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Thema: Rechtsform f. nebengewerbliche künstl. Auftragsarbeiten vom 20.05.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsform f. nebengewerbliche künstl. Auftragsarbeiten
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Verbalinjurie
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Verfasst Di 20.05.2008 12:31
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Rechtsform f. nebengewerbliche künstl. Auftragsarbeiten

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ich überlege derzeit, wie der erste Schritt wäre, ein Nebengewerbe anzumelden, da in letzter Zeit immer mehr Anfragen zu Auftragsarbeiten kommen. Durch die Internetrecherche bin ich nicht wirklich schlauer geworden.

Es geht um eine nebenberufl. Tätigkeit. Die Art der Tätigkeit ist künstlerisch. Man erteilt mir einen Auftrag und ich erstelle ein passendes Bild dazu, in einer speziellen Kunstformnische, also nichts so alltägliches.

Jetzt die Frage: Welche Rechtsform nehmen?

1. Idee
Kleinunternehmer, da ich unter 17.500 Euro jährlich bleiben werde und mir den ganzen Steuerschmuh ersparen will.

2. Freier Künstler
Scheinbar noch einfachere Regelung als ein Unternehmer. Aber da gibts doch noch mehr Schmuh mit KSK oder? Blick da nicht so ganz durch, aber das scheint ja ein echter Nervfaktor zu sein. Lohnt sich das für einen Nebenberuf?

Also. Was würdet ihr mir empfehlen? Ersteres würde sich anbieten, falls denn mal andere Dienstleistungen dazu kämen, zweiteres scheint einfacher, wobei ich mich aber nicht mit dem KSK kram auskenne. Oder sollte ich das ganz anders angehen?
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Zim

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Verfasst Di 20.05.2008 12:38
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Also das KSK-Ding haste so oder so am laufen wenn du was in der Richtung machst.


1 oder 2 unerscheiden sich erst mal nur dadurch das du bei 1 Gewerbesteuern zahlen musst (ich glaube ab 500.000 Umsatz). Den Freiberufler (ist ja das selbe wie freier Künstler) musste auch erst mal durchbekommen - ne fertige Ausbildung oder Studium sind da schon recht hilfreich.

Der administrative Aufwand ist bei beiden eigentlich der selbe.

ZIM
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Verbalinjurie
Threadersteller

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Verfasst Di 20.05.2008 13:09
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Kann man überhaupt als abhängig Beschäftigter im Hauptberuf ein freier Berufler in der Nebentätigkeit sein?
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Zim

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Verfasst Di 20.05.2008 13:12
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Also ich meine schon … wissen tu ichs allerdings nicht.

Was viel wichtiger ist ob dein festes Arbeitsverhältniss dies zulässt laut Vertrag oder obs da erst ner expliziten Gemehmigung des Chefs bedarf?
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Verbalinjurie
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Verfasst Di 20.05.2008 13:40
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Solangs meine Tätigkeit nicht beeinträchtigt und eine völlig andere Sparte ist *zwinker*

Also ich hab jetzt rausgefunden:
Ich muss mich bei der KSK lediglich Rentenversichern

Zitat:
Wer schon aus einer anderen Tätigkeit versicherungspflichtig ist, zum Beispiel als Angestellter, wird über die KSK ebenfalls rentenversichert (Grenze siehe unten), nicht aber kranken- und pflegeversichert.


Wobei das auch fraglich werden könnte:

Zitat:
Liegen die Einkünfte aus der nicht-künstlerischen oder nicht-selbstständigen Tätigkeit über 31.500 / 27.300 €* im Jahr oder betragen die Einkünfte aus freier künstlerischer Tätigkeit weniger als ein Sechstel der Gesamteinkünfte, so braucht man einen Antrag an die KSK erst gar nicht zu stellen. In diesem Fall erfolgt nämlich auch keine Rentenversicherung über die KSK.


So dann müsste ich mich bei der BG Druck zwangsversichern lassen, weils nich anders geht. Wobei ich nicht weiß ob das nur für vollständig selbstständige Freie gilt. Im Hauptberuf bin ich ja schon bei der BG Druck

Und die Einnahmen muss ich nur auf meiner Einkommenssteuererklärung angeben und die Nachweise inne Kiste tun.

Freie Beruf, wenn ich ihn denn gestattet bekomme, dürfte das einfachste sein


Zuletzt bearbeitet von Verbalinjurie am Di 20.05.2008 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Di 20.05.2008 14:14
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Zim hat geschrieben:
1 oder 2 unerscheiden sich erst mal nur dadurch das du bei 1 Gewerbesteuern zahlen musst (ich glaube ab 500.000 Umsatz). Den Freiberufler (ist ja das selbe wie freier Künstler) musste auch erst mal durchbekommen - ne fertige Ausbildung oder Studium sind da schon recht hilfreich.


gewerbesteuern zahlst du ab 24.500 euro gewinn. das können zwischen 1-5% von dem gewinn sein die über 24.500 euro gehen. also nichts wildes, vorerst.

mit der 17.500-grenze ersparst du dir keinen steuerschmuh sondern nur, dass du keine mwst. ausweisen musst.


Zuletzt bearbeitet von am Di 20.05.2008 14:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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