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Thema: Reklamation Fehlerhafter Druck vom 28.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Reklamation Fehlerhafter Druck
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Autor Nachricht
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.11.2011 11:05
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Illumaus hat geschrieben:
Lustig, und schon wurde der Account wieder gelöscht. Wir haben eben nicht die Antworten gegeben, die sie hören wollte... Grins


Naja, sie hatte in meinen Augen eh eine etwas naive Sicht der Dinge und einen komischen Sinn für Gerechtigkeit. Aber eben auch eine Art mit der eigenen Naivität umzugehen: Einfach Augen vor verschließen.
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Benutzer 110760
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 03.12.2011 10:45
Titel

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Benutzer 117207 hat geschrieben:

dachte zwischen uns besteht ein vertrag. sie gibt mir mangelfreie ware und ich bezahle dafür.


Dem ist auch so. Sachmängelhaftung ist anwendbar. Frage ist, ob du beweisen kannst, daß du es in dem Shop hast machen lassen (hast ja keine Quittung mehr).

Laß dich von den Pseudojuristen nicht verwirren. Es gibt noch andere Rechtsnormen als nur das Fernabsatzrecht.

Nimroy hat geschrieben:
Qualitätskontrolle zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ist mehr als mal durchblättern.


Und vor allem ist das irrelevant. Oder hat sie als Kaufmann gehandelt?

Für mich klang das sehr nach privat. Und da gibt es keine Pflicht, unverzüglich zu prüfen.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Sa 03.12.2011 13:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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