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Thema: reklamationsfrist vom 22.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> reklamationsfrist
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C H W O N S
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 22.03.2010 21:02
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reklamationsfrist

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kennt sich jemand mit reklamationsfristen aus? wie sieht es rechtlich aus, wenn eine website fertig erstellt und die rechnung der kunde bereits erhalten hat? sind dann rechtlich noch reklamationen zulässig, auch wenn das projekt bereits lange und vor allem korrekt abgeschlossen ist?
Problem: kunde will nicht zahlen, weil angeblich unzureichend gearbeitet wurde, obwohl alles perfekt, sauber und zur damaligen zufriedenheit des kunden geschah. freigabe wurde mündlich erteilt. website ist seit wochen online.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 22.03.2010 21:17
Titel

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die frage ist, was wurde vereinbart, was wurde geliefert und was genau wird jetzt bemängelt? "unzureichend gearbeitet" ist ja nicht gerade sehr aussagekräftig....

ohne einzelheiten zu kennen, kann man da natürlich nicht so viel dazu sagen, ob die reklamation des kunden gerechtfertigt ist... Glaskugel

kann ja auch ein versteckter mangel sein, der sich erst jetzt für den kunden herauskristalliesiert hat... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 22.03.2010 21:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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C H W O N S
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 22.03.2010 22:04
Titel

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also, kunde hat mit mir HTML-Website vereinbart, weil angeblich der ehemann html kann und somit die weiter pflege übernehmen wollte. jetzt heißt es, der kunde kann die homepage ja nicht selbst pflegen, da er kein html kann, und müssen somit einen weiter experten einschalten, der die homepage pflegbar macht. hätte ich ja auch machen können, wurde aber nicht vereinbart. außerdem hätte ich unzureichend gearbeitet, wobei ich alles nach wünschen gemacht und die zusammenarbeit als sehr angenehm empfand. auf konkrete fehler wird nicht eingegangen, nur dass der ehemann maßgeblich zum erfolg beigetreten hätte, obwohl er nur inhaltliche sachen mit mir besprochen hat. programmierung hab ich komplett gemacht. bei der erstellung sind keine mängel beklagt worden, auch im nachhinein nicht, erst nach rechnungsstellung. scheint für mich so, als wolle da keiner zahlen ... vor allem weil kunde kein CMS wollte da zu teuer im vergleich zu html-website.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.03.2010 09:21
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also wenn du im vorfeld ein cms angeboten hattest und der kunde das aus kostengründen nicht haben wollte, ist das nun aber wahrlich sein problem, wenn er jetzt die webseite nicht pflegen kann. da würde ich in jedem fall auf bezahlung der rechnung bestehen, so wie der auftrag vereinbart war. wenn es noch technische mängel gibt, kannst du ja anbieten, diese noch zu korrigieren, wenn sie der kunde konkretisieren kann. ansonsten würd ich dem kunden die rechnung mit zahlungsfrist schicken und wenn er sie nicht bezahlt, das mahnverfahren gegen ihn eröffnen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.03.2010 09:37
Titel

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Für den Schadensersatz oder jegliche andere Ansprüche aus dem Schuldrecht muss dir eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben werden. Dazu muss auch eine sog. Mängelrüge erfolgen, d.h. der Mangel muss konkret benannt werden. Erst danach ist u.a. Minderung eine mögliche Folge.

Da die Website allerdings schon seit Wochen in Betrieb ist und es sich hier um einen Werkvertrag handeln könnte, könnte bereits eine Abnahme im Sinne des § 640 BGB vorliegen
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__640.html

ich empfehle folgendes Vorgehen: Fordere den Besteller schriftlich auf, innerhalb von 14 Tagen schriftlich die Abnahme zu erklären oder eine Mängelrüge auszusprechen. Andernfalls erklärst du deinerseits die Sache als abgenommen und das du den bei Zahlungsverzug üblichen Rechtsweg bestreiten wirst.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 23.03.2010 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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