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Thema: Referenzen (Link) nennen erlaubt? vom 05.08.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Referenzen (Link) nennen erlaubt?
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.08.2011 22:16
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Referenzen (Link) nennen erlaubt?

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Nehmen wir mal an, ich war Gestaltungshure in einer Webfirma. Nun bin ich etwas ganz anderes, arbeite aber Nebenbei als Web-Gestaltungshure. Darf ich nun in Kontaktgesprächen zu potentiellen Kunden Links nennen, von Seiten, wo ich der grafische Urheber war?

Das ist das nicht auf meine Homepage mit SCreenshot etc. machen darf ist klar, die Nutzungsrechte liegen beim ehemaligen AG, aber zu sagen "Das habe ich gemacht" in einer persönlichen Kontaktaufnahme, dagegen kann man doch nichts einwenden. Oder doch?
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Flynn

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: wTAL
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.08.2011 22:49
Titel

Re: Referenzen (Link) nennen erlaubt?

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Verbalinjurie hat geschrieben:
Nehmen wir mal an, ich war Gestaltungshure in einer Webfirma. Nun bin ich etwas ganz anderes, arbeite aber Nebenbei als Web-Gestaltungshure. Darf ich nun in Kontaktgesprächen zu potentiellen Kunden Links nennen, von Seiten, wo ich der grafische Urheber war?

Das ist das nicht auf meine Homepage mit SCreenshot etc. machen darf ist klar, die Nutzungsrechte liegen beim ehemaligen AG, aber zu sagen "Das habe ich gemacht" in einer persönlichen Kontaktaufnahme, dagegen kann man doch nichts einwenden. Oder doch?



frag doch einfach mal bei deinem alten AG nach ob du arbeiten an denen du beteiligt warst als referenzen für dich benutzen bzw. zeigen darfst.

oftmals wird ein nutzungsvertrag aufgesetzt der dich legitimiert die sachen präsentieren zu dürfen. in diesem vertrag wird in der regel auch festgelegt, dass du darauf hinweisen musst, bei wem die rechte liegen... also kleine fussnote mit aufs bild/screenshot/ seite: "rechte liegen bei XY"

also am besten ersteinmal nachfragen... dann bist du auf der sicheren seite...


Zuletzt bearbeitet von Flynn am Fr 05.08.2011 22:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 06.08.2011 01:23
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Solange du dich nicht expliziet dazu verpflichtet hast deine Beteiligung zu verheimlichen, (z.B. durch eine Verschwiegenheitsverpflichtung oder entsprechende Passagen im Arbeitsvertrag,) würde ich mir da keine großen Gedanken machen.

Ich denke mal §13 UrhG ist da auf deiner Seite:
§13 UrhG hat geschrieben:
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. ...

Aber unabhängig vom Recht ist es sicherlich sinnvoll das mit deinem ehemaligem Arbeitgeber zu besprechen. Vielleicht sieht er as gar nicht so eng wie du befürchtest oder er ist aber der Meinung, dass deine Bereitschaft zur Verschwiegenheit selbstverständlich und eine Grundvoraussetzung für deine Arbeit war... * Keine Ahnung... *
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s74winer

Dabei seit: 13.12.2006
Ort: Si-Wi
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.08.2011 13:42
Titel

Re: Referenzen (Link) nennen erlaubt?

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Verbalinjurie hat geschrieben:
...Darf ich nun in Kontaktgesprächen zu potentiellen Kunden Links nennen, von Seiten, wo ich der grafische Urheber war?...


Hmh, was sollte dir da passieren? Bzw. warum sollte der ehemalige AG davon erfahren?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.08.2011 14:07
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Re: Referenzen (Link) nennen erlaubt?

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s74winer hat geschrieben:
Verbalinjurie hat geschrieben:
...Darf ich nun in Kontaktgesprächen zu potentiellen Kunden Links nennen, von Seiten, wo ich der grafische Urheber war?...


Hmh, was sollte dir da passieren? Bzw. warum sollte der ehemalige AG davon erfahren?


Weil der Teufel ein Eichhörnchen ist. Soll heißen: TE spricht mit Kunde K und nennt Link der Firma F. Kunde ist angetan und spricht mit Firma F. Firma F ist irritiert und kennt den Namen des TE nicht und fragt bei Agentur A nach. Agentur A erfährt auf diesem Wege davon und ist angepisst, weil gegen eine Geheimhaltungsklausel des Arbeitsvertrages verstoßen wurde.

Die Welt ist ein Dorf, vor allem mit Xing und Facebook und Konsorten.
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s74winer

Dabei seit: 13.12.2006
Ort: Si-Wi
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.08.2011 17:03
Titel

Re: Referenzen (Link) nennen erlaubt?

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Hast Recht, kann immer mal über Umwege passieren. Wenn eine Geheimhaltungsklausel existieren würde wäre aber die Frage des TE eh für die Katz. (Er fragt ja ob er darf, bei Geheimhaltungsklausel traue ich ihm zu die Frage selbst beantworten zu können.)

Richtig ist es auf jeden Fall sich beim ehemaligen AG abzusichern/nachzufragen. Aber das wurde ja schon geschrieben.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.08.2011 17:24
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Noch eine Info zum Thema Geheimhaltungsklausel und warum diese für eine Agentur durchaus ihre Daseinsberechtigung hat:

Gerade im geschäftsumfeld mit großen Mittelständlern oder Konzernen wird stark auf Geheimhaltung geachtet. Da werdn zum Auftrag dann auch sog. NDA (non-Disclosure Agreements) unterzeichnet, die mit nicht selten existenzbedrohenden Strafen bewehrt sind. Je nachdem kann es im Beratungsprozess ja dazu kommen, dass Interna kommuniziert und berücksichtigt werden müssen. Daher ist es nicht selten, dass das beauftragene Unternehmen der Agentur verbietet, Dritte für die Bearbeitung zu involvieren. Nicht selten legen die Agenturen das aber großzügig aus und lassen den Stamm-Freelancer dnn doch auf dem Auftrag arbeiten. Und weil das eben gegen ein solches NDA verstoßen kann, kann die Agentur richtig angepisst sein.
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