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Thema: Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen vom 23.11.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Sa 24.11.2012 14:25
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MB-Grille hat geschrieben:

@ type1 wenn ich dann also arbeite und damit die oben aufgeführten Kosten habe, warum hat "es doch damit rein gar nichts zu tun", wenn es mir nicht egal ist, wenn jemand (egal jetzt ob Privatperson oder Gewerbetreibender) meine Arbeit ohne Erlaubniseinholung nutzt? Ich finde es hat ziemlich direkt damit zu tun.


Ich denke eine Gegenrede meinerseits ist überflüssig, wenn man sich die Kommentare durchliest, die andere nach meinem Post hinterlassen haben.
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Verfasst Sa 24.11.2012 15:34
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Entstandener Schaden hin oder her, wie sieht es mit einem Bussgeld aus?

Nehmen wir mal an, die 20€ Schadensersatz für eine Privatperson sind gerechtfertigt, wie sieht es mit der Strafe für den Diebstahl aus?

Wenn ich in den nächsten Discounter gehe und mir einen Schokoriegel für 2€ in die Tasche stecke, das Geschäft ohne zu bezahlen verlasse und erwischt werde, bezahle ich schliesslich auch nicht nur die 2€ und kann dann gehen.

Da wäre man das nächste mal ja schön blöd, wenn man es nicht wieder genauso machen würde.
Nur komme ich dann viellecht damit durch. Wenn nicht, ists auch egal.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
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Verfasst Sa 24.11.2012 15:43
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Urheberrechtsverletzung != Ordnugswidrigkeit != Straftat

Deshalb ist der von der Contentindustrie gerne verwendete Begriff "Raubkopie" auch so schwachsinnig. Und im Übrigen: Wenn der Schokoriegel weg ist, kann ich ihn nicht mehr verkaufen. Das ist bei digitalen Sachen anders. Nochmal: Ich denke schon, dass man eine Idee, ein Bild, was auch immer "klauen" kann, aber qualitativ ist das eine andere Schublade.
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Alter: 39
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Verfasst Sa 24.11.2012 17:27
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Sicher, aber wie genau wird diese wiederrechtliche Aneignung nun bestraft?
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 24.11.2012 17:54
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Odin_333 hat geschrieben:
Sicher, aber wie genau wird diese wiederrechtliche Aneignung nun bestraft?


Wenn keine Strafanzeige erstattet bzw. kein Strafantrag gestellt wird, gar nicht. Wie bei jeder anderen Straftat, die kein Offizialdelikt ist, auch. Wenn jemand eine strafrechtliche Verfolgung wünscht, muss er das halt machen. Die Staatsanwaltschaft wir aber in den meisten Fällen einstellen und auf den Weg der Privatklage verweisen, wegen Geringfügigkeit und mangenldem öffentlichen Interesse.
 
MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Verfasst So 25.11.2012 14:50
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@ ChrisKam ... zu deinem längeren Text ... ich kann Dich schon verstehen, bin nur der Meinung, dass 20 EUR nicht angemessen sind, genauso wie ich denke dass 200 EUR auch nicht angemessen sind (weil zu viel) ... Ich bin da mehr der Meinung wie Odin_333 bezüglich der Handhabung mit dem Bußgeld.
Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob eine Urheberrechtsverletzung nicht doch eine art Straftat ist. Ich denke dabei an diese Raubkopie-Werbung mit den 5 Jahren Gefängnis. Diese werden wohl kaum von einem Zivilgericht verhängt. Wie hier der Ablauf ist, und welche Unterschiede rechtlich bestehen, weiss ich aber nicht (würde mich aber interessieren).

Zitat:
Wenn der Schokoriegel weg ist, kann ich ihn nicht mehr verkaufen. Das ist bei digitalen Sachen anders.

Ich gehe mal davon aus, dass bei einem Ladendiebstal der Dieb die Ware nach erwischen wieder zurücklegen muss und sie somit wieder weiterverkauft werden kann; ... der Dieb aber dennoch rechtliche Probleme bekommt.

Und die Abwertige behabdlung der nichtmateriellen Werte innerhalb des Urheberrechtes kann ich auch nicht voll nachvollziehen! Das hat nichts mit "verletzen Gefühlen" und "bockig sein" zu tun!

Gehen wir auch mal davon aus, dass eine Privatperson Fotos macht oder Ideen hat. Diese Person ist auch Urheber und hat die Rechte das Werk nicht zu vermarkten oder weiterzugeben und zu entscheiden wer es sehen darf und wer nicht usw.
Da die Privatperson nicht verkauft, gibt es real auch keinen Verlust! dennoch würdest du mir sicher zustimmen, dass man das Urheberrecht welches diese Person hat, wenn sie das Bild nicht in Kopien veröffentlicht sehen will, nicht übergehen darf, und fals doch, dass diem Dieb irgend eine art von Strafe auferlegt werden müste. Wie sollte diese Strafe wohl aussehen bei diesem nichtmateriellen Schaden?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.11.2012 15:02
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Was ich noch nicht verstanden habe:

Wie kommen die Urheberrechtsverletzter an Deine Fotos?
Für wen machst Du diese "geklauten" Bilder? Auftragsarbeit?
Wie sehen die aus? Magste mal n Beispiel posten?
Wie oft passiert Dir das?
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MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Geschlecht: -
Verfasst So 25.11.2012 16:50
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type ...
Es sind Produktbilder, die im Webshop meines Auftraggebers zu sehen und online gestellt sind.
Ich werde Dir keine Bezugspunkte zu meinen Aftraggebern hinterlassen.
Wie oft das passiert: ca. 15 mal im Jahr 2/3 davon gewerblich ...

Ich verdiene also nicht hunderttausende dadurch ... ganz im Gegenteil: Kosten für Anwalt und Schadensersatz heben sich auf.
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