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Thema: Rechte an tierischen Fotos vom 06.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte an tierischen Fotos
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Autor Nachricht
darkdesert
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2008
Ort: SFA
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.06.2008 18:44
Titel

Rechte an tierischen Fotos

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Hallo. Hab da mal eine Frage:
Das Persönlichkeitsrecht greift vor dem Urheberrecht; also wenn ich einen Menschen fotografiere und das Bild dann verkaufe ist es nur rechtens, wenn ich vorher eine Einwilligungserklärung der Person habe.

Wie ist das aber nun mit Tierfotos? Ich habe eine meiner Kundinnen auf einer Weide mit Pferden abgelichtet.
Wenn ich diese Bilder nun in einem Flyer drucken möchte, brauche ich da noch die schriftliche Einverständnis der Pferdehalter?
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Nachtfalter
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 06.06.2008 18:59
Titel

Re: Rechte an tierischen Fotos

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darkdesert hat geschrieben:
Hallo. Hab da mal eine Frage:
Das Persönlichkeitsrecht greift vor dem Urheberrecht; also wenn ich einen Menschen fotografiere und das Bild dann verkaufe ist es nur rechtens, wenn ich vorher eine Einwilligungserklärung der Person habe.

Wie ist das aber nun mit Tierfotos? Ich habe eine meiner Kundinnen auf einer Weide mit Pferden abgelichtet.
Wenn ich diese Bilder nun in einem Flyer drucken möchte, brauche ich da noch die schriftliche Einverständnis der Pferdehalter?


Nee, vom Pferd.... *ha ha* *ha ha*

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.
 
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.06.2008 19:05
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Du brauchst die Erlaubnis des Tierhalters
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Typohengst

Dabei seit: 06.06.2008
Ort: RLP
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.06.2008 19:21
Titel

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Ja, Du brauchst die Einwilligung des Pferdebesitzers.

Am besten schriftlich mit dem Vermerk falls er das Pferd verkauft ,
darauf den Käufer aufmerksam zu machen oder gar dies in einem Kaufvertrag zu erwähnen.

verkauft er es ohne dem Zweitbesitzer zu informieren,
könnte dieser ein Honorar fordern oder eine Unterlassung verfügen.

Bei Kunstobjekten ist dies ähnlich,
Einwilligung vom Künstler, Besitzer und eventeull noch von der Galerie / ´Museum.

Tipp : »Meine Rechte als Urheber« vom dtv Verlag kostet garnicht soviel.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.06.2008 21:26
Titel

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Ich denke du solltest die Halterin freundlich fragen,
sicher ist die stolz darauf, wenn ihr Pferd in einem
Prospekt erscheint. Da ist die Erlaubnis sicher kein
Problem. Schriftlich sollte es sein.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.06.2008 23:54
Titel

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monika_g hat geschrieben:
Du brauchst die Erlaubnis des Tierhalters


Ähmn … und da bist du dir ganz sicher Monika?

Tiere gelten als Gegenstände und die darf ich von öffentlichem Grund aus nach belieben fotografieren und auch verwerten. Wenn ich mich auf die Straße stelle und über den Zaun des Werksgeländes von BMW fotografiere und zufällig den neuen Prototyp erwische kann ich das Bild ja auch verwenden (und höchstbietend verkaufen).

Lasse mich da aber auch gerne eines besseren belehren * Keine Ahnung... *
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.06.2008 00:03
Titel

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Zim hat geschrieben:
Tiere gelten als Gegenstände und die darf ich von öffentlichem Grund aus nach belieben fotografieren und auch verwerten.


Darfst Du nicht. Stichwort "Fotografieren fremder Sachen", z.B.:

http://www.jurawiki.de/SachFotografie
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bildrechte-Tierfoto-Tierbesitzer__f25116.html

ff.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.06.2008 00:14
Titel

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Hmmm … ok … danke für die Links.

So ganz überzeugt bin ich allerdings noch nicht von dem was da steht, hab da mal von anderen Urteilen gelesen.
Werde bei nächsten Gelegenheit unseren Urheberrecht/Patentanwalt fragen der müsste das wohl am besten wissen.
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