mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 23.04.2024 08:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Rechtslage für Zeichnungen von öffentlichen Personen vom 06.12.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtslage für Zeichnungen von öffentlichen Personen
Autor Nachricht
CherryPie
Threadersteller

Dabei seit: 27.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.12.2011 13:42
Titel

Rechtslage für Zeichnungen von öffentlichen Personen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich habe seit längerem eine Frage, die mir bisher niemand so richtig beantworten konnte. Vllt. hat ja hier jemand mehr Ahnung in Rechtsdingen.

Ich fertige Zeichnungen an, Portraits, Tiere etc. Bei Auftragsarbeiten bekomme ich dafür Fotos als Vorlage. Jetzt ist meine Frage aber, wenn ich jetzt, sagen wir Schauspieler xy zeichnen würde, dafür eine frei zugängliche Vorlage aus dem Internet nehme, zB eine Autogrammkarte... dürfte ich die Zeichnung dann trotzdem verkaufen?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 06.12.2011 14:21
Titel

Re: Rechtslage für Zeichnungen von öffentlichen Personen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

CherryPie hat geschrieben:

eine frei zugängliche Vorlage aus dem Internet nehme, zB eine Autogrammkarte...


Frei zugänglich bedeutet nicht frei verfügbar zu jedermanns Nutzung.

Zitat:
dürfte ich die Zeichnung dann trotzdem verkaufen?


Nein. Du darfst schon die Vorlage nicht einfach so nutzen und dann kommt auch noch das Recht am eigenen Bild ins Spiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
 
Anzeige
Anzeige
rover88

Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.12.2011 14:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Der Wikipedia-Artikel bezieht sich hier in erster Linie auf Fotos, der TE macht aber Zeichnungen, damit sind etliche der erwähnten §§ schonmal nicht anwendbar.

Zum anderen kann man bei Zeichnungen oder Gemälden sicherlich von einer gewissen künstlerischen Freiheit ausgehen.

Und drittens kommt es darauf an, ob eine Privatperson beispielsweise eine Zeichnung bestellt (die von der Autogrammkarte Udo Jürgens abgezeichnet wird) oder ob der TE solche Zeichnungen öffentlich anbieten möchte.


// r88
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 06.12.2011 14:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@Rover
Unter "Erkennbarkeit" ist explizit nicht nur die Rede von Fotos.

@TE
Du kannst auch nicht alles abzeichnen und sagen, jetzt ist es ja ne Zeichnung, nun darf ich das. Ist die Person erkennbar, muss sie einwilligen, wenn das Bild, Foto, Zeichnung für kommerzielle Zwecke verwendet wird, und das wird hier ja mit einem Verkauf angestrebt.

Und wie someonsdaughter schon sagte, nur weil es ein Bild im Internet frei zugänglich gibt, ist es noch lange nicht frei von rechten Dritter und darf verwendet werden. Da sei mal ganz vorsichtig.
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.12.2011 15:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sowas kann nach hinten losgehen. Ich kenne jemandem, bei dem genau das passiert ist. Bei Zeichnungen von Promis hat sich (mindestens) einer dagegen gewehrt, dass sein Konterfei auf T-Shirt, Tassen und Mauspads verkauft wurde.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 06.12.2011 16:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

rover88 hat geschrieben:
Der Wikipedia-Artikel bezieht sich hier in erster Linie auf Fotos, der TE macht aber Zeichnungen, damit sind etliche der erwähnten §§ schonmal nicht anwendbar.


Wer lesen kann ist - wie immer - klar im Vorteil:

"Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild


Jetzt alles klar?
 
 
Ähnliche Themen Fotografien von öffentlichen Austellungen
Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen
Werbung im öffentlichen Raum > Berlin
Rechtslage bei Schriften
Arbeitproben Rechtslage?
Verkehrszeichen Rechtslage?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.