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Thema: Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen vom 23.11.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen
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MB-Grille
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Verfasst Fr 23.11.2012 12:08
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Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen

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Hallo,

ich ertelle eine vielzahl von Produktfotos, welche regelmäßig von Leuten ohne Einwilligung genutzt werden. Da ich leider wenig Kunden habe, aber offenbar viele meine Fotos nutzen wollen ohne mich zu fragen, kann ich kaum von dem Geschäft leben. Daher mahne ich diese Leute regelmäßig ab. Und ich habe mit ca. 10 bis 20 Abmahnungen schon einige Erfahrungen gesammelt.

Vor kurzem war ich bei meinem Anwalt, den ich für hartnäckige Fälle zu Rate ziehe. Dies sind for allem Fälle, bei denen der Abgemahnte zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, worauf aber eine zivilgerichtliche Klage auf Schadensersatz erfolgen muss, da meine Schadensersatzforderung nicht beachtet wird. Nun hat mich der Anwalt darauf hingewiesen, dass ich nur den "wirklich entstandenen realen Schaden" beanspruchen kann.

Wichtig scheint hier die Tatsache zu sein, ob der Abgemahnte das Foto als Privatperson oder das Foto gewerblich genutzt hat. Warum? Viele Gerichte und Anwälte stützen sich beim berechnen des Schadens auf die "Honorarempfehlungen der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing". Würde ein Verletzter einen privaten Verletzer auf den entstandenen Schaden verklagen und sich auf diese Honorarempfelung beziehen, so wäre dies unzulässig: OLG Braunschweig vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11

Dieses Gericht hat einen der Macher der Honorarempfehlung als Experten eingeladen und die Aussage erhalten, dass diese Liste die Lizenzvergabe von Fotos mit Privatpersonen nicht beachtet. Dem Gericht war es wichtig, dass es einen "üblichen Markt" geben müsse; da es diesen nicht gäbe (vielleicht Stockfotografie - da hier die Privatperson problemlos Lizenzen erwerben könne) müste man also einen Markt erfinden .. mit der Frage: Was würde einen Privatperson realistisch für ein Foto zahlen, wenn es diesen Markt gäbe. Alles in allem, wurde der Wert auf 20EUR pro Bild bemessen.

Ich muss wirklich sagen, mir kommt dieses Urteil oberflächlich und vom Gericht her unüberlegt vor und mich würde eure Meinung dazu mal interessieren. Stellt euch einfach vor, dass Ihr euch nach Erwerb einer teuren Fotoausrüstung euern Lebensunterhalt mit Produktfotos verdienen wollt, und alle Welt eure Fotos klaut.

Was ist eigentlich, wenn ich als gewerblicher ein Stockfoto klaue? Ich könne mich nach dem erwischen laut der Rechtssprechung vom OLG Braunschweig immer darauf beziehen, dass die Lizensierung des Bildes nur 1,99EUR kostet, und dies nur der real entstandene Schaden ist.

Auch verstehe ich nicht so richtig die Rechtssprechung: wo ist denn der Schaden?
Nehmen wir an, ich würde eine Person ohne Einwilligung erkennbar fotografieren und veröffentlichen, so verletze ich das Recht dieser Person am eigenen Bild. Es entsteht ein Schaden der nicht materiell ist: die Veröffentlichung ist nicht mehr rückgängig zu machen.
Auch das Urheberrecht besteht aus lauter nichtmateriellen Rechten: Der Urheber darf entscheiden welche Person auf welche Dauer und in welchem Umfang sein Werk nutzen darf. Wenn diese Rechte verletzt werden, entsteht ein nichtmaterieller Schaden. Fragt sich also wie dieser immaterielle Schaden beseitigt wird, wenn die Gerichte immer auf der Lizensanalogie herrumpochen.

Auch, nehmen wir an, dass Ein Unternehmen für ein Foto ein absolutes Nutzungsrecht erwirbt und das Bild als Alleinstellungsmerkmal nutzen will. Jetzt kommt einer und Klaut das Bild. Der Fotograf kann nun nicht abmahen, nur die Firma kann dies tun. Bei Berechnung des Schadens könnt nun der Verletzer sagen, dass die Firma ja nie beabsichtigte das Bild zu verkaufen, es also auch nie einen Markt, oder einen Schaden gab. Folglich müste das Bild Freiwild sein.
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
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Verfasst Fr 23.11.2012 12:29
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Zitat:
mit der Frage: Was würde einen Privatperson realistisch für ein Foto zahlen, wenn es diesen Markt gäbe. Alles in allem, wurde der Wert auf 20EUR pro Bild bemessen.

Ich muss wirklich sagen, mir kommt dieses Urteil oberflächlich und vom Gericht her unüberlegt vor und mich würde eure Meinung dazu mal interessieren. Stellt euch einfach vor, dass Ihr euch nach Erwerb einer teuren Fotoausrüstung euern Lebensunterhalt mit Produktfotos verdienen wollt, und alle Welt eure Fotos klaut.


Antwort:

1.) Nix
2.) Hättest Du Deinen Lebensunterhalt bestreiten können, wenn es keine Möglichkeit gäbe, Deine Photos zu "klauen" (was so viel heißt -- so schätze ich -- "webaufbereitete Portfoliobilder minderer Qualität zu kopieren")

Da ist mal wieder die entflammte Künstlerseele auf der Barrikade. Ich kann's einerseits ja verstehen, aber andererseits: Hättest Du in einer anderen fiktiven Welt, in der man nicht die Möglichkeit hätte, digitale Kopien der von Dir ausgestellten Werke zu erzeugen, mehr Kohle mit Deiner Arbeit gemacht? Wenn Deine Zielgruppe hauptsächlich Privatleute sind, die ihre Facebookseite aufpimpen wollen? Nee, antworte mich nicht, ich glaub ich kann mir eine Antwort denken *zwinker*

Schön für Dich, dass Du das System kapiert hast und massig Abmahnungen rausschickst (ich will den Zeit- und Nervenaufwand dafür gar nicht ermessen). Schade wäre es, wenn das Deinen Lebensunterhalt bestreiten sollte...


Zuletzt bearbeitet von bacon am Fr 23.11.2012 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g

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Verfasst Fr 23.11.2012 12:30
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Recherchiere mal M*a*r*i*o*ns K*o*c*h*b*u*c*h (ohne Sternchen). Die haben laufend Privatpersonen abgemahnt und auch tw. hohe Summen von denen kassiert. Allerdings weiß ich nicht, wie sich die Tendenz in letzter Zeit entwickelt hat.
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ChrisKam

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Verfasst Fr 23.11.2012 12:35
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Zitat:
Ich muss wirklich sagen, mir kommt dieses Urteil oberflächlich und vom Gericht her unüberlegt vor und mich würde eure Meinung dazu mal interessieren. Stellt euch einfach vor, dass Ihr euch nach Erwerb einer teuren Fotoausrüstung euern Lebensunterhalt mit Produktfotos verdienen wollt, und alle Welt eure Fotos klaut.


Ich kann die Entscheidung des Gerichtes nachvollziehen und finde die 20 € verhältnismäßig. Nicht zuletzt wegen solcher Fälle >> http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo ist die Frage "welcher Schaden ist wirklich entstanden" durchaus legitim.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
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Verfasst Fr 23.11.2012 12:36
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monika_g hat geschrieben:
Recherchiere mal M*a*r*i*o*ns K*o*c*h*b*u*c*h (ohne Sternchen). Die haben laufend Privatpersonen abgemahnt und auch tw. hohe Summen von denen kassiert. Allerdings weiß ich nicht, wie sich die Tendenz in letzter Zeit entwickelt hat.


Genau das meinte ich - und war auch vorsichtig bei der Wortwahl in meinem Beitrag. ^^
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DEKONSTRUKTIV

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Verfasst Fr 23.11.2012 12:39
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Re: Schadensberechnung bei Urheberrechtsverletzungen

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MB-Grille hat geschrieben:
nach Erwerb einer teuren Fotoausrüstung


völlig irrelevant. entscheidend is nich, welchen unsinnigen aufwand du für deine schnappschüsse betreibst, sondern welche einnahmen dir entgangen sind.
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MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Verfasst Fr 23.11.2012 22:15
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ist es euch ernsthaft egal, wenn euch jemand eure Arbeiten entwendet und diese dann für sich nutzt?
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type1

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Verfasst Fr 23.11.2012 22:26
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MB-Grille hat geschrieben:
ist es euch ernsthaft egal, wenn euch jemand eure Arbeiten entwendet und diese dann für sich nutzt?


Das hat doch rein gar nichts miteinander zu tun.
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