Autor |
Nachricht |
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 30.10.2007 18:11
Titel
|
|
|
vielleicht sollte sich dein kunde mal mit dem typen auf einen kaffee treffen und sich so einigen.
ich finde es dennoch interessant was manche hier im forum zu berichten haben. es muss ja nicht immer alles geklärt werden.... pah wie klugscheißer war das denn jetzt!
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 30.10.2007 18:24
Titel
|
|
|
Ryanthusar hat geschrieben: | braunerbaer hat geschrieben: |
Aber mir geht es ja vielmehr darum, dass hier stille Post gespielt wird, und zu viele Ungereimtheiten und Unklarheiten bestehen um hier auch nur ansatzweise eine Auskunft geben zu können. |
die_jule hat geschrieben: | ich hab nur gepostet was mein kunde mir erzählt hat, es ist ja nicht so dass ich hier expliziten juristischen rat erwarte, nur meinungen |
Erst lesen dann meckern, danke. |
Ich finde ja, dass er Recht hat. Apropos Recht: Vielleicht sollte man solche Meinungs- und Deinungsthreads dann nicht im Forum "Recht" lassen, sondern in die Plauderecke verschieben.
c_writer
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Di 30.10.2007 20:08
Titel
|
|
|
braunerbaer hat geschrieben: | Das Durchschnittslogo ist ja urheberrechtlich gar nicht geschützt. |
Was unterscheidet ein "Durchschnittslogo" von einem höher gestellten(?) Logo?
Zuletzt bearbeitet von Astro am Di 30.10.2007 20:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 30.10.2007 21:39
Titel
|
|
|
Astro hat geschrieben: | braunerbaer hat geschrieben: | Das Durchschnittslogo ist ja urheberrechtlich gar nicht geschützt. |
Was unterscheidet ein "Durchschnittslogo" von einem höher gestellten(?) Logo? |
Die Gestaltungs- bzw. Schöpfungshöhe. Die Rechtsprechung stellt an die Gestaltungshöhe hohe Anforderungen und verlangt für die Werkqualität (und damit für den Schutz durch das Urheberrecht) ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
c_writer
|
|
|
|
|
Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Di 30.10.2007 21:47
Titel
|
|
|
c_writer hat geschrieben: | Astro hat geschrieben: | braunerbaer hat geschrieben: | Das Durchschnittslogo ist ja urheberrechtlich gar nicht geschützt. |
Was unterscheidet ein "Durchschnittslogo" von einem höher gestellten(?) Logo? |
Die Gestaltungs- bzw. Schöpfungshöhe. Die Rechtsprechung stellt an die Gestaltungshöhe hohe Anforderungen und verlangt für die Werkqualität (und damit für den Schutz durch das Urheberrecht) ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
c_writer |
Ja, schön und gut, aber was macht ein Logo mit der entsprechenden Gestaltungshöhe aus? Hm? HM???
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 30.10.2007 22:27
Titel
|
|
|
Astro hat geschrieben: |
Ja, schön und gut, aber was macht ein Logo mit der entsprechenden Gestaltungshöhe aus? Hm? HM??? |
Steht alles in dem Wikipedia-Artikel und in dem dort angegebenen Urteil des BGH. Wenn Du es nicht lesen kannst, findet sich vll.jemand anderes, der Dir das in Piktogramme übersetzt.
c_writer
|
|
|
|
|
Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Di 30.10.2007 22:45
Titel
|
|
|
Juristisches Blabla, dass man je nach Außentemperatur auslegen kann, will ich nicht sehen. Du kannst noch so viele seelenlose Paragrafen aufzählen, Fremdwörter aufblitzen lassen und dir dabei schlau vorkommen. Du darfst dir auch eine Minute Zeit nehmen, um dir selbst auf die Schulter zu klopfen, wenn du das brauchst. Aber:
Ich will ein Beispiel sehen. So gesehen wirklich ein Piktogramm. Her damit! Ansonsten gibst du nur heiße Luft von dir.
Zuletzt bearbeitet von Astro am Di 30.10.2007 22:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mi 31.10.2007 00:04
Titel
|
|
|
Astro hat geschrieben: | Juristisches Blabla, dass man je nach Außentemperatur auslegen kann, will ich nicht sehen. Du kannst noch so viele seelenlose Paragrafen aufzählen, Fremdwörter aufblitzen lassen und dir dabei schlau vorkommen. Du darfst dir auch eine Minute Zeit nehmen, um dir selbst auf die Schulter zu klopfen, wenn du das brauchst. Aber:
Ich will ein Beispiel sehen. So gesehen wirklich ein Piktogramm. Her damit! Ansonsten gibst du nur heiße Luft von dir. |
Das übliche agressive Rumgetrolle also. Arme Wurst. Jedenfalls nehme ich mir keine weitere Minute, sie auf Dich zu verschwenden.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Mi 31.10.2007 00:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
cd rechte
Website - wer hat die Rechte?
Rechte Dritter
Rechte an Visitenkarten?
Namentliche Rechte
Rechte für Schriftarten
|
|