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Nachricht |
LordJuly
Threadersteller
Dabei seit: 14.03.2003
Ort: im Dörp be Nüss
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 09:53
Titel
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Das mit einer Einigung und einer Abpfindung, würde mein Chef nie Zustimmen, denn das hieße ja: er würde seine Fehler eingestehen und mein Chef macht keine Fehler.
Na mal schauen was meine Versicherung dazu sagt!
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RedZac
Dabei seit: 02.08.2005
Ort: Amberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 10:25
Titel
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du kannst doch auch so ne kostenbeihilfe (weiß nicht ob die bezeichnung genau stimmt) beantragen(beim zustöndigen gericht), d.h. du musst nachweisen das du ein armer schlucker bist und wenn die dich als arm genug ansehen kriegst du deinen wahlanwalt (warscheinlich nicht grad den teuersten, aber auch nicht den schlechtesten) bezahlt.
ALLERDINGS: Solltest du in den nächsten 2 Jahren zuviel verdienen oder gewinnen, erveb, etc.. darfst du unserem staat die kosten natürlich zurückerstatten!
Am besten beim gericht erkundigen da ich da auch nimmer so fit bin - leider!
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 20.04.2006 10:39
Titel
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LordJuly hat geschrieben: | Das mit einer Einigung und einer Abpfindung, würde mein Chef nie Zustimmen, denn das hieße ja: er würde seine Fehler eingestehen und mein Chef macht keine Fehler. |
Das ist eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung für Deinen AG.
Was den Ablauf eines Verfahrens und mögliche Kosten angeht, schau' mal hier:
http://www.arbeitsrecht.damm-pp.de/Rechtsstreit.htm
Zitat: | Na mal schauen was meine Versicherung dazu sagt! |
Du hast doch keine. Schließe schnell eine ab und sieh' zu, dass Du noch 3-6 Monate (je nach Versicherung) durchstehst. Oder bist Du zufällig in einer Gewerkschaft? Dann bist Du automatisch versichert.
RedZac hat geschrieben: | du kannst doch auch so ne kostenbeihilfe (weiß nicht ob die bezeichnung genau stimmt) beantragen(beim zustöndigen gericht) |
Prozesskostenhilfe nennt sich das. Die kann, je nach wirtschaftlichem Verhältnis, ohne oder mit Rückzahlungspflicht gewährt werden. In manchen Bundesländern gibt es zudem für außergerichtliche Tätigkeiten Beratungshilfe.
c_writer
P.S.: http://www.mediengestalter.info/forum/41/wichtige-hinweise-fuer-beitraege-im-forum-recht-57247-1.html
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