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Thema: Richter und Internet... vom 04.02.2014


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pantonine

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Verfasst Di 04.02.2014 20:43
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Das ist alles hahnebüchen und führt doch letztlich alles wieder zum Heise-Urteil zur Link-Haftung. Technisch gesehen ist alles Markup, ob ich nun einen Link notiere oder ein img- oder embed-Tag. Technisch gesehen geschieht immer ein einzelner Request der puren Ressource.

Geht es - wie anzunehmen ist - um die Wahrnehmbarkeit, wird die Frage zur Frage nach dem Endgerät. Ich kann nämlich problemlos nen Browser betreiben, der keine Bilder anzeigt oder alle Links als Iframe/embed direkt darstellt. Ich kann Grafiken so groß und Signaturen darauf so klein machen, dass die Markierung jenseits der Wahrnehmungsschwelle liegt (bspw. auf kleinen Displays). Nur, was soll der Serverbetreiber dafür können. Das ist, als würde ein Radiosender verklagt, weil ich zu laut Musik anmache.

Und dann stellt sich die Frage nach der Selbstverantwortung. Klaut mir jemand mein Fahrrad, weil ich es unangeschlossen am Bahnhof parke, wird man mich wohl fragen, ob ich daran nicht mit schuld bin und warum ich nicht zumindest essentielle Schutzmechanismen benutzt habe.

Das ist wieder eine rein elitäre Befindlichkeitsdebatte und „arme darbende Künstler“ haben darin als Argument überhaupt nichts verloren.


Zuletzt bearbeitet von pantonine am Di 04.02.2014 20:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g

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Verfasst Di 04.02.2014 21:30
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pantonine hat geschrieben:

Und dann stellt sich die Frage nach der Selbstverantwortung. Klaut mir jemand mein Fahrrad, weil ich es unangeschlossen am Bahnhof parke, wird man mich wohl fragen, ob ich daran nicht mit schuld bin und warum ich nicht zumindest essentielle Schutzmechanismen benutzt habe.


Der Vergleich hinkt hier gewaltig, denn der Fotograf hat seine Bilder ja zum Download zu bestimmten Bedingungen (von Pixelio) angeboten. Um Klauen geht es ja gar nicht. Es geht um den Vertrag, in dem Pixelio zuviele Dinge als gegeben vorausgesetzt hat für den Geschmack des Gerichts.

Das Üble dabei ist, dass (in den Augen des Gerichts) Pixelio einen Fehler gemacht hat, aber die Kunden von Pixelio dafür blechen sollen.
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Di 04.02.2014 21:46
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Zitat:
Um Klauen geht es ja gar nicht.

Seh ich nicht so. Als was anderes, als „Klauen“ wird denn ein Lizenzverstoß bewertet, wenn das zu einer kostenpflichtigen Abmahnung + Grundsatzentscheid vor dem Landgericht führt? Hier ist mehr als nur echter Willen des Lizenznehmers erkennbar. Folgerichtig ist das für mich mal wieder eine Entscheidung ohne Augenmaß im klassischen Themenbereich Urheberrecht online.


Zitat:
denn der Fotograf hat seine Bilder ja zum Download zu bestimmten Bedingungen (von Pixelio) angeboten.
Nach meinem Rechtsverständnis hat der Fotograf allenfalls das in der Praxis übliche Kennzeichnungsverfahren lizensierter Inhalte nicht verstanden. Insofern sollte allenfalls ein unwirksamer Vertrag mindestens zwischen ihm und Pixelio, vielleicht auch zwischen ihm und dem Lizenznehmer entstanden sein, in letzterem Fall nur dann, wenn der Vertrag nicht zwischen Lizenznehmer und Pixelio besteht. In jedem Fall hätte er sich an Pixelio wenden müssen, nicht an den Lizenznehmer. IANAL.

Zuletzt bearbeitet von pantonine am Di 04.02.2014 21:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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