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poppa
Threadersteller
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Verfasst So 25.05.2008 10:33
Titel Selbstständigkeit und Hausverwaltung |
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hallo, ich arbeite als Einzelunternehmer und bald als GbR-Gesellschafter von zuhause aus.
Mein Hausmeister hat auf meinem Klingelchild gesehen, dass dort noch eine Art Geschäftsbezeichnung draufsteht. Er sagte: Herr Felix: Sie wissen, dass Sie kein Gewerbe in Ihrer Wohnung treiben dürfen???
Jetzt bin ich etwas verunsichert. Muss ich mir eine Geschäftsadresse anschaffen, sprich ein Büro mieten?
Oder fällt meine Täigkeit ( kein Handel nur Dienstleistung) nicht unter das was die Hausverwaltung meint?
Wie macht Ihr das?
Liebe Grüße
Felix
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst So 25.05.2008 11:42
Titel Re: Selbstständigkeit und Hausverwaltung |
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poppa hat geschrieben: | Sie wissen, dass Sie kein Gewerbe in Ihrer Wohnung treiben dürfen??? |
Guck in deinem Mietvertrag nach. Dort steht sicher etwas, dass man die Wohnung nicht für gewerbliche Zwecke nutzen darf. Das ist es wohl, was der Hausverwalter meint.
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poppa
Threadersteller
Dabei seit: 13.04.2008
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Verfasst So 25.05.2008 11:52
Titel
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aber ist das was ich mache in diesem Sinn "gewerblich"?
Meinen die nicht eher, dass ich hier nichts verkaufen darf?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst So 25.05.2008 12:01
Titel
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poppa hat geschrieben: | aber ist das was ich mache in diesem Sinn "gewerblich"?
Meinen die nicht eher, dass ich hier nichts verkaufen darf? |
Ich weiss ja nicht, als was du in deiner Wohnung arbeitest, aber du willst sicherlich auch etwas verkaufen. Sonst verdienst du ja kein Geld. Ergo betreibst du ein Gewerbe in einer Wohnung, die laut Vertrag nicht dafür gedacht ist.
Übrigens könntest du einfach das Klingelschild wieder ändern und die Sache nicht an die große Glocke hängen, dann klappt's auch mit dem Hausverwalter.
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 26.05.2008 12:17
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aus eigenere erfahrung weiß ich, dass die vermieter meist deswegen terror machen, weil sie bei einer pacht mehr geld verlangen würden und/oder könnten. ich glaube, der vermieter könnte dir verbieten ein fimrenschild anzubringen. also einfach deinen namen an der klingel lassen. bei einer gbr brauchst du ja sowieso deinen richtigen namen.
aber das habe ich nur gehört von vermieter-seite.
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texel
Dabei seit: 16.01.2008
Ort: BaWü
Alter: 46
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Verfasst Mo 26.05.2008 15:39
Titel
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stsy2k hat geschrieben: | http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm |
Da steht alles: Genehmigung holen, Hausmeister an die Stirn klatschen und fertig
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 26.05.2008 15:53
Titel
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Es lebe Wohneigentum
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