Autor |
Nachricht |
radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 26.05.2008 15:58
Titel
|
|
|
FlamingArt hat geschrieben: | Es lebe Wohneigentum |
selbst da muss man aufpassen, ob gewerbliche tätigkeiten in den bebauungsplan passen, bzw. genehmigungsfähig sind...
|
|
|
|
|
poppa
Threadersteller
Dabei seit: 13.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mo 26.05.2008 18:06
Titel
|
|
|
vielen dank für eure antworten...
der text zum link ist allerdings von 99. vielleicht ist das nicht mehr ganz aktuell?
ich freu ich über weitere gute antwortrn...
danke nochmals...
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 26.05.2008 20:55
Titel
|
|
|
poppa hat geschrieben: | vielen dank für eure antworten...
der text zum link ist allerdings von 99. vielleicht ist das nicht mehr ganz aktuell?
ich freu ich über weitere gute antwortrn...
danke nochmals... |
Du wirst nicht drum rum kommen, mal in deinen Mietvertrag zu sehen und nachzulesen, was da steht. Dann zum Hausverwalter/ Eigentümer und dort eine Genehmigung anfragen/ einholen.
Normalerweise meint der Mietvertrag bei "gewerbliche Zwecke" eben sowas wie eine Schreinerei/ Metzgerei/ Puff - was also vor allem die Nachbarn sehr stören könnte.
|
|
|
|
|
nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 26.05.2008 22:17
Titel
|
|
|
Eigentlich werden die Nebenkosten beim Gewerbe höher.
Beim Schild an der Haustür, wird die Stadt bzw. Gemeinde schon was extra anrechnen wollen.
evtl. gibt es auch noch Pflichtversicherungen auf das "gewerbliche" areal.
Das wird der Vermieter nicht so einfach übernehmen.
|
|
|
|
|
phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Di 27.05.2008 07:21
Titel
|
|
|
radschlaeger hat geschrieben: | FlamingArt hat geschrieben: | Es lebe Wohneigentum |
selbst da muss man aufpassen, ob gewerbliche tätigkeiten in den bebauungsplan passen, bzw. genehmigungsfähig sind... |
Ja stimmt schon. Aber ich glaube, daß die Tätigkeiten eines MG da keine Hürde darstellen
|
|
|
|
|
Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 27.05.2008 08:27
Titel
|
|
|
Lass das Gewerbe auf dem Schild einfach weg. Da du dir eh keinen Fantasienamen geben darfst wird die Post auch so ihren Weg finden
|
|
|
|
|
radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
|
Verfasst Di 27.05.2008 08:43
Titel
|
|
|
FlamingArt hat geschrieben: | radschlaeger hat geschrieben: | FlamingArt hat geschrieben: | Es lebe Wohneigentum |
selbst da muss man aufpassen, ob gewerbliche tätigkeiten in den bebauungsplan passen, bzw. genehmigungsfähig sind... |
Ja stimmt schon. Aber ich glaube, daß die Tätigkeiten eines MG da keine Hürde darstellen |
jein. in dem haus meiner eltern, welches direkt an einem friedhof liegt, dürfen keine versicherungsvertreter oder mediengestalter arbeiten und das mit einem geschäftsschild kundtun.
|
|
|
|
|
Shiva-chan
Dabei seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Di 27.05.2008 10:47
Titel
|
|
|
radschlaeger hat geschrieben: |
jein. in dem haus meiner eltern, welches direkt an einem friedhof liegt, dürfen keine versicherungsvertreter oder mediengestalter arbeiten und das mit einem geschäftsschild kundtun. |
Äh.... NUR Versicherungsvertreter und Mediengestalter? Haltet mich für blöd, aber das versteh ich jetzt nicht so ganz...
|
|
|
|
|
|
|
|