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Thema: Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen vom 23.11.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Fr 23.11.2012 22:39
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Mit Verlaub - genau um solche Fragen zu beantworten ist Dein Anwalt da.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.11.2012 11:09
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MB-Grille hat geschrieben:
ist es euch ernsthaft egal, wenn euch jemand eure Arbeiten entwendet und diese dann für sich nutzt?


???

Bitte lies unsere Beiträge noch einmal durch, statt hier so eine polemische Antwort in den Raum zu knallen.
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MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Verfasst Sa 24.11.2012 11:35
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Verwundert mich sehr!

Ich gehe manl davon aus, dass sich in diesem Forum meist Gestalter rumtummeln

Gestalter, die, wenn sie selbstständig arbeiten,
- für CS6 ca 3000 EUR bezahlen
- einen Rechner brauchen der auch mindestens 2000 EUR kostet
- für Extraschriften Lizensen zahlen muss.
- Krankenkasse, Rentenversicherung
- Wohnung, Arbeitsräume
- Essen und Trinken.
- (als Fotograf) nochmal mindestens 7000 EUR oder mehr

Das sind die laufenden Kosten die ständig bedient werden müssen, und die für jede Arbeitsstunde einen realen Kostenwert hinterlassen.

@ type1 wenn ich dann also arbeite und damit die oben aufgeführten Kosten habe, warum hat "es doch damit rein gar nichts zu tun", wenn es mir nicht egal ist, wenn jemand (egal jetzt ob Privatperson oder Gewerbetreibender) meine Arbeit ohne Erlaubniseinholung nutzt? Ich finde es hat ziemlich direkt damit zu tun.

@ pantonine, ich weiss nicht, ob du schon mal mit Anwälten zu tun hattest. Ein Anwalt guckt sich das Recht an, und dem ist es reichlich egal wie sich der Fall entwickelt. Der Mandant hat immer Recht, solange er das Gelt hat um die Anwaltsdienste zu bezahlen. Für diese ist "Moral" auch nicht wichtig ... sondern an erster Stelle die Bezahlung, und, wenn sie sich vielleicht doch dem Mandant verpflichtet fühlen, ob der Fall rechtlich vor Gericht vertretbar und durchsetzbar ist.

Das Thema ist eine moralische Frage. Die rechtliche Lage ist schon klar! Ich wundere mich also, dass scheinbar 99% dieses Forums von (scheinbar) Gestaltern, es nicht gut finden, das Recht gegen einen Urheberrechtsverletzer anzuwenden.

Was würdet Ihr denn machen, wenn eure Arbeit von einem Anderen, Nichtberechtigten, genutzt wird?
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MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Verfasst Sa 24.11.2012 11:48
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@ ChrisKam

achso .. vielleicht gehst du zu sehr davon aus, dass Ich Bilder erstelle um diese als Fallen so auszulegen, damit möglichst unwissende Privatpersonen darauf reinfallen und ich diese möglichst kostspielig (für diese Privatperson) abmahnen kann. Da muss ich dich enttäuschen. Privatpersonen, wenn sich diese einsichtig verhalten und nicht mit Spott, Hohn, Verachtung und Missachtung reagiert, lasse ich nach einer Entschuldigung in Ruhe.

achso .. und die Beiträge die hier als Anworten kommen sind immer recht Wortarm. Recht schwer damit etwas anzufangen und ein ernasthaftes, nichtagressives Gespräch beginnen zu können.

Und was ist daran "polemisch" ? Ich spreche darüber wie ich reagiere, wenn jemand meine Arbeit nutzt ohne zu fragen, und erhalte für mich nicht zufriedenstellende Antworten, und frage was ihr machen würdet, wenn man von euch Arbeiten nutzt ohne euch zu fragen; ob es euch egal ist.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.11.2012 12:09
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Natürlich ist es nicht egal!

Vielleicht liest Du Dir noch einmal Deinen Eingangsposting durch. Du hast nicht gefragt "stört es Euch / wie reagiert Ihr" sondern "wie hoch ist der Schaden zu berechnen / findet Ihr 20 € für Privatpersonen nicht auch unverschämt". Das sind zwei sehr unterschiedliche Fragen. Wir haben auf die zweite Frage geantwortet, die Antwort hat Dir nicht gefallen, also verlagerst Du die Diskussion auf die erste Frage, die Du nicht gestellt hast. Das ist polemisch.

Ich habe gesagt: 20 € für Privatpersonen halte ich für OK, denn der Gesetzgeber muss vor Missbrauch schützen (wie in meinem Link dargestellt) und ja, die Frage "welcher Schaden ist wirklich entstanden" beantworte ich bei der Verwendung von Fotos von Privatpersonen mit: 20 €.

Die Sache sieht komplett anders aus, wenn Arbeiten unerlaubt mit Gewinnerzielungsabsicht "geklaut" werden. Dort würde ich dann eine Rechnung schicken, so als wäre ich beauftragt worden. Dabei würde ich mich im Bereich Gestaltung nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design richten, bei Fotoarbeiten ebenfalls nach der Honorarempfehlungen der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing. Wenn nicht gezahlt wird, wird abgemahnt.

Und noch etwas am Rande: Es spielt KEINE Rolle, was Du für Deine Fotoausrüstung bezahlt hast oder was Du für laufende Kosten hast. Es spielt ebenfalls KEINE Rolle, ob Deine Gefühle bei der Sache verletzt worden sind. Es zählt NUR der real entstandene Schaden, und der muss auch ersetzt werden. Wenn ich Dir z.B. in Dein Auto reinfahre, sollte ich dann mehr zahlen weil Du Dir dieses Auto kaum leisten kannst? Sollte ich mehr zahlen wenn ich fahrlässig oder vorsätzlich handele, ohne Deinem Auto ausreichend Respekt entgegen zu bringen? Ja, das war auch polemisch, aber ich denke Du verstehst, worauf ich hinaus möchte Lächel
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MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Verfasst Sa 24.11.2012 13:23
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Danke .. endlich mal richtige Sätze!

Verstehe was du meinst.
Abmahnung bei Privatpersonen .. Du hast schon recht .. Missbrauch wie bei deinem Film, sollte schon vermieden werden. Andererseits finde ich 20EUR nicht hoch genug, damit es ausreichend weh tut (als Denkzettel).

Die Kosten die ich für die Arbeitsleistung erbringen muss, sind natürlich die Grundlage für das Berechnen der Arbeitsleistung und daher auch Grundlage für die Berechnung der Lizensgebühr. Daher sind Anschaffungskosten und Unterhaltskosten meiner Meinung nach schon ausschlaggebend. Wenn man sich der Abgemahnte dann natürlich hinstellt, und meint, dass diese Arbeit gar nicht so viel Wert sei, und dass es bei Fotolia gleichartige Bilder für 2 EUR gibt, dann sollte der Abgemahnte doch lieber dort klauen: bei der Stockfotografie ist natürlich ein realer Markt vorhanden, der auch für Privatpersonen nutzbar ist, jedoch ist der Markt hier so aufgebaut, dass ein Foto möglichst oft verkauft wird, und sich das so mit den Produktionskosten rechnet. Dies finde ich unüberlegt vom OLG!

Auch was du mit "Gefühle in der Sache verletzt worden sind" recht veralbernd darstellen willst, sehe ich nicht so nebensächlich. Einerseits gibt es einen errechenbaren Schaden, andererseits gibt es einen nicht materiellen Schaden der noch viel größer sein kann. Zum Beispiel könnte es für den Urheber oder Auftraggeber sehr wichtig sein, dass er ein bestimmtes Bild, Muster oder Idee als alleinstellungsmerkmal nutzen will. Plötzlich kommt da einer, nimmt zum Beispiel das Bild und stellt damit eine Anzeige bei Amazon ein. Wer bei Amazon ein Bild hochläd, gibt Amazon automatisch alle Nutzungsrechte an Amazon weiter; auch das Recht dass Amazon das Bild dritte weiternutzen lassen darf. Das Alleinstellungsmerkmal der einzelnen Firma oder des einzelnen Produktes ist dahin! Ein Schaden der wesendlich höher ist, als die reinen Lizenskosten. Abgesehen von Ärger, denn müste man nun den Dieb verklagen, oder Amazon, welche ohne Prüfung einfach voraussetzen, dass der Angebotsbetreiber auch Urheber der Bilder und Texte ist, oder die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt.
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 24.11.2012 13:55
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MB-Grille hat geschrieben:

Auch was du mit "Gefühle in der Sache verletzt worden sind" recht veralbernd darstellen willst, sehe ich nicht so nebensächlich. Einerseits gibt es einen errechenbaren Schaden, andererseits gibt es einen nicht materiellen Schaden der noch viel größer sein kann. Zum Beispiel könnte es für den Urheber oder Auftraggeber sehr wichtig sein, dass er ein bestimmtes Bild, Muster oder Idee als alleinstellungsmerkmal nutzen will. Plötzlich kommt da einer, nimmt zum Beispiel das Bild und stellt damit eine Anzeige bei Amazon ein. (...)


Wenn ein Auftraggeber ein einzelnes Bild als Alleinstellungsmerkmal nutzen will - und wir mal kurz davon ausgehen, dass diese Idee etwas mit der Realität zu tun hat - dann hast du als Fotograf doch überhaupt nichts damit zu tun. Das ist dann Sache des Auftraggebers. Neenee, du bläst hier Kleinigkeiten künstlich auf und bist emotional überengagiert.

Übrigens:

Zitat:
achso .. und die Beiträge die hier als Anworten kommen sind immer recht Wortarm. Recht schwer damit etwas anzufangen und ein ernasthaftes, nichtagressives Gespräch beginnen zu können.


Komm doch selbst schneller auf den Punkt und nimm die Emotionen raus.
 
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.11.2012 13:59
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Kosten sind in den entsprechenden Tabellen ja schon mit einbezogen. Wenn die AGD 76 € pro Stunde zzgl. Nutzungsgebühren empfiehlt, dann sollte der Designer X damit seine laufende Kosten plus Anschaffungskosten für Equipment und die umsatzfreie Zeit, die für Akquise, Administration, Schulungen etc. draufgeht, decken können.

Wenn jemand nun gewerblich Deine Arbeit nutzt ohne dafür gezahlt zu haben, entsteht Dir ein Gewinnausfall bzw. Schaden und der bemisst sich nach oben beschriebenen, branchenüblichen Satz.

Wenn jemand Deine Arbeit privat nutzt, entsteht Dir fast kein Gewinnausfall, denn dieser Privatmensch hätte Dich niemals zu dem oben beschriebenen Satz beauftragt.

Aber in beiden Fällen spielt es keine Rolle, ob Dein Laden gut läuft oder nicht oder - sorry dass ich das so hart sage - ob Deine Gefühle verletzt worden sind. Es geht nicht um Abschreckung, Schmerzensgeld, "Denkzettel" oder sonstwas. Wie sollte man Deinen emotionalen Schaden bei dieser Sache denn auch berechnen? Diese Keule bei Urheberrechtsverletzungen rauszuholen, ist in meinen Augen einfach absurd.

Und zu der ganzen Amazongeschichte: Amazon würde die Nutzung dieses Bildes innerhalb von 2 Sekunden unterbinden, wenn man sich meldet. Natürlich gehen die Rechte bei geklauten Bildern an niemanden über und Du könntest Amazon auch nicht verklagen, dieses Beispiel ist sehr konstruiert und hat in meinen Augen mit der Realität wenig zu tun.

Was mit der Realität auch sehr wenig zu tun hat ist die Vorstellung, man könnte (im Fotobereich!) eine solch geniale "Idee" erfinden, dass alleine die Nachahmung schon einen Schaden verursacht. Ideen entstehen nicht im luftleeren Raum, jeder hat seine Inspirationen, seine Vorbilder. In anderen Bereichen sieht das anders aus, aber dort entstehen auch ganz andere Entwicklungskosten und es gibt Patentschutz, Geschmacksmuster etc.

Ich bin sehr froh, als Fotograf und Webdesigner in einer Zeit zu leben, wo viele Leute Ihre Ideen freizügig teilen und mich an Ihrem Wissen teilhaben lassen. Das Urheberrecht bedarf m.E. einer Überarbeitung um die Änderungen in der Künstler-, Programmierer- und Gestalterlandschaft, die durch das Internet gekommen sind, zu reflektieren. Das heißt im Übrigen nicht, dass ich den albernen Vorstellungen einer Piratenpartei bzgl. des Urheberrechtes zustimme, noch dass ich es gut heiße, wenn jemand Ideen nicht als Zitat verwendet sondern als seine eigenen hinstellt.

Die Grenze verläuft bei mir wirklich scharf zwischen Privatleuten und echten Marktteilnehmern. Drei- bis vierstellige Summen für heruntergeladene MP3s (oder von mir aus geklaute Stockfotos) sind in meinen Augen genauso Banane wie die Vorstellung, man könne immaterielle Güter überhaupt nicht klauen oder man müsse Urheberrecht und Nutzungsgebühren abschaffen.


Zuletzt bearbeitet von ChrisKam am Sa 24.11.2012 14:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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