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Thema: Selbstständigkeit und Hausverwaltung vom 25.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Selbstständigkeit und Hausverwaltung
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ninjafunk

Dabei seit: 09.10.2007
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Verfasst Di 27.05.2008 11:19
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radschlaeger hat geschrieben:

jein. in dem haus meiner eltern, welches direkt an einem friedhof liegt, dürfen keine versicherungsvertreter oder mediengestalter arbeiten und das mit einem geschäftsschild kundtun. * grmbl *


??? kann ich mir nicht vorstellen ... wie wird das begründet?

zum eigentlichen Thema:

Miet- und Hausrecht

Es ist grundsätzlich erlaubt, in einer Wohnung zu arbeiten und auch erwerbstätig zu sein – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Wer das nur zeitweilig tut, weil er noch einen anderen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung hat, hat überhaupt keine Schwierigkeiten zu befürchten.

Aber auch wenn eine Selbstständige oder eine Telearbeiterin ihre gesamte berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausübt, ist das nicht zu beanstanden, solange sie keine baulichen Veränderungen vornimmt und der Charakter der Wohnung als Wohnraum erhalten bleibt. Kann sie dort also immer noch kochen, übernachten und wohnen, verstößt sie nicht gegen den Mietvertrag. Dennoch empfiehlt es sich, eine solche berufliche Nutzung mit dem Vermieter zu besprechen und am besten im Mietvertrag zu fixieren. Denn wer vorher Bescheid weiß, macht hinterher keinen Ärger.

Die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft braucht auf jeden Fall, wer am oder im Haus ein Firmenschild anbringen will, wer halbwegs regen Kundenverkehr hat, also mehr als drei oder vier Besuche pro Tag, wer laute Maschinen aufstellen oder weitere Personen in der Wohnung arbeiten lassen will. Für diese Genehmigung darf der Vermieter dann einen Aufschlag auf die Wohnraummiete verlangen – üblicherweise aber nicht mehr als 20 Prozent der Nettomiete.

Trotzdem sollte auch bei einer solchen teilgewerblichen Nutzung unbedingt ein Wohnungsmietvertrag abgeschlossen werden. Wird die Wohnung nämlich als Gewerberaum gemietet, so gelten die Mieterschutzgesetze nicht!

Das Spezialproblem Musizieren in Wohnräumen wird in einem gesonderten Kapitel behandelt.

Baurecht, Baunutzungsrecht und Zweckentfremdung

Auch die Zweckentfremdungsverordnungen, die es – mit unterschiedlichem Inhalt – in vielen Städten gibt, stehen einer solchen Nutzung der Wohnung in der Regel nicht entgegen. In den meisten Städten ist die teilgewerbliche Nutzung erlaubt, solange der Wohnungsinhaber seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung hat, mehr als die Hälfte der Wohnung tatsächlich zum Wohnen nutzt und in den anderen Räumen selbst arbeitet. Ob in der eigenen Stadt eine Zweckentfremdungsverordnung gilt und was da genau drin steht, erfährt man im Rathaus.

Allerdings müssen auch Nutzungsänderungen, die keine Zweckentfremdung sind, von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Wie eng die jeweilige Gemeinde das sieht, erfährt man durch einen Anruf beim Bauamt. Als genehmigungspflichtig gilt eine Nutzungsänderung meist, wenn sie zu mehr Krach, mehr Publikumsverkehr, mehr Abfall, mehr Emissionen o.ä. führt.

In reinen Wohngebieten sind zwar freiberufliche, nicht aber Gewerbenutzungen erlaubt. Für nicht störendes Gewerbe wie ein Ingenieurbüro oder einen IT-Dienstleister sind jedoch Ausnahmen möglich.

Außerdem muss, wer ein Gewerbe in der Wohnung anmeldet, damit rechnen, dass die Gemeinde zusätzliche Müllabfuhrgebühren für den – vermuteten – Gewerbeabfall haben will. Wer aber keinen zusätzlichen Abfall produziert, kann das in der Regel mit einem Anruf schnell rückgängig machen.

[Quelle]
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Di 27.05.2008 11:23
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Shiva-chan hat geschrieben:
radschlaeger hat geschrieben:

jein. in dem haus meiner eltern, welches direkt an einem friedhof liegt, dürfen keine versicherungsvertreter oder mediengestalter arbeiten und das mit einem geschäftsschild kundtun. * grmbl *


Äh.... NUR Versicherungsvertreter und Mediengestalter? Haltet mich für blöd, aber das versteh ich jetzt nicht so ganz...


nein, bist nicht blöd. war missverständlich. ich hätte schreiben sollen: "in dem haus dürfen selbst die versicherungsmakler oder mediengestalter - oder sonst irgendwelche unternehmen, die nicht wenigstens im entferntesten ihr geld mit dem tod verdienen - kein gewerbe betreiben."

@ninjafunk das wird mit dem bebauungsplan von 1972 begründet.


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Di 27.05.2008 11:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ninjafunk

Dabei seit: 09.10.2007
Ort: Hamburg
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Verfasst Di 27.05.2008 11:28
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versicherungsmakler verkauft dann eben lebensversicherungen und der mediengestalter setzt ein paar todesanzeigen ... fertig!
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
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Verfasst Di 27.05.2008 11:30
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Ah ok! Ich dachte schon, ich bin mit der Welt am Ende XD So viel Schwachsinn auf einem Haufen ist echt unglaublich.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
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Verfasst Di 27.05.2008 11:40
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ninjafunk hat geschrieben:
versicherungsmakler verkauft dann eben lebensversicherungen und der mediengestalter setzt ein paar todesanzeigen ... fertig!


nope - würde nicht gestattet... soviel zum thema gewerbefreiheit. echt ein riesenschwachsinn... wenn ich da jetzt einen puff aufmachen würde, dann könnte ich das ja noch verstehen (sind vier schulen in der unmittelbaren umgebung), aber die pumpen sich ja auch wegen eines schulkiosks auf, und eben auch wegen leiser unternehmen wie kanzleien u.a. * Ich geb auf... * * grmbl *
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.05.2008 12:14
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radschlaeger hat geschrieben:
ninjafunk hat geschrieben:

versicherungsmakler verkauft dann eben lebensversicherungen und der mediengestalter setzt ein paar todesanzeigen ... fertig!



nope - würde nicht gestattet... soviel zum thema gewerbefreiheit. echt ein riesenschwachsinn... wenn ich da jetzt einen puff aufmachen würde, dann könnte ich das ja noch verstehen (sind vier schulen in der unmittelbaren umgebung), aber die pumpen sich ja auch wegen eines schulkiosks auf, und eben auch wegen leiser unternehmen wie kanzleien u.a.


Das kann ich jetzt nicht wirklich glauben, noch nicht mal eine Kanzlei - alles muss dem Tod geweiht sein - was ist das für eine komische Kommunalpolitik? Ist der Friedhofswächter dort der Bürgermeister?


Zuletzt bearbeitet von nanu am Di 27.05.2008 12:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.05.2008 12:29
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Vielleicht denken die ja, die Ruhe der Toten würde gestört wird!? Aber wenn man da Wohnungen und sogar Schulen hat (und da geht es ja manchmal ziemlich heiß her), versteh ich auch nicht, warum da nichts gewerbliches sein darf. In meinem Heimatort stehen neben dem Friedhof auch diverse Firmengebäude. Echt sehr, sehr merkwürdig!

Zuletzt bearbeitet von Shiva-chan am Di 27.05.2008 12:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.05.2008 12:41
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Shiva-chan hat geschrieben:
Vielleicht denken die ja, die Ruhe der Toten würde gestört wird!? Aber wenn man da Wohnungen und sogar Schulen hat (und da geht es ja manchmal ziemlich heiß her), versteh ich auch nicht, warum da nichts gewerbliches sein darf. In meinem Heimatort stehen neben dem Friedhof auch diverse Firmengebäude. Echt sehr, sehr merkwürdig!


das blöde ist, dass eine bauvoranfrage schon bares geld kosten wird - und bei den pappnasen, die mir in der sprechstunde gegenüber saßen, ist es alles andere als sicher, dass ich mit der anfrage erfolg haben könnte.

ich könnte das ganze noch abstruser machen, indem ich euch erzähle, dass drei häuser neben uns, im hinterhof eine druckerei ist und daneben wiederum ein rolltorhersteller... naja, mir wurde verklickert, dass bei uns noch eine schöne parzelle nach altem baurecht wäre und deswegen jede umnutzung höchstwahrscheinlich negativ beschieden wird...
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