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Thema: Shutterstock / Piraterie ? vom 05.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Shutterstock / Piraterie ?
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DanielReuber
Threadersteller

Dabei seit: 13.12.2011
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Verfasst So 05.08.2012 13:44
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Shutterstock / Piraterie ?

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Hallo liebe Leute,

Es dreht sich um Shutterstock und die dort zu erwerbenden Bilder.
eine Frage, die ich mir schon sehr lange stelle: Angenommen, Person A kauft sich dort über eine erweiterte/normale Lizenz Bilder. Diese gibt er dann (als Datei) an Person B weiter. Person B verwendet dann dieses Bild auch ( für kommerzielle Zwecke, aber auch unkommerzielle Zwecke ).
In wiefern kann da noch bestimmt werden, wer das Bild ursprünglich gekauft hat und wer macht sich dabei evtl. strafbar?
Denn rein theoretisch gesehen könnte doch eine Person Material von dort Material erwerben und dieses dann beliebig an andere Personen verteilen?

viele Grüße

Daniel
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 05.08.2012 14:09
Titel

Re: Shutterstock / Piraterie ?

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DanielReuber hat geschrieben:

Denn rein theoretisch gesehen könnte doch eine Person Material von dort Material erwerben und dieses dann beliebig an andere Personen verteilen?

richtig. und das ist nicht erlaubt...
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Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
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Verfasst Mo 06.08.2012 09:04
Titel

Re: Shutterstock / Piraterie ?

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jense hat geschrieben:
... richtig. und das ist nicht erlaubt...


Und betrifft alle Bildagenturen, nicht nur Shutterstock.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 06.08.2012 10:07
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wenn du ein bild kaufst:
die weitergabe von "unterlizenzen" ist seltenst erlaubt. das bedeutet du kannst es einem kunden (das bild) in rechnung stellen und dieser darf es dann nur für dieses projekt verwenden. aber für kein anderes. du selbst hast auch nur eine beschränkte lizenz an dem bild.

wenn dein kunde ein bild kauft:
er kann es an dich weitergeben für layoutzwecke für sein projekt. du darfst es aber nicht archivieren und für einen deiner kunden nutzen. denn der kunde hat dir nicht (und kann er auch nicht) die nötigen rechte dazu erteilt. das könnte nur die stockfirma! du müsstest das bild separat erwerben.
 
DanielReuber
Threadersteller

Dabei seit: 13.12.2011
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Verfasst Mo 06.08.2012 13:50
Titel

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Alles klar, danke soweit schon mal. Heißt also derjenige, der das Bild weitergibt und somit den Vertrag bricht macht sich strafbar. Angenommen ich erwerbe also Bilder auf Shutterstock ( o.Ä. ) und verwende diese in Arbeiten, muss ich sie also dem Kunden einzeln mit ihrem Erwerbspreis in Rechnung stellen?
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 06.08.2012 14:08
Titel

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DanielReuber hat geschrieben:
Alles klar, danke soweit schon mal. Heißt also derjenige, der das Bild weitergibt und somit den Vertrag bricht macht sich strafbar.


Und abgesehen von der Straftat sind es vor allem die zivilrechtlichen Folgen, die das ganze sehr sehr teuer machen. Und natürlich hat es auch für denjenigen entsprechende Folgen, der Bilder nutzt ohne die Rechte zu haben.... Aber das sind doch alles Selbstverständlichkeiten. Und Antworten zu den Fragen gibt es hier auch 3x die Woche.

Zitat:
Angenommen ich erwerbe also Bilder auf Shutterstock ( o.Ä. ) und verwende diese in Arbeiten, muss ich sie also dem Kunden einzeln mit ihrem Erwerbspreis in Rechnung stellen?


Das kommt immer auf die Lizenz, die Art der Nutzungsrechte an, die du erwirbst. Schau' bitte in die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Da steht das alles drin.
 
 
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