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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.11.2007 10:55
Titel
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Ich würde denen trotzdem die Verwendung untersagen! Schriftlich versteht sich!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.11.2007 11:37
Titel
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netnite hat geschrieben: | Ich würde denen trotzdem die Verwendung untersagen! Schriftlich versteht sich! |
Und warum? Und mit welcher Konsequenz? Und wenn die dagegen juristisch vorgehen?
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braunerbaer
Dabei seit: 01.09.2007
Ort: Hamburg / Bremen / Amrum
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.11.2007 11:53
Titel
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Zwiesel hat geschrieben: | Ja hab da auch draus gelernt..
Ich werde solche Geschichten erst gründlich vertraglich absichern.
Naja ok dann danke erstmal .. |
Es muß nicht immer sofort ein Vertrag sein, den kann man "nachreichen". Zum Beispiel um Details vorher abklären zu können.
Aber um auf der einen Seite gleich loszulegen und auf der anderen dennoch eine gewisse Absicherung zu haben sollte man IMMER zuerst einen "Letter of Intent" aufsetzen. Findet man z.B. hier:
http://www.bvdw.org/wissenspool/recht/mustervertraege.html
Wenn dann der Kunde da schon stockt, dann weiß man da gibts nur Stress.
Zuletzt bearbeitet von braunerbaer am Do 08.11.2007 11:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.11.2007 12:10
Titel
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braunerbaer hat geschrieben: |
Es muß nicht immer sofort ein Vertrag sein, den kann man "nachreichen". Zum Beispiel um Details vorher abklären zu können.
Aber um auf der einen Seite gleich loszulegen und auf der anderen dennoch eine gewisse Absicherung zu haben sollte man IMMER zuerst einen "Letter of Intent" aufsetzen. |
was ist bitte so schwer daran ein angebot zu schreiben und sich dieses gegenzeichnen zu lassen. da brauchste keinen letter of intent oder all die anderen verrückten sachen.
angebot, auftragsbestätigung und gut ist.
wenn ich mich vom mit sachen wie "du bekommst auf jeden fall was, aber was, das sagen wir dir erst später" abspeisen lässt, ist selber schuld wenn er beschissen wird.
Zuletzt bearbeitet von pcfan am Do 08.11.2007 12:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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zünder
Dabei seit: 09.08.2006
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.11.2007 12:45
Titel
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bitte korrigiert wenn ich mich irre aber...
...wenn ich mich nicht irre, kannst du in deutschland das (dein) "geistiges eigentum" gar nicht "verkaufen" oder "übertragen" - auch nicht vertraglich.
nur vererben bzw. 50 jahre nach deinem tod kann man versuchen einen antrag zu stellen dieses eigentumsrecht zu übernehmen.
damit besagte "agentur" bzw. besagtes internetprojekt dein logo nutzen darf, müssen sie ein von dir eingeräumtes "nutzungsrecht" vorweisen.
dieses kann räumlich und zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein - solange sie aber keinen derartigen von dir unterschriebenen wisch besitzen ist es DEIN logo und basta - das sehen auch die richter so.
da gibt es keine mündliche absprachen etc. - muss schriftlich geschehen.
deshalb meine schlussfolgerung: wenn sie nicht nachgeben und vor gericht ziehen wollen bekommst du recht. ich würde es darauf ankommen lassen!
ist nur meine eigene meinung und diese stützt sich auch nur auf "aus dem gedächtnis" gerufenen informationen die ich jetzt nicht nachgoooglen wollte.
Zuletzt bearbeitet von zünder am Do 08.11.2007 12:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Do 08.11.2007 12:49
Titel
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zünder hat geschrieben: | deshalb meine schlussfolgerung: wenn sie nicht nachgeben und vor gericht ziehen wollen bekommst du recht. ich würde es darauf ankommen lassen! |
Bist Du Fachanwalt fuer Medienrecht? Richter? Sonstiges? NEIN?! Dann gilt das, was schon ein paar Posts vor Dir steht (insbesondere von Nimroy und Audio).
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 08.11.2007 13:10
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zünder hat geschrieben: | bitte korrigiert wenn ich mich irre aber... |
Bitte dringend mit dem Urheberrecht vertraut machen und beachten, dass Logos in aller Regel nicht darunter fallen, also auch nicht dadurch geschützt sind. Da hat sich was mit Schutzfristen und so weiter ...
c_writer
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zünder
Dabei seit: 09.08.2006
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.11.2007 13:25
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Zeithase hat geschrieben: | zünder hat geschrieben: | deshalb meine schlussfolgerung: wenn sie nicht nachgeben und vor gericht ziehen wollen bekommst du recht. ich würde es darauf ankommen lassen! |
Bist Du Fachanwalt fuer Medienrecht? Richter? Sonstiges? NEIN?! Dann gilt das, was schon ein paar Posts vor Dir steht (insbesondere von Nimroy und Audio). |
1.)
na eben weil es nur mündlich abgesprochen wurde hat die "agentur" NICHTS, aber auch rein gar nichts in der hand um zu beweisen, dass sie das recht hat dieses logo zu verwenden.
er "der schöpfer" dagegen hat die "original-dateien". ok - man kann erstellungsdatum fälschen aber wieso sollte zwiesel einen strafbaren meineid begehen? und ob die agentur meineid begeht ist auch fraglich.
das leuchtet doch jedem richter/staatsanwalt ein, dass zwiesel über den tisch gezogen wurde - so was passiert doch nicht zum ersten mal.
gemäß dem fall, zwiesel schreibt hier die wahrheit.
2.) weder fachanwalt noch mit dem urheberrecht "per du"
3.) sind das eigene erfahrungen aus einem gewonnen rechtsstreit gepaart mit gefährloichem halbwissen. habe auch dazu geschrieben das mein posting nur meine meinung widerspiegelt.
4.) sind nimroy und audio denn fachanwälte für medienrecht?
Zuletzt bearbeitet von zünder am Do 08.11.2007 13:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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