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Thema: Rechte am Entwurf? vom 16.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte am Entwurf?
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urknall
Threadersteller

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Verfasst Do 16.04.2009 16:49
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Jo hab ich versucht zu verstehen, aber nicht wirklich verstanden.

Viel zu kompliziert. Und wo steht wie hoch die sein muss?
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designzicke

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Verfasst Do 16.04.2009 16:54
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urknall hat geschrieben:
Und wo steht wie hoch die sein muss?


Die lässt sich ja auch nicht in Zahlen oder Prozenten messen...

Aber wichtige wäre, wie bereits erwähnt, die Nutzungsrechteinräumung.

Mischpult hat geschrieben:
(Nutzungsrechte sind hier gefragt.
Was sagt denn dein Auftrag? Steht irgendwas diesbezueglich in deinen AGB?


urknall hat geschrieben:
Ich hab den Kunden heute darauf aufmerksam gemacht.


Und, was sagt der dazu? Hmm...?!

urknall hat geschrieben:
Und bei einer Firma die selbst herstellt geh ich eigentlich davon aus dass die ein wenig Ahnung haben. Die sind immerhin sogar eine KG.


Naja, die Rechtsform sagt doch nichts darüber aus, dass sich der Kunde mit sowas auskennen muss.... * Ööhm... ja? *


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 16.04.2009 16:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 16.04.2009 17:09
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das sehe ich auch so. nur weil man ein ag hat, braucht man doch nicht das urhebergesetz kennen.

wenn nichts im vertrag geregelt wurde gelten die dem vertragszweck dienlichen nutzungsrechte. wenn es dir so auf den nägeln brennt, ruf mal nen anwalt an. der kann es dir vlt besser erklären.

also ok ist es nicht mit dem banner, aber welcher schaden ist denn jetzt entstanden? hat der kunde sich denn willig gezeigt oder hast du gar keinen erreicht?


OT
@designzicke: ich hoffe doch sehr, das dein neues avatar ein selbstporträt ist!!! *hehe*
 
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.04.2009 17:11
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Nefliete hat geschrieben:
OT
@designzicke: ich hoffe doch sehr, das dein neues avatar ein selbstporträt ist!!! *hehe*


fast, ich arbeite noch an den tattoos... *hehe*
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 16.04.2009 17:16
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designzicke hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
OT
@designzicke: ich hoffe doch sehr, das dein neues avatar ein selbstporträt ist!!! *hehe*


fast, ich arbeite noch an den tattoos... *hehe*



Au weia! ... knaller!
 
urknall
Threadersteller

Dabei seit: 20.11.2008
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Verfasst Do 16.04.2009 17:23
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Naja, wenn das Banner nicht bei der Konkurenz geschaltet wäre, sondern auf deren Website selbst, hätt ich damit auch nicht so das Problem. Aber seine Arbeit bei einer Konkurenz geschaltet zu sehen ist schon übel.

Wir haben keine nutzungsrechte Regelung in den Verträgen für die Schaltung von Anzeigen. Jedenfalls nicht über die erstellung, da die ja normalerweise ein gesonderter Auftrag ist.

In diesem Fall wuirde das mündlich vereinbart das wir die Anzeige erstellen und das Bildmaterial wurde von deren Werbeagentur gestellt.

Ich meinte mit "Das ist ja immerhin eine KG" die sind schon größer Produzieren und stellen selbst Produkte her, da sollte man schon etwas Ahnung haben, oder wenigstens vorher mal fragen, ob man das verwenden darf.

Ich hab denen das per E-Mail geschrieben, da der Ansprechpartner heute nicht erreichbar war.

Ich will die ja nicht verklagen, ich will nur wissen welche Rechte ich habe, damit beim Gespräch, das nachd er E-Mail sicherlich anstehen wird, klar ist was die dürfen, und was nicht.
Kann ich denen denn einfach den Entwurf, der ja eigentlich nur für unser Magazin gedacht war, dann einfach in Rechnung stellen? Dann können die den von mir aus für 200 EUR kaufen und nutzen wie sie wollen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 16.04.2009 17:29
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das könnte man vorschlagen.

wir bauen hier auch anzeigen für unsere magazine direkt für den kunden. der kunde erhält immer nur eine voransicht und gibt sein ok. wenn er sie woanders nutzen will, muss ich das immer vorher mit der geschäftsleitung klären. soweit ich informiert bin, gibt es versch. vereinbarungen mit den kunden. manche haben auch narrenfreiheit, weil sie viel schalten.

ich denke, das man beim nächsten kunden einfach vorher die verbindlichkeit zum magazin klar machen sollte (eingeschränktes nutzungsrecht) oder ein buyout macht. also einmal richtig abkassieren und den kunden machen lassen was er will.
 
urknall
Threadersteller

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Verfasst Do 16.04.2009 17:37
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Tja und unser Kunde hat die voransicht einfach mal schnell als banner geschaltet.
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