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Thema: rechtliche Vorschriften zur Logogestaltung? vom 04.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> rechtliche Vorschriften zur Logogestaltung?
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MB-Grille
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2010
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 04.05.2010 10:13
Titel

rechtliche Vorschriften zur Logogestaltung?

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Hallo,

Ich bin mir grrade nicht sicher .. ein Kunde von mir meinte, sein Anwalt hätte ihm gesagt, an dem Logo muß der volle Firmennamen und die geschäftliche Rechtsform IMMER stehen!!!

Bin ich richtig in der Annahme, dass das Quatsch ist?
Die Deutsche Bank klatscht doch auch ihr Logo auf jede ihrer Teetassen ohne dass da "Deutsche Bank AG" mit dran steht!

Weiterhin meint mein Kunde, dass er bei Gewerbeanmeldung wohl ein Logo eingereicht hätte, und das dieses nun immer so sein müsse.

Ich bin mir sicher, dass man ein Redesing durchführen kann! Muß man dann das Logo wieder beim Gewerbeamt neu anmelden?

Gruß, Grille.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.05.2010 10:23
Titel

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Ziemlicher Unfung, der Dir da erzählt wurde.
Natürlich braucht ein Logo keine komplette Firmierung.
Und bei der Gewerbeanmeldung könnt ich mir höchstens vorstellen, dass die Gemeinde/Stadt das Logo haben wollte, um den Gewerbetreibenden mit Logo ins Onlinebranchenbuch wie's das ja auch vielen Gemeindeseiten gibt, einzutragen.
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Easy365

Dabei seit: 15.08.2006
Ort: A40
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.05.2010 10:45
Titel

Re: rechtliche Vorschriften zur Logogestaltung?

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MB-Grille hat geschrieben:
Hallo,

Ich bin mir grrade nicht sicher .. ein Kunde von mir meinte, sein Anwalt hätte ihm gesagt, an dem Logo muß der volle Firmennamen und die geschäftliche Rechtsform IMMER stehen!!! (…)


Das ließe sich aber auch interpretieren als: Wenn das Logo eingesetzt wird muss die Firmierung auch eingesetzt werden.
Visitenkarte z.B.: Vorne: Logo, Rückseite: Firma, Rechtsform…etc.

Ist doch machbar.


Zuletzt bearbeitet von Easy365 am Di 04.05.2010 10:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.05.2010 19:28
Titel

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Zitat:
ein Kunde von mir meinte, sein Anwalt hätte ihm gesagt, an dem Logo muß der volle Firmennamen und die geschäftliche Rechtsform IMMER stehen!!!


Wie soll denn das in der Praxis funktionieren - Logo klein auf T-Shirt, Logo auf einem Button, Logo auf einer Schokomünze, Logo als Tattoo ...

Und wer sagt, dass es sich um ein Logo handelt und nicht um eine Illustation? Was passiert, wenn Teile des Logos als solche verwendet werden?

Zitat:
Muß man dann das Logo wieder beim Gewerbeamt neu anmelden?


Muss man dies überhaupt?
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prepress_girl

Dabei seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.05.2010 12:34
Titel

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So weit ich weiß, muss man bei Geschäftspapieren/Rechnungen die volle Firmierung angeben. Also ob es sich um eine AG, GmbH... handelt.
Sonst zeig mir mal ein Logo, bei dem das so ist.
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