. Sowas wie Verdienstausfall ist da schwer bis gar nicht geltend zu machen. Das kann ein Taxi-Fahrer machen, wenn er bei nem Verkehrsunfall verletzt wird. Aber das Argument "Meine Seite war down und deswegen konnte ich keine 100.000 € täglich verdienen" gilt hier nicht.
Ein Kunde, der sowas anführt scheint hier aber eine ganz klar andere Meinung zu haben, was auf einen möglichen Rechtsstreit hinführen könnte. "Im Guten auseinandergehen" hast du also mehr oder minder durch dein eigenes Verhalten verbockt. Du solltest dir daher überlegen, wie weit du gehen willst bei der Summe und was du bereit bist, als Lehrgeld zu verbuchen.
Desweiteren finde ich es nicht nachvollziehbar warum du mindestens ein Jahr danach erst damit um die Ecke kommst.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 02.03.2015 14:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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loremipsumdolorsit
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:34
Titel
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Nunja,
wir hatten länger eine gute Zusammenarbeit.
Dann hat er mir erklärt, das er Private Probleme hat und deswegen habe ich solange abgewartet.
Mit der Hoffnung zum Erfolg beider Parteien.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:39
Titel
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loremipsumdolorsit hat geschrieben: | Nunja,
wir hatten länger eine gute Zusammenarbeit.
Dann hat er mir erklärt, das er Private Probleme hat und deswegen habe ich solange abgewartet.
Mit der Hoffnung zum Erfolg beider Parteien. |
Habe dazu nochmal meinen Beitrag oben ergänzt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:42
Titel
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Naja, jetzt hast du aber doch den Zugang gesperrt, obwohl du mit der Nichtzahlung einverstanden warst. Immerhin konntest du ja über 1 Jahr auf die Begleichung warten. Einen zeitlichen Rahmen oder eine Ratenzahlung habt ihr nicht ausgehandelt?
Vermutlich habt ihr auch nichts Schriftliches zu Auftrag und neuer Regelung der Zahlungsfrist, oder?
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loremipsumdolorsit
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:48
Titel
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Vielen Dank für eure Bemühungen.
Zur Info noch: Es war mein erster "Kunde" für den ich überhaupt das Kleingewerbe gegründet habe.
Es war ein hin-und-her...
Mitte 2014 habe ich den Zugang deaktiviert und nach 3-4 Wochen kam erst eine E-Mail.
Diesen Zugang habe ich dann wieder reaktiviert mit der bitte, den Rechnungsbetrag in der Frist XY zu begleichen.
Und natürlich kam keine Antwort ...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.03.2015 14:49
Titel
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Schreibwarenhandel -> Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid -> Ausfüllen -> Abschicken -> Fertig.
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