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Thema: Rechtssicher Bilder verkaufen? vom 08.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtssicher Bilder verkaufen?
Autor Nachricht
daseinhorn
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2008
Ort: -
Alter: 59
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 08.04.2009 06:34
Titel

Rechtssicher Bilder verkaufen?

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Hallo,

ich entwerfe Bilder und verkaufe diese online. Gedruckt werden sie bei einer Digitaldruckerei. So sieht der Bestellablauf aus:
    Kunde legt ein Bild in den Warenkorb in der gewünschten Größe.
    Kunde bekommt Bestätigungsmail der Bestellung mit der Widerrufsbelehrung.
    Kunde bezahlt per Vorkasse oder Bankeinzug.
    Nach Eingang der Zahlung wird das Bild online an die Druckerei geschickt.
    Druckerei versendet direkt an den Kunden
    Druckkosten werden von mir an die Druckerei überweisen.


Die Frage ist jetzt, wie müßten hier die AGB's aussehen? Bestellen und bezahlen tut der Kunde ja bei mir, geliefert wird von der Druckerei. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 08.04.2009 08:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 07:16
Titel

Re: Rechtssicher Bilder verkaufen?

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daseinhorn hat geschrieben:
Hallo,

ich entwerfe Bilder und verkaufe diese online. Gedruckt werden sie bei einer Digitaldruckerei. So sieht der Bestellablauf aus:
[list=]Kunde legt ein Bild in den Warenkorb in der gewünschten Größe.
Kunde bekommt Bestätigungsmail der Bestellung mit der Widerrufsbelehrung.
Kunde bezahlt per Vorkasse oder Bankeinzug.
Nach Eingang der Zahlung wird das Bild online an die Druckerei geschickt.
Druckerei versendet direkt an den Kunden
Druckkosten werden von mir an die Druckerei überweisen.[/list]

Die Frage ist jetzt, wie müßten hier die AGB's aussehen? Bestellen und bezahlen tut der Kunde ja bei mir, geliefert wird von der Druckerei. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.


AGB lässt man grundsätzlich von einem Anwalt machen. Bei allem anderen ist die Chance viel zu groß, sich in die Nesseln zu setzen. Beachte auch, das wenn Du online verkauftst, Du solche Dinge wie Rückgaberecht, Verpackungsrücknahme usw. beachten musst.
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 09:47
Titel

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Hallo,

Meinem Vorredner stimme ich zu: Rechtssichere AGBs sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt erstellen. Die Gefahr der Unwirksamkeit ist gerade im AGB-Recht sehr groß.

Hier geht es im Wesentlichen um ein sogenanntes Dreiecksverhältnis. Du solltest daher folgendes bedenken und im Rahmen der AGBs regeln:
- Erfüllungsort (Wo?), wichtig insbesodnere für etwaige Rechtssttreitigkeiten
- Wer ist Vertragspartner, wer u.U. nur Erfüllungsgehilfe? Wer soll Vertragspartner sein? Sollstu Du nur als "Mittler" fungieren?
- Damit hängt auch zusammen, wer für etwaige Mängel haftet.
- Verpackungsverordnung beachten (hat sich in diesem Jahr geändert!), wer ist "Erstinverkehrbringer" etwaiger Verpackungen?
- Wer haftet für Verzögerunge seitens der Druckerei? In welchem Namen tritt diese auf? Im eigenen oder in Deinem?
- Zudem musst Du darauf achten, dass eine evtl vorhandene Homepage der Druckerei nicht für Deine eigene gehalten wird (evtl Haftungsfolgen)

Zudem sollte Die Widerrufsbelehrung exakt und Präzise ausformuliert werden (Achtung Abmahnung!)

Das sind die wesentlichsten Punkte, die es zu beachten gilt.

Gruß
A.F.


[Edit: Werbung entfernt. m]


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 08.04.2009 09:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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lonebaer

Dabei seit: 08.08.2009
Ort: Bergneustadt
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.06.2010 17:16
Titel

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Da hier so viel über Widerrufsbelehrungen, etc diskutiert wurde wollte ich Euch, obwohl der Thread schon
etwas älter ist, darauf hinweisen, dass am 11.06.2010 genau um 0 Uhr alle Widerrufsbelehrungen dem neuen
Recht angepasst sein sollen. Da mein Freund auch einen kleinen Onlineshop hat und sowieso schon Probleme mit dem
Erstellen der Rechtstexte hatte, sind wir im Internet auf Recherche-Tour gegangen. Denn die neue Widerrufsbelehrung
darf nicht vor und auch nicht nach 24 Uhr am 11.06.10 eingestellt werden sondern genau um 24 Uhr. Denn sonst kann es schnell
wieder Abmahnungen hageln.

Da wir keine Experten in Sachen Onlinerecht, etc sind, sind wir glücklicherweise auf ProtectedShops gestoßen.
Hier hat man die Möglichkeit sich eine aktuelle Widerrufsbelehrung erstellen zu lassen und diese dann am 11.06.10 um 24h hochladen.
Das Ganze ist sogar noch kostenfrei.

Für alle die es interessiert hier der Link: http://shop-marketingberatung.de/blog/neues-widerrufsrecht-ab-11-06-2010-kostenfreier-download-bei-protected-shops/

So ich hoffe ich konnte Euch weiterhelfen
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.06.2010 17:58
Titel

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lonebaer hat geschrieben:
Denn die neue Widerrufsbelehrung
darf nicht vor und auch nicht nach 24 Uhr am 11.06.10 eingestellt werden sondern genau um 24 Uhr.


Sorry, das ist Quatsch und das steht da auch nicht im geposteten Link. Da steht

Zitat:
Wichtig ist, dass die neuen Widerrufsbelehrungen genau ab dem 11. Juni gelten, man darf sie nicht früher oder später verwenden, sondern fix am 11.06.2010, ohne Übergangsfrist!


Das heißt, dass für Bestellungen ab dem 11.06. die neuen Widerrufsbelehrungen anzugeben und anzuwenden sind. Von genau um 24 Uhr online gehen steht da nix, was auch technsich einfach nicht sicherzustellen ist.

Solche verfälschten Aussagen in Verbindung mit einem Link zu einem kommerziellen Anbieter erzeugen bei mir immer einen faden Beigeschmack.
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