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Thema: Rechte Videoübertragung/-Aufnahme vom 16.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte Videoübertragung/-Aufnahme
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monoton
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Dabei seit: 03.11.2003
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Verfasst Mo 16.06.2008 07:16
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Rechte Videoübertragung/-Aufnahme

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Hallo zusammen,

ich habe eine kleine, vielleicht etwas komplizierte Frage. Folgende Situation:
Ich wurde von einer Firma damit beaufragt, eine Vortragsreihe per Video-Livestream vom Veranstaltungsort zu einem anderen Ort für ein "Public Viewing" zu übertragen. Der Organisator der Vortragsreihe bat mich, das ganze gleichzeitig auf Band aufzunehmen. Während der Veranstaltung meldete sich dann mein Auftraggeber und beanspruchte die Bänder für sich. Wofür, weiß ich noch nicht.

Meine Frage: Angeboten und in Rechnung gestellt wurde/wird nur die Videoübertragung. Wie sieht es nun aus mit den Rechten für die Inhalte auf den Kassetten? Kann ich von meinem Aufraggeber (nicht vom Organisator) eine weitere Zahlung verlangen, wenn dieser die Aufnahmen z.B. später noch einmal öffentlich zeigen will? Und ist dies überhaupt rechtlich möglich, ohne noch einmal von jedem Referenten eine Erlaubnis dafür eingeholt zu haben?

Ich hoffe, meine Frage und das Problem ist einigermaßen verständlich.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Tim
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 16.06.2008 10:24
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also ich kenne das aus meiner ausbildung so nicht. da gab es meine nutzungsrechte die gesondert in rechnung gestellt wurden. auch bei übertragungnen bei denen wir mit geschnitten haben wurd nur der mehraufwand berechnet.

ich vermute, darauf willst du hinaus. entgeld für die weitere nutzung, oder? generell natürlich vorher klären, denn laut designerdochk muss man solche rechte schon im angebot festhalten. nachträglichg ist es schon zu spät. da gilt für print, fürt film * Keine Ahnung... *.
 
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monoton
Threadersteller

Dabei seit: 03.11.2003
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Verfasst Mo 16.06.2008 11:03
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Vielen Dank für deine Antwort.
Es geht mir ja darum, dass der Mitschnitt nicht vom Auftraggeber beauftragt wurde. Er war also eigentlich nicht Gegenstand des Angebotes, weil gar nicht geplant... Und in dem Fall ist es - meiner Meinung nach - schon etwas anderes, ob der Auftraggeber die Sache einmal live sendet oder das ganze Zeug dann nachträglich auch noch für was auch immer verwurstet...

Tim
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 16.06.2008 11:11
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ich würde es wenn nur als mehraufwand berechnen. nachträglich sowas zu klären ist für die kunden meist recht schwer. sie kennen sich nicht aus und haben für solche dinge meist kein verständnis. ich kenne das aus eigener erfahrung. aber das ist nur mein persönliche meinung.

du kannst es aber gerne versuchen, verboten ist das ja nicht. die frage ist immer nur, ob er das auch bezahlt. immerhin diktiertst du ihm damit, was er machen kann und was nicht.
 
monoton
Threadersteller

Dabei seit: 03.11.2003
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Verfasst Mo 16.06.2008 11:14
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DER Kunde kennt sich aus. Und genau deshalb ärgert es mich ja so. Grins
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 16.06.2008 13:57
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was solls! beim nächsten mal einfach mit ins angebot aufnehmen als option.

je länger man drüber nachdenkt desto mehr ärgerst dich auch. wenn es nicht gerade um 5.000e geht *Whaazzzz uppp?*
 
 
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