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Thema: Rechtsschutzversicherung - Ablehnung der Kostenübernahme vom 27.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsschutzversicherung - Ablehnung der Kostenübernahme
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drosteman79
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Verfasst So 27.01.2008 10:56
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Rechtsschutzversicherung - Ablehnung der Kostenübernahme

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Guten Morgen Lächel

Mal eine kurze Frage, die mir unter den Nägeln brennt.

Kann eine Rechtschutzversicherung die Übernahme von Kosten verweigern, wenn der Anwalt nachweislich Mist gebaut hat?

Wenn also z.B. ein Anwalt völlig hirnlos agiert, seinen Mandanten miserabel berät, und einen Fall vor Gericht bringt bei dem von Anfang an die absolute Aussichtslosigkeit auf Erfolg klar ist, z.B. wegen einer 100%ig klaren Gesetzeslage?
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 27.01.2008 11:02
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Frag selber am besten bei deiner Versicherung nach... sicher bin ich mr hier absolut nicht, glaube aber, dass die Versicherung nicht unbedingt verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen...
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drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst So 27.01.2008 11:05
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haha Lächel

Nein, ich will ja niemanden aussichtslos verklagen. Mir geht es hier gerade um die theoretische Möglichkeit die Rechtsschutzversicherung über den Tisch zu ziehen, weil mir das einen Sachverhalt begreiflich machen würde.

Und das brennt mir wie gesagt unter den Nägeln Lächel

edit:

Es heißt ja z.B. bei Wikipedia

Zitat:
Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.


Jetzt ist halt die Frage wie intensiv und häufig geprüft wird. Und ob das z.B. vom Streitwert abhängt etc.

Konkret geht es hier um den Fall, von dem ich im "Hämmer die eure Kunden gebracht haben"-Thread geschildert habe. Da überlege ich momentan ob nicht womöglich der RA einfach versucht die Rechtsschutzversicherung abzuzocken.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am So 27.01.2008 11:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 27.01.2008 11:25
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isses nich generell eh so, das rechtsschutzversicherungen vor der klage entscheiden, ob sie die kosten übernehmen oder nicht? denn dann können sie ja entscheiden, ob die klage aussicht auf erfolg hat oder nicht... aber ansonsten würd ich das eher mal nen versicherungsheini fragen, wenn ich du wäre Lächel
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drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 27.01.2008 11:33
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Sollte ich morgen wohl mal machen.

Aber es kann ja sein, dass z.B. abhängig von Streitwert etc. mehr oder weniger geprüft wird. Wie z.B. bei der Haftpflicht.

Zumindest weiß ich, dass mein Anwalt bei der Kammer gegen diesen komischen Anwalt vorgehen wird, nachdem er sich da eingelesen hat. Scheint also schon noch ein Spässchen zu werden Grins
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 27.01.2008 14:37
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Wenn es um den Fall geht von dem ich meine, dass es um ihn geht und ich eine Versicherung wäre dann würde ich dem Versicherungsnehmer den Vertrag aber mal sowas von um die Ohren haun Grins

Ansonsten gilt meine ich das, was audiofreak sagt, die Versicherungen entscheiden vorher ob Aussicht auf Erfolg besteht und sie die Kosten übernehmen.
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