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Thema: Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen vom 09.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen
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stolat
Threadersteller

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Verfasst Mo 10.05.2010 00:33
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Re: Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen

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SL-Design hat geschrieben:

Hat dein Kunde einen Grund genannt, warum er sie zurückgeben will?
Als gewerblicher Händler musst du zwar zurücknehmen, kannst aber den Zustand erwarten, in dem Du sie verschickt hast.


Ich habe die Skizzen erst vor Kurzem auf meine Website gesetzt und würde gerne wissen, wie und ob überhaupt ich die Widerrufsklausel verfassen soll. Ich bin eingentilch kein gewerblicher Händler, sondern als freiberuflicher Künstler gemeldet, da ich nur Buchillustrationen biete (also keine Mediengestaltung und Grafik).

Der Umfang der Wertminderng bei Originalskizzen ist schwer zu bestimmen und ich weiss nicht, wie ich das Verschulden des Kunden beweisen sollte. Die Qualität/Wert so eines Entwurfs ist zum Teil auch darin begründet, dass sonst niemand eine hochauflösende Kopie hat. Wenn es jeder einfach bestellen, einscannen und zurückschicken kann, ist das meiner Meinung nach auch Wertminderung.

Ich finde einfach, dass diese Ware zu zerbrechlich ist, um sich hier auf die üblichen Wiederrufrechte zu berufen. Wenn das verschickte Bild zB nicht wie das Foto auf meiner Website aussieht, dann kann ich das verstehen, aber das übliche Widerrufsrecht verlangt vom Kunden überhaupt keine Begründung.
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
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Verfasst Mo 10.05.2010 11:03
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Hallo,

hat denn eine Privatperson bei dir die Skizze(n) erworben?

Lg Stulle
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.05.2010 11:20
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ich denke, es geht hier um etwas grundsätzliches.

du kannst ja beim postversand schon darauf achten, das die skizze einwandfrei geliefert wird mit einer entsprechenden verpackung. das wäre eine vorbeugende maßnahme. und auf gleichem weg muss der kunde die ware auch wieder zurück schicken. sonst gibt es keine kohle zurück. das sollte jedem kunden klar sein.

keine lösung, aber vlt eine kleine hilfe?
 
Liliana

Dabei seit: 24.02.2004
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Verfasst Mo 10.05.2010 14:56
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Ich würde mich da an deiner Stelle mit einem Fachanwalt zusammensetzen um die Widerrufsklausel zu formulieren. Da gibt es bestimmt verschiedenes zu beachten wenn es sich um Kunst handelt
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GreenMan
Moderator

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Verfasst Mo 10.05.2010 15:21
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---> Anwalt
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
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Verfasst Mo 10.05.2010 16:22
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Re: Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen

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Hast du die Zeichnungen speziell für diesen Kunden angefertigt? Oder waren es Unikate, die halt zufälliig er und kein anderer erworben hat? Wenn ich mich nicht irre, sieht die Rechtslage bei eigens für einen Kunden individuell erstellten Produkten noch etwas anders aus. Kenn ich zumindest von div. Onlineshops so, wenn man ein Extra haben will, das nicht regulär angeboten wird. Dann wird in den AGB darauf hingewiesen, dass solche individuell angefertigten Waren nicht zurückgegeben werden können, da sie ja nicht an jemand anders weiterverkauft werden können. Aber ob das hier auf deine Situation zutrifft Glaskugel
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stolat
Threadersteller

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Verfasst Mo 10.05.2010 17:19
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Nein, es sind einfach Reste/Entwürfe für Illus, die sich mit den Jahren angesammelt haben. Manche sind halt ganz nett anzuschauen, daher wollte ich sie verkaufen.

Ja, Anwalt will 300€ einfach nur um die Lage zu prüfen... da suche ich lieber jemanden, der das Problem schon mal hatte Lächel

Gruß,
sto
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Liliana

Dabei seit: 24.02.2004
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Verfasst Mo 10.05.2010 19:01
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und dessen aussage für dich absolut nicht verbindlich ist und auf die du dich nicht berufen kannst?

grade bei dem abmahnwahn den es im allgemeinen gibt würde ich mich doch lieber auf einen anwalt verlassen... aber das muss jeder selbst entscheiden.
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