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Thema: Selbstständigkeit und Hausverwaltung vom 25.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Selbstständigkeit und Hausverwaltung
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poppa
Threadersteller

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Verfasst So 25.05.2008 10:33
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Selbstständigkeit und Hausverwaltung

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hallo, ich arbeite als Einzelunternehmer und bald als GbR-Gesellschafter von zuhause aus.
Mein Hausmeister hat auf meinem Klingelchild gesehen, dass dort noch eine Art Geschäftsbezeichnung draufsteht. Er sagte: Herr Felix: Sie wissen, dass Sie kein Gewerbe in Ihrer Wohnung treiben dürfen???

Jetzt bin ich etwas verunsichert. Muss ich mir eine Geschäftsadresse anschaffen, sprich ein Büro mieten?
Oder fällt meine Täigkeit ( kein Handel nur Dienstleistung) nicht unter das was die Hausverwaltung meint?

Wie macht Ihr das?

Liebe Grüße

Felix
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst So 25.05.2008 11:42
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Re: Selbstständigkeit und Hausverwaltung

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poppa hat geschrieben:
Sie wissen, dass Sie kein Gewerbe in Ihrer Wohnung treiben dürfen???

Guck in deinem Mietvertrag nach. Dort steht sicher etwas, dass man die Wohnung nicht für gewerbliche Zwecke nutzen darf. Das ist es wohl, was der Hausverwalter meint.
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poppa
Threadersteller

Dabei seit: 13.04.2008
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Verfasst So 25.05.2008 11:52
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aber ist das was ich mache in diesem Sinn "gewerblich"?
Meinen die nicht eher, dass ich hier nichts verkaufen darf?
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst So 25.05.2008 12:01
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poppa hat geschrieben:
aber ist das was ich mache in diesem Sinn "gewerblich"?
Meinen die nicht eher, dass ich hier nichts verkaufen darf?

Ich weiss ja nicht, als was du in deiner Wohnung arbeitest, aber du willst sicherlich auch etwas verkaufen. Sonst verdienst du ja kein Geld. Ergo betreibst du ein Gewerbe in einer Wohnung, die laut Vertrag nicht dafür gedacht ist.

Übrigens könntest du einfach das Klingelschild wieder ändern und die Sache nicht an die große Glocke hängen, dann klappt's auch mit dem Hausverwalter.
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
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Verfasst So 25.05.2008 12:06
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http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.05.2008 12:17
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aus eigenere erfahrung weiß ich, dass die vermieter meist deswegen terror machen, weil sie bei einer pacht mehr geld verlangen würden und/oder könnten. ich glaube, der vermieter könnte dir verbieten ein fimrenschild anzubringen. also einfach deinen namen an der klingel lassen. bei einer gbr brauchst du ja sowieso deinen richtigen namen.

aber das habe ich nur gehört von vermieter-seite.
 
texel

Dabei seit: 16.01.2008
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Verfasst Mo 26.05.2008 15:39
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stsy2k hat geschrieben:
http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm


Da steht alles: Genehmigung holen, Hausmeister an die Stirn klatschen und fertig *Thumbs up!*
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phihochzwei
Moderator

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Ort: Mülheim an der Ruhr
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Verfasst Mo 26.05.2008 15:53
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Es lebe Wohneigentum Lächel
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