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Thema: Shopbeteiber aufgemerkt! "Zahlungspflichtig Bestellen" vom 21.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Shopbeteiber aufgemerkt! "Zahlungspflichtig Bestellen"
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zweitaccount
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2008
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Verfasst Mi 21.03.2012 21:30
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Shopbeteiber aufgemerkt! "Zahlungspflichtig Bestellen&q

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Hi Leute und Shopbetreiber,
ab 01.06.2012 gibts mal wieder neues aus den Oberhäuschen zu beachten:

e-recht24.de hat geschrieben:
Der Unternehmer muss den Verbraucher deutlich mittels Schaltfläche (Button) mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ vor Abschluss des Vertrages konfrontieren.
...
Bis zu einer gerichtlichen Klärung sollten sich Unternehmer deshalb besser an die Lösung Button + Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ halten. Hier wird es mit Sicherheit zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit anderer Darstellungen und Bezeichnungen kommen.
...
Bisher oft verwendete Formulierungen wie „Weiter“, „Bestellen“ oder "Bestellung abschließen“ sind jedenfalls NICHT ausreichend.
...
Der Gesetzgeber ist aber noch einen Schritt weiter gegangen. Verträge, die ohne entsprechenden Button geschlossen werden, gelten als nicht wirksam abgeschlossen. Vereinfacht gesagt, der Unternehmer hat keine Anspruch auf Bezahlung.


Quelle: e-recht24.de

Grüße
Zweitaccount
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 22.03.2012 11:21
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alter schwede... da brauchste doch nur wieder drauf warten bis irgendwelche abmahnanwälte wieder im großen stil post verschicken... da brauchste mittlerweile echt n jurastudium um nen onlineshop zu betreiben * Du kannst mich mal... *
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Astro

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Verfasst Do 22.03.2012 22:39
Titel

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Wer auf "Bestellen" klickt und denkt er müsste nicht zahlen, sollte eigentlich in einem speziellen Freigehege gehalten werden. *ha ha*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.03.2012 15:25
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hier auch noch mal ein paar infos zu dem thema:
http://t3n.de/news/10-fragen-antworten-button-losung-375331/
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zweitaccount
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.03.2012 17:50
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Ah danke für den Link. "Kaufen" ist also erlaubt, "Bestellen" nicht. *Huch*

Und ich hatte schon mit einem Zahlungspflichtigen-Vertrag-Schließen-Button
gerechnet *ha ha*

Naja - dann ists ja doch nur halb so schlimm.
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