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Thema: rechte bei einem Film vom 13.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> rechte bei einem Film
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 02.03.2012 10:06
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Re: Banalität

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Prof. Dr. Birnbaum hat geschrieben:
...beim Abspann Lieder verwendet, die nicht public domain sind, also ganz normale Lieder von vielleicht maximal 10 Jahre alter. Es ist ja erstmal augenscheinlich, dass die Lieder geschützt sein dürften: Wenn nun diese Serie privat hochgeladen wird, z.B. auf youtube, fällt das dann unter die Creative Commons Attribution-Noncommercial License (also nicht kommerzielle Nutzung bei Namensnennung) oder ist das einfach nur illegal? Und dürfte es bearbeitet, d.h. im dem Fall durch Schnitt gekürzt werden?

ein urheberrechtliches werk (pauschel erst einmal jedes werk) bleibt geschützt egal wo und wie du es nutzt. der rechteinhaber ist der urheber nicht die gema. die gema würde nur geld für die öffentliche nutzung bekommen. das schließt youtube mit ein.
die cc-lizenz ist freiwillig vom urheber erteilt und wird alleine von ihm bestimmt. also muss man vor der nutzung die rechte abklären - egal ob kommerziell oder privat.

Prof. Dr. Birnbaum hat geschrieben:
Es erscheint mir irgendwie wahrscheinlicher, dass es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte, insbesondere da die GEMA und youtube ja derzeit keine Lizenzvereinbarungen treffen.

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. urheberrechte bleiben davon unberührt.

Prof. Dr. Birnbaum hat geschrieben:
Aber sind all jene abertausende Videos also urheberrechtsverletzungen? Da muss man ja aufpassen, da lädt man noch Videos eines Kurzurlaubs hoch und im Hintergrund läuft irgendwo kaum hörbar ein Radio und schon ists vorbei. Oder ist das ganze Youtube-Zeugs so zu erklären, dass die Menschen sich alle anonym anmelden?

das ist eben genau das, was die gema regeln wollte, wenn auch leicht übertrieben. denn jetzt bekommen die künstler gar nichts und die lieder, bilder, videos von anderen werden einfach benutzt. youtube ist kein rechtefreier raum!

frank nutzt eine übliche zitatform in internet-foren. sie ist gängig und foren-user sind damit vertraut. *zwinker*
 
Prof. Dr. Birnbaum

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Verfasst Fr 02.03.2012 15:38
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Vielen Dank für eure Antworten. Folglich habe ich entweder die Wahl die einzelnen Studios zu kontaktieren und nachzufragen, oder es zu lassen, richtig?
Wie ist es mit historischen Aufnahmen, z.B. aus dem ersten Weltkrieg. Man kann annehmen, dass die Person die diese aufnahm, mittlerweile tot ist (aber sicherlich noch nicht 100%ig sicher 100 Jahre tot, wie bei einigen Akten die Frist wäre). Und das Urheberrecht wurde meine ich vor der Weimarer Republik auch noch nicht juristisch fundiert. Darf man dann diese Bilder- und Tonaufnahmen verwenden, also sind die dann gemeinfrei?
Und klassische Musik wie von Chopin, usw. Sind die gemeinfrei oder sind Sie es nicht, da jemand noch CDs davon verkauft?
Also bei denen beiden Punkten wäre ich mir eigentlich relativ sicher, aber ihr wisst es sicherlich besser. Danke für die Antworten Lächel


Ich wollte Frank ja sicherlich nicht beleidigen und glaube auch nicht, dass er es so auffasste, aber etwas anders zu betonen und sich dann darüber lustig zu machen ist ja auch nicht gerade sinnvoll. *bäh*
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Verfasst Fr 02.03.2012 15:42
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Prof. Dr. Birnbaum hat geschrieben:
Und klassische Musik wie von Chopin, usw. Sind die gemeinfrei oder sind Sie es nicht, da jemand noch CDs davon verkauft?

Die Rechte an den Interpretationen klassischer Musik haben die Labels, die die Musik einpielen und veröffentlichen.
Da ist es egal, ob der Komponist noch lebt oder schon 200 Jahre tot ist.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 02.03.2012 16:09
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die klassik-stücke sind gemeinfrei (die noten). es steht dir frei sie neu zu vertonen. eine klassik-aufnahme wiederum gehört dem jeweiligen verlag oder künstler der sie gemacht (beauftragt) hat. wohlgemerkt - die aufnahme! das stück ansich ist frei verwendbar sofern der urheber 70 jahre tot ist.

bei videomaterial müsste es sich ähnlich verhalten. problematisch ist, wenn etwas abgekauft (original vom urheber) wurde und das werk damit zu eigentum wird... aber das habe ich a) noch nicht so recht kapiert und b) nur halbwissen.

im zweifel immer veruschen die rechteinhaber zu kontaktieren.


deutsches urheberrecht ist kein copyright zum nachlesen


Zuletzt bearbeitet von am Fr 02.03.2012 16:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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