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Thema: Rufschädigung? vom 21.08.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rufschädigung?
Autor Nachricht
Gurdy
Threadersteller

Dabei seit: 23.04.2011
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Verfasst Fr 21.08.2015 08:09
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Rufschädigung?

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hallo leute,
ich sitze schon seit wochen an meinem ersten "youtube animations erklärvideo" *zwinker*
es geht um ein produkt, das zwar von verschiedenen herstellern, aber ganz besonders von einem, dem marktführer, vertrieben wird. ich beäuge das kritisch und nenne einige negative auswirkungen auf die umwelt. quasi wie eine kritische doku, nur kürzer und mit vektoren gezeichnet und animiert. meine freundin meint jetzt aber ich dürfe keine firmenlogos zeigen, da das unter rufschädigung fällt. ist das wirklich so? und wenn ja, darf ich dann wenigstens den namen der betroffenen firmen nennen oder ist das dann genau so rufschädigend? ich sag ja nicht: hey kauft dieses produkt nicht. sondern kläre über fakten auf. ich habe die informationen aus verschiedenen artikeln seriöser nachrichtenmagazine wie zb spiegel usw. wieso dürfen die dann drüber schreiben und ich darf kein video drüber machen? also meine frage an euch: was darf man, was darf man nicht? ich würde mich über hilfreiche antworten sehr freuen!
liebe grüße, Gurdy
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Fr 21.08.2015 08:35
Titel

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Da sich hier nur sehr sehr wenige Anwälte tummeln, wirst du hier nur Meinungsbilder, aber keine definitiven Aussagen bekommen. Selbst wenn einzelne Posts so formuliert werden sollten oder das gar von sich behaupten.

Du solltest dir auch darüber im klaren sein, dass große Nachrichtenmagazine etc. zum einen viel Material im Hintergrund haben und nur die Verdichtung dieses Materials in die Beiträge einfließt und das sie nicht selten von großen Rechtsabteilungen unterstützt werden. Das schreckt potentielle Kläger und Abmahnanwälte natürlich stärker ab, als bei einem einzelnen Youtuber.

Ich will dir dein Vorhaben nicht ausreden, aber du solltest dir deiner Sache sehr sehr sicher sein. Und darauf achten, dass du möglicherweise stärker betonst, dass es sich um dein eigenes Meinungsbild handelt.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 21.08.2015 08:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Fr 21.08.2015 10:52
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Klingt auch, als wäre die Frage unter Journalisten besser aufgehoben, statt hier unter Mediengestaltern und Co..
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JohnnyCage
Gesperrt

Dabei seit: 11.12.2012
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Alter: -
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Verfasst Fr 21.08.2015 12:24
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Solange du keine EPS verwendest, denn die werden seit über 10 Jahren nicht mehr weiterentwickelt und Adobe selbst rät zu AI, und von Anfang an mit Formaten arbeitest verstehe ich nicht wieso es da irgendwelche Probleme geben sollte?
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PeterWiegel

Dabei seit: 22.04.2009
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Verfasst Fr 21.08.2015 12:56
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Johnny, was bitte hat das Dateiformat mit dem rechtlichen Problem der Namens/Markennennung in einem kritischen Bericht zu tun?

Also zum Ausgangsproblem:
Du schreibst ja selbst, dass das problematische Produkt nicht nur vom Marktführer, sondern gleichermaßen problematisch auch von anderen Anbietern, darunter auch wohl Handelsmarken, hinter denen möglicherweise ebenfalls der Marktführer als Hersteller seckt, vertrieben wird.

Also würde ich weder den Markebnnamen, ein möglicherweise auf den Marennamen durch ähnlichkeit hinweisendes Logo odfer gar den Hersteller namentlich nennen, sondern das Produkt hinreichend genau beschreiben.

Also, um ein Beispiel zu nennen (wobei ich für bestimmte Dinge das Zeug verwende, und die damit verbundenen Risiken eben kenne) Nicht von Klorix schreinen auch nicht von Chlorichs, sondern dann von "Natrium-Hypochlorid-Reiniger"

Ein anderes Beispiel eines weit in der Kritik stehenden Produktes: Aspartam auch hier würde ich nur diese chemische Bezeichnung und nicht die Marke des Marktführers nennen.


Zuletzt bearbeitet von PeterWiegel am Fr 21.08.2015 12:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Fr 21.08.2015 14:46
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PeterWiegel hat geschrieben:
"Natrium-Hypochlorid-Reiniger"


Das ist in etwa so eine gute Idee wie in einer Arzneimittelpackungsbeilage auf Unverträglichkeiten mit Acetylsalicylsäure hinzuweisen. Es ist zwar richtig, nichtdiskriminierend und allgemeingültig, aber es versteht leider keine Sau, was gemeint ist. Schreibst Du dagegen Aspirin, dann werden sogar die Leute alarmiert, die Paracetamol nehmen Lächel
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PeterWiegel

Dabei seit: 22.04.2009
Ort: Wolgast
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.08.2015 16:06
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Na gut, wenn dann die genaue Bezerichnung keine Sau versteht (mal davon abgesehen, dass sich der Film ja auch nicht an Säue richtet Lächel ) wpürde in diesem Fall Chlor-Reiniher auch schon recht verständlich sein, und ja eben auch sagen, dass hier nicht nur ein bestimmtes Produkt eines Herstellers
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 24.08.2015 11:22
Titel

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Wenn du eine sachliche Reportage ablieferst, deren Richtigkeit du gewehrleisten musst, kann dir erst einmal nicht so viel passieren. Namensnennung ist dann auch kein Problem, wenn du einen wissenschaftlich-redaktionellen und vom allgemeinem Interesse bedeutenden Artikel/Report verfasst. Auf ein Logo könnte man der Einfachheit halber verzichten.

Du hast erst ein Problem, wenn deine Behauptungen nicht stimmen oder in einem falschen Zusammenhang stehen. Probleme gibt es auch, wenn du persönlich wirst oder allgemein gegen Persönlichkeitsrechte verstößt.

So würde ich die ganze Sache einschätzen, allerdings mit Hinweis auf Nimroys Post. *zwinker*
 
 
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