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Thema: rechte bei einem Film vom 13.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> rechte bei einem Film
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Wienerr
Threadersteller

Dabei seit: 12.08.2011
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.09.2011 09:57
Titel

rechte bei einem Film

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Hallo,

ich habe ein folgendes problem, ich werden ganz einfach beschreiben.


Person A und B drehen einen Kurzfilm über sich selbst und übergeben den Kurzfilm Person C, die Person C überarbeitetn(mixt und sonst was alles hin gehört). jetzt verlangt die Person C von Person A und B dass diese diesen Kurzfilm nicht publistisch veröffentlichen dürfen da dieser Film Ihm gehört. Der Anwalt meint die Person hat gewiese Rechte aber nur begrenzte welche genau kann er zurzeit nicht sagen. In wie weit gehört dieser Film Person AB sowohl auch der C und dürfen die Personen A und B diesen Film auf Ihrer Webseite veröffentlichen? Es wurde kein Vertrag abgeschlossen, die Personen waren befreundent und die Peroson C bearbeitete diesen Film nur aus spaß an dem Projekt.


Gruss Wiener
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 13.09.2011 10:06
Titel

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aus meiner sicht würde ich das so sehen:

da a+b den film erstellt haben (idee ausdenken, film umsetzen), haben sie auch die rechte an dem film. c muss nur als mitwirkender genannt werden, da er den film nur "in form" gebracht hat. das ist sein recht. aber er hat kein recht a+b die veröffentlichung zu verbieten. da sehe ich keine grundlage für. allerdings würde es etwas anders aussehen, wenn es über den normalen schnitt hinaus geht. also wenn es richtig aufwendig wird. das ist dann wie ein "neues werk" schaffen.

aber genau das müsste im zweifel (wenn keine anderen vereinbarungen vorliegen) rechtlich geklärt werden. pauschal ist sowas nicht zubeantworten.

die aussage vom anwalt ist ja nett: rechte hat er aber welche kann ich jetzt nicht sagen... *bäh*
 
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Verfasst Di 13.09.2011 13:44
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Ohne Vertrag ist es natürlich immer schwierig.
Wenn aber A + B die Produzenten und Regisseure waren und C nur eine Nachbarbeitung gemacht hat, kann er die Veröffentlichung eigentlich nicht verbieten.
Auf welcher Grundlage auch?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 13.09.2011 13:52
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das wäre wohl nur dann fraglich, wenn seine postproduktion einen erheblichen anteil des films ein nimmt und dessen aussage daruch vlt erst zur geltung kommt...

aber das sind wie immer nur vermutungen.
 
Prof. Dr. Birnbaum

Dabei seit: 01.03.2012
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Verfasst Fr 02.03.2012 09:07
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Banalität

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Hallo Leute,

Ich hätte ebenfalls eine Frage und habe kein ähnlicheres Thema als dieses gefunden, aber es handelt sich um etwas anderes. Beim Dreh einer Miniserie von Filmen werden auch z.B. beim Abspann Lieder verwendet, die nicht public domain sind, also ganz normale Lieder von vielleicht maximal 10 Jahre alter. Es ist ja erstmal augenscheinlich, dass die Lieder geschützt sein dürften: Wenn nun diese Serie privat hochgeladen wird, z.B. auf youtube, fällt das dann unter die Creative Commons Attribution-Noncommercial License (also nicht kommerzielle Nutzung bei Namensnennung) oder ist das einfach nur illegal? Und dürfte es bearbeitet, d.h. im dem Fall durch Schnitt gekürzt werden?
Es erscheint mir irgendwie wahrscheinlicher, dass es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte, insbesondere da die GEMA und youtube ja derzeit keine Lizenzvereinbarungen treffen. Aber sind all jene abertausende Videos also urheberrechtsverletzungen? Da muss man ja aufpassen, da lädt man noch Videos eines Kurzurlaubs hoch und im Hintergrund läuft irgendwo kaum hörbar ein Radio und schon ists vorbei. Oder ist das ganze Youtube-Zeugs so zu erklären, dass die Menschen sich alle anonym anmelden?

Ich freue mich auf eine Klärung der Sachlage und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Birnbaum
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Fr 02.03.2012 09:16
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Re: Banalität

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Prof. Dr. Birnbaum hat geschrieben:
oder ist das einfach nur illegal?

herrlich, diese Formulierung ... * Keine Ahnung... *
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Prof. Dr. Birnbaum

Dabei seit: 01.03.2012
Ort: Bonn
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Verfasst Fr 02.03.2012 09:27
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Die Betonung ist allerdings nicht von mir, wie dir vermutlich bekannt ist muss man das in Zitaten kennzeichnen. *zwinker*
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.03.2012 10:19
Titel

Re: Banalität

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Prof. Dr. Birnbaum hat geschrieben:
...Wenn nun diese Serie privat hochgeladen wird, z.B. auf youtube, fällt das dann unter die Creative Commons Attribution-Noncommercial License (also nicht kommerzielle Nutzung bei Namensnennung) oder ist das einfach nur illegal? Und dürfte es bearbeitet, d.h. im dem Fall durch Schnitt gekürzt werden?
Es erscheint mir irgendwie wahrscheinlicher, dass es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte, insbesondere da die GEMA und youtube ja derzeit keine Lizenzvereinbarungen treffen.


Richtig, das glaube ich auch.
Du hast keine Nutzungsrechte für die Musik, die Du öffentlich machst, egal ob mit kommerziellen oder nicht kommerziellen Hintergrund.
Die einzigen, die das dürfen, sind die öffentlich rechtlichen TV-Sender. Die haben einen besonderen Pauschaldeal mit der GEMA. Da hört man schonmal aktuellen Soundtracks wie von Tron Legacy oder von Hans Zimmer in Monitor- oder Report-beiträgen.
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