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Thema: sich vor möglichen Urheberrechtsverletzungenschützen vom 28.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> sich vor möglichen Urheberrechtsverletzungenschützen
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bacardi_me
Threadersteller

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Verfasst Di 28.10.2008 11:12
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sich vor möglichen Urheberrechtsverletzungenschützen

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guten Morgen

ich suche durch diesen Beitrag von mir keinen freifahrtticket für urheberrechtsverletzungen. ich achte möglichst genau das es bei mir zu keinen urheberrechtsverletzungen kommt !! trotzdem gab es zwei situationen die mich in bedrängnis gebracht haben. jetzt suche ich einen weg mich davor zu schützen.


Situation A:
Ich habe für einen Kunden aus zwei Anfangsbuchstaben ein Logo gestaltet. All zu viele kombinationsmöglichkeiten gab es gar nicht. 2 jahre später macht der Kunde mich darauf aufmerksam das bereits eine andere Firma das fast selbe Logo seit 5-6 Jahren benutzt ! In so einer Situation befürchtet man schnell eine strafe wegen urheberrechtsverletzung. obwohl ich es ja nicht wissentlich kopiert habe. da ich das andere logo vorher nie gesehen habe.

Situation B:
Ein Promoter Kunde aus dem Entertainment bereich lässt auf seiner Webseite (die ich gestaltet habe) Musikvideos laufen die auf seinem Webspace gehostet sind. Ich vermute das sowas eigentlich GEMA pflichtig und damit extrem teuer ist. Mein Promoter Kunde aber behauptet er habe das Recht, da er bereits mit einigen dieser Akts zusammen gearbeitet hat (was auch stimmt). Er läd die Videos selber hoch.


Meine Frage:

Um mich in sollchen Situationen als Mediengestalter zu schützen. Habe ich folgende Fragen:

Situation A:
Um mich vor einer unberechtigten Anzeige wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen, hätte ich eine Idee und Frage mich wie ich das am besten Umsetzten könnte. Wie wäre es wenn ich meine Firma umwandle von "Mediengestalter" in "Auftragsvermittler" und die Aufträge (die ich eigentlich selber mache) zum Schein an irgend eine iranische Mediengestalter Firma abtrete. Auf diese Weise bin ich nicht für mögliche unberechtigte Urheberrechtsverletzungen verantwortlich.

Situation B:
Wie kann ich mich vom Inhalt der Webseite meines Kunden distanzieren? Kann ich etwas ins Impressum reinschreiben das der Webseiten betreiber für die verwendeten Inhalte der Webseite verantwortlich ist?






Ich betone hier nocheinmal ganz stark... ich achte sehr darauf möglichst keine Urheberrechtsverletzungen zu verursachen. Trotzdem war ich manchmal unberechtigt in Konfliktsituationen. Ich suche eine Lösung mich vor sowas zu schützen.


Zuletzt bearbeitet von bacardi_me am Di 28.10.2008 11:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.10.2008 11:25
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zu B:
Es ist immer der Betreiber der Website verantwortlich. Und wer das ist, steht im Impressum.

zu A:
Sowas kann immer passieren. Du kannst dich ggf. durch entsprechende recherchen beim dpma absichern oder einen Anwalt beauftrgane. Wenn der Kunde das nicht bezahlen will, kannst du dir nur unterschreiben lassen, dass du den Kunden auf das Risiko aufmerksam gemacht hast.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 28.10.2008 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bacardi_me
Threadersteller

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Verfasst Di 28.10.2008 11:45
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Nimroy hat geschrieben:
zu B:
Es ist immer der Betreiber der Website verantwortlich. Und wer das ist, steht im Impressum.

zu A:
Sowas kann immer passieren. Du kannst dich ggf. durch entsprechende recherchen beim dpma absichern oder einen Anwalt beauftrgane. Wenn der Kunde das nicht bezahlen will, kannst du dir nur unterschreiben lassen, dass du den Kunden auf das Risiko aufmerksam gemacht hast.




Ok. Im Impressum steht das der Kunde bzw. Domain und Webhost besitzer für den Inhalt verantwortlich ist. Ich hoffe das reicht wirklich.

wie könnte man so ein impressum formulieren?

zB "Für alle dagebotenen Inhalte ist der Webseiten betreiber Herr bla bla verantwortlich" ??


Zuletzt bearbeitet von bacardi_me am Di 28.10.2008 11:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult

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Verfasst Di 28.10.2008 11:57
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bacardi_me hat geschrieben:

Ok. Im Impressum steht das der Kunde bzw. Domain und Webhost besitzer für den Inhalt verantwortlich ist. Ich hoffe das reicht wirklich.

wie könnte man so ein impressum formulieren?

zB "Für alle dagebotenen Inhalte ist der Webseiten betreiber Herr bla bla verantwortlich" ??


Zitat:
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Fred Friedlich (Anschrift wie oben)


Quelle: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.10.2008 13:01
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Schon im eigenen Interesse sollte man auch ier den kunden auffordern, sich das von einem Anwalt freigeben zu lassen. Oder du lässt dir einmal von einem Anwalt eins erstellen und rechnest das anteilig mit ein.
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