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_julian_
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2006
Ort: Altenkunstadt
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2007 21:43
Titel schon länger nebenberuflich tätig, jetzt evtl. Gewerbe? |
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Hallo Leute.
Ich hab schon bisserl gesucht aber so genau meine Situation noch nicht gefunden.
Also:
Ich gestalte schon längere Zeit nebenberuflich Webseiten etc. und hatte das ganze eben als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Die haben auch weiter keine Probleme gemacht, einfach Brief faxen mit vorhandener Steuernummer und das ich das nun ab sofort mach. Das war vor 1,5 Jahren.
Jetzt möchte ich auch Drucksachen und Hosting und solche Späße anbieten. Kann ich nun einfach ins Rathaus und da ne Gewerbeanmeldung ausfüllen, die ca. 20 Euro abdrücken und gut is? Oder muss ich dann noch IHK Beiträge zahlen, bekomm ne neue Steuernummer fürs Geschäft und so?
Bin schon jetzt seeeehr dankbar für Antworten...
Zuletzt bearbeitet von _julian_ am Do 05.07.2007 22:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Galaxy
Gesperrt
Dabei seit: 05.06.2007
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2007 22:01
Titel
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Schon länger freiberuflich tätig, jetzt Gewerbe....
Du verwechselst da was. Du meintest wohl dieses:
Schon länger nebenberuflich tätig.
Ob du als Freiberufler anerkannst wirst hängt davon ab was du konkret machst, unabhängig davon wieviel du arbeitetst.
Gruß Galaxy
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_julian_
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2006
Ort: Altenkunstadt
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2007 22:15
Titel
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Als Freiberufler oder so bin ich ja vom FA anerkannt. Mir gehts nur darum, ob das mit Gewerbe anmelden so einfach geht, bzw ob es zwingend notwenidg ist für meine Bedürfnisse ;o)
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.07.2007 22:42
Titel
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_julian_ hat geschrieben: | Als Freiberufler oder so bin ich ja vom FA anerkannt. Mir gehts nur darum, ob das mit Gewerbe anmelden so einfach geht, bzw ob es zwingend notwenidg ist für meine Bedürfnisse ;o) |
Du musst kein Gewerbe anmelden, wenn dein Umsatz nur aus Honorarumsatz für gestalterische Tätigkeiten besteht.
Wenn Du für deine Kunden aber z.B. öfter mal komplette Drucksachen abwickeln willst und dafür Provisionen nimmst, sieht es anders aus. Das ist dann wie eine Werbeagentur, und die muss ein Gewerbe anmelden und gewerbesteuer zahlen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.07.2007 07:55
Titel
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Am besten Du stimmst Dich da direkt mit dem Finanzamt ab. Wenn Du Webhosting etc. anbieten willst, brauchst Du in jedem Fall ein Gewerbe. Willst Du das Gewerbe dann hauptberuflich betreiben oder wie bisher deine freiberufliche Tätigkeit nebenbei?
Du kannst Dein Gewerbe auf zweierlei arten anmelden. Normales Gewerbe und Kleingewerbe, sofern du mit deinen Einnahmen unter einem gewissen Betrag bleibst (um die 17.000 € / Jahr). Beim Kleingewerbe ist es möglich, sich von der MwSt befreien zu lassen. Dies macht aber wahrscheinlich bei Dir keinen Sinn, weil Du ja Hostingrechnungen mit Aufschlag weiterreichen muss. Also würde ich ein normales Gewerbe anmelden.
IHK-Beiträge musst Du wohl zahlen, allerdings sind die bei Geringverdienen sehr überschaubar (um die 25 - 50 € / Jahr).
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
hier findest du viele antworten auf deine fragen.
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