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Thema: Rechte am Entwurf? vom 16.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte am Entwurf?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.04.2009 18:41
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schreibst du vielleicht auch irgendwann einmal antworten auf die fragen hier?
was hat der kunde denn jetzt dazu gesagt?
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urknall
Threadersteller

Dabei seit: 20.11.2008
Ort: Weilburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.04.2009 21:37
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Zitat:
Ich hab denen das per E-Mail geschrieben, da der Ansprechpartner heute nicht erreichbar war.

Er hat also bis jetzt noch gar nix gesagt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 17.04.2009 09:42
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bei printanzeigen ist das weniger dramatisch. die können sie nicht bei anderen magazinen schalten. das ist viel wichtiger als ein beknacktes internet-banner.
 
urknall
Threadersteller

Dabei seit: 20.11.2008
Ort: Weilburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.04.2009 10:04
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Ja aber wenn ich meine Print-Werbung für die vor erscheinen schon auf der Konkurenz Website sehe, find ich das schon heftig. Zumal das Banner da dauernd geschaltet ist.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 17.04.2009 11:39
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ob er bei der konkurrenz schaltet kann dir ja egal sein. du ärgerst dich im moment, dass deine arbeit unentgeldlich weiterverarbeitet wurde und vermutlich, das sowas nicht bei auftragserteilung geklärt wurde. mach es beim nächsten mal besser und gönn dem kunden das banner. hinweisen kannst du ihn ja oder hast du ja auch schon.

also was willst du tun? was ist dir dieser "streit" wert?
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.04.2009 11:45
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eigene einschaetzung des Falls

das Du keine expliziten Nutzungsrechte vereinbart hast
und ich jetzt mal annehme die Schoepfungshoehe nicht ausreichen wird
haste schlechte Karten dem Kunden fuer den "Entwurf" was zu berechnen
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