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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 21.01.2007 02:02
Titel
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Nö.
Zitat: | Ham die eigentlich gar kein Blick mehr für irgendwas?
Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMARepertoires
€ 25,00 pro Jahr, € 6,90 vierteljährlich sowie € 2,50 monatlich, (...)
170 Zugriffe monatlich? das erreicht ja sogar der Peter Minnemann aus Kleinkückelshausen mit seiner Kanarienzuchtseite in 10 Tagen |
Für genau den gelten die Sätze auch.
Was Du da zitiert hast, ist nämlich nicht für die gewerbliche Nutzung, sondern betrifft "Private Websites"
Einfach mal weiter runterscrollen hätte geholfen:
"IV. Gewerbliche Unternehmen
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die gewerbliche
Unternehmen unterhalten oder unterhalten lassen und zur Information und
Präsentation dienen.
2. Allgemeine Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire bis zu 5 Minuten
€ 25,00 pro Monat, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro
Monat bis zu 25.000 betragen darf.
(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 25.000, ist für jeweils
weitere bis zu 25.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende
Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25,00 pro Monat zusätzlich zu
bezahlen.
(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede
weitere Minute € 5,00 zusätzlich zu bezahlen. (...)
Klingt schon ein bisschen anders, hm?
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am So 21.01.2007 02:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 21.01.2007 13:24
Titel
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Die Gema verteilt nur das Geld (wenn sie zuständig ist). Du musst in jedem Fall auch die Einwilligung des Urhebers haben. Ist in der Regel übers Management bzw. über die Plattenfirma, die meist die entsprechenden Nutzungsrechte hält, zu beantragen/zu bekommen.
Aber alles das steht in der Tat sehr genau und sehr ausführlich auf den Seiten der GEMA.
Übrigens: vielleicht sollten sich einige ihre Kommentare mal verkneifen. Hier geht es darum, dass sich nicht jeder wie ein Wilderer an der Urheberschaft von anderen Leuten vergreift (oder möchte ihr, dass eure Werke einfach auf anderen Websites/in anderen Drucksachen eingebunden werden?). Darum gibt es solche Regelungen. Die GEMA ist eine Art "Selbsthilfegruppe" von Komponisten. Man muss Mitglied bei der GEMA sein, um von ihr Geld zu bekommen. Und die Verwerter müssen - teilweise mit Pauschalvertrag - an die GEMA zahlen.
Aber damit ist eben nicht die Wahrnehmung des Urheberrechts an die GEMA übergegangen. Bevor man ein Stück auf einer Website veröffentlichen darf, muss der Urheber zustimmen.
Das finde ich übrigens sehr gut. Ich zumindest möchte als Musiker keine meiner Lieder auf irgendwelchen Websites hören, deren Inhalt ich nicht unterstütze ...
Ach so, auch mit den 70 Jahren ... vorsichtig, vorsichtig! Die Nutzungsrechte der vorhandenen Aufnahmen liegen immer noch bei den Plattenfirmen.
Zuletzt bearbeitet von grafix am So 21.01.2007 13:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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