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Verfasst Mo 12.03.2012 15:31 Titel
Re: Rechte an Logo (Kunden-Situation)
Zitat:
aber die nutzungsrechte erst auf der rechnung haben keine gültigkeit. sie müssen vorher festgelegt werden und unterschrieben werden.
Wenn Sie (hier zwar: "erst") auf der Rechnung auftauchen, können sie doch wohl als im Vorfeld vereinbart angesehen werden.
Spitzfindig würde man sagen können: Da die Rechnung als Beleg/Bestätigung für einen in der Vergangenheit ststtgefundenen Vorgang angesehen werden kann, könnendie darin (in der Rechnung) aufgeführten Tätigkeiten/Dienstleistungen etc wohl als vereinbart gelten. (Ja, ja: vorausgesetzt, der Rechnungsempfänger ist damit einverstanden. Aber steht hier ja nicht zur Debatte). Die Rechnung diente in diesem Fall als indirekter Nachweis früherer Vereinbarungen. So etwa im Falle des Verlustes der schriftlichen Verinbarung et al.
könnte, hätte, würde... ich muss ehrlich sagen, ich kann es nicht auf den punkt bringen. mit der zahlung einer rechnung würde man ja etwas "akzeptieren". das muss aber zwangsläufig keine rechtliche gültigkeit haben.
Zuletzt bearbeitet von am Mo 12.03.2012 15:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
bestimmt.
da sollte vlt sowas drin stehen wie "wie mündlich abgesprochen" usw. (da ja nichts schriftliches vorliegt)
sowie ein hinweis, um welches logo es sich handelt usw.
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