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Thema: Richter und Internet... vom 04.02.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Richter und Internet...
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.02.2014 15:10
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monika_g hat geschrieben:
top hat geschrieben:
dann wird der arme Künstler ja nicht mehr namentlich genannt. *balla balla*


Auch wenn das Urteil so ziemlich unpraktisch und an der Lebenswirklichkeit einige Kilometer vorbeigedacht ist, aber:

Viele Leute hier im Forum verdienen ihr Geld mit dem Schaffen urheberrechtlich geschützter Werke. Jede Woche wird mindestens ein Thread gestartet, in dem es um geklaute Bilder/Logos/Flyer/Websites oder um gelöschte Urheberkennzeichnungen geht.

Das Einprügeln auf Kollegen in dieser Form ist also vielleicht ein wenig unangebracht. Beim nächsten Mal könntest Du es selbst sein, der sein Recht auf Namensnennung verteidigen muss.


hier geht es aber nicht um die fehlende Würdigung der urheberschaft. denn die war gegeben.
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top
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Threadersteller

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.02.2014 15:20
Titel

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Ihr habt ja Recht. Den Typen als "Künstler" zu bezeichnen war ein Fehler. Ich wollte ihn nicht auf eine Stufe mit den hier anwesenden Kreativen stellen.

Wenn jemand selbst dann abgemahnt wird, obwohl er ein Foto ordnungsgemäß lizenziert und sich an die Nutzungsbedingungen des Foto-Portals hält, dann schadet das meiner Meinung nach der kompletten Branche.

So entsteht leicht ein Bild von geldgeilen Hobby-Fotografen, die nicht an den geringen Einnahmen der Bildportale interessiert sind, sondern ihre "Werke" nur deshalb dort einstellen, um im Nachhinein mit irgendwelchen juristischen Tricks überhöhte Forderungen an die Nutzer zu stellen.

Wenn es ihn stört, dass man seine Bilder ohne Urhebernennung aufrufen kann, warum hat er sie dann bei Pixelio hochgeladen? Das Portal selbst verzichtet schließlich auch auf irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen um dies zu unterbinden. * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von top am Di 04.02.2014 15:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 04.02.2014 15:34
Titel

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monika_g hat geschrieben:
top hat geschrieben:
dann wird der arme Künstler ja nicht mehr namentlich genannt. *balla balla*


Auch wenn das Urteil so ziemlich unpraktisch und an der Lebenswirklichkeit einige Kilometer vorbeigedacht ist, aber:

Viele Leute hier im Forum verdienen ihr Geld mit dem Schaffen urheberrechtlich geschützter Werke. Jede Woche wird mindestens ein Thread gestartet, in dem es um geklaute Bilder/Logos/Flyer/Websites oder um gelöschte Urheberkennzeichnungen geht.

Das Einprügeln auf Kollegen in dieser Form ist also vielleicht ein wenig unangebracht. Beim nächsten Mal könntest Du es selbst sein, der sein Recht auf Namensnennung verteidigen muss.


Es ist ein Unterschied, ob ich ein Bild oder generell -- ein "Kunstwerk" auf dem freien Markt verkaufe -- oder die Nutzungsrechte daran, oder ob ich ein Bild zur angeblich freien Verfügung auf gewissen Bildportalen bereitstelle und hinterher Korinthen kacke, was die Platzierung der Lizenztexte oder des Copylefts angeht.

Am Beispiel Softwareentwicklung ist das ganz einfach -- solange irgendwo auf Deiner Android-Funke die Open-Source-Softwarelizenzen angeschlagen sind, ist das weitestgehend o.k. Aber bei jeder Benutzung Deiner Emailsoftware erstmal drei Popups mit Lizenztexten wegklicken zu müssen, wäre doch wohl kaum zumutbar, oder?

Im Grunde stellt sich die "Künstlergemeinde" -- und ich setze das mal absichtlich in Anführungszeichen -- auch wirklich gerne mal schnell aufs hohe Ross, wenn es ihr im speziellen Anwendungsfall gerade mal passt. Ansonsten sind die Nehmerqualitäten gerade in diesem Bereich erfahrungsgemäß besonders hoch.

Zitat:
So entsteht leicht ein Bild von geldgeilen Hobby-Fotografen, die nicht an den geringen Einnahmen der Bildportale interessiert sind, sondern ihre "Werke" nur deshalb dort einstellen, um im Nachhinein mit irgendwelchen juristischen Tricks überhöhte Forderungen an die Nutzer zu stellen.


Oder so...


Zuletzt bearbeitet von bacon am Di 04.02.2014 15:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 04.02.2014 15:42
Titel

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Ich musste zweimal, lesen um es zu kapieren. So ganz erschließt sich mir das immer noch nicht.

Für die Möglichkeit der Bildspeicherung soll jetzt der Seiten-Betreiber verantwortlich gemacht werden, obwohl es eine Standard-Browser-Funktion ist. Der Grund ist eine "Mehrfachnutzung" bei der die Urheberkennung verloren geht. Man unterstellt also eine weitere illegale Verbreitung ohne die Namensnennung...

Eine Namensanbringung im Bild halte ich zwar für weniger bedenklich, aber da findet man sicherlich auch wieder ein Abmahnfalle.

Der Honk bleibt für mich aber der "Fotograf".
 
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.02.2014 16:08
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Nefliete hat geschrieben:
So ganz erschließt sich mir das immer noch nicht.

Vielleicht ist das hier etwas verständlicher erklärt:
-> http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/04/der-kenntnisstand-der-kammer/
-> http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/

In D-Land kann man anscheinend keine eigenen Websites ohne ein gewisses potentielles finanzielles Risiko mehr betreiben ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 04.02.2014 16:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 04.02.2014 16:09
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bacon hat geschrieben:
Ansonsten sind die Nehmerqualitäten gerade in diesem Bereich erfahrungsgemäß besonders hoch.


* Ich geb auf... *
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top
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.02.2014 16:16
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[ironie]Vielleicht hätte man bei dem Richter auch ganz anders argumentieren müssen:
Das Motiv selbst war ja innerhalb einer Webseite eingebunden. Die Information wo die Daten auf dem Server abrufbar sind, sind nur für den Browser, aber nicht für den Webseitenbesucher bestimmt. Den direkten Pfad zum Bild erhält man nur, wenn man mit ausreichender Fachkompetenz den Quelltext entschlüsselt.
Die Zugangsinformation zu dieser Datenquelle hat sich der Fotograf also auf illegale Weise verschafft:
Zitat:
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Bei so viel krimineller Energie ist man als Webseitenbetreiber natürlich machtlos.[/ironie]
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 04.02.2014 17:39
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GreenMan hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
So ganz erschließt sich mir das immer noch nicht.

Vielleicht ist das hier etwas verständlicher erklärt:
-> http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/04/der-kenntnisstand-der-kammer/
-> http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/

In D-Land kann man anscheinend keine eigenen Websites ohne ein gewisses potentielles finanzielles Risiko mehr betreiben ...


Dankeschön! Lächel
Es wird nicht einfacher mit dem Recht im Netz.
 
 
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