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Thema: [Recht] Zahlungsbedingungen / Vertragsabbruch vom 10.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Zahlungsbedingungen / Vertragsabbruch
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Rumpelstielzchen
Threadersteller

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Verfasst Mi 10.01.2007 14:27
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[Recht] Zahlungsbedingungen / Vertragsabbruch

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Hallo zusammen,

nach Ereignissen in den letzten Wochen habe ich mich dazu entschlossen mich doch endlich einmal im informativsten Forum zu regestrieren und falle natürlich gleich mit der Tür ins Haus. Ich selbst bin GF einer kleinen bis na fast mittleren Agentur für Web & Printdesign.

Die letzen 2 Jahre hat sich bei uns einiges getan, Kunden wurden auf uns Aufmerksam, Mitarbeiter wurden eingestellt, etc. nur an unseren AGB's bzw. Vertragsbedinungen haben wir nicht geschraubt, da diese bis Dato ohne Probleme aktzeptiert wurden und meiner Meinung auch Standart waren.

1. Frage: Zahlungsbedinungen

Seit ich bei Gründung gleich auf den ersten Kunden reingefallen bin, gab es bei mir immer nur 2 Zahlungsvarianten:
100 % vor Leistungsbeginn oder 70 vor Leistungsbeginn und 30 nach Abschluss. Das die Zahlungsmoral momentan im Keller ist sehe ich anhand der Mahnverfahren die wir letztes Jahr hatten, aber nun zu meiner Frage:
Heute wurde ich von einem Kunden konfrontiert, der meinte es wäre in der Branche nicht üblich eine Vorkasse auf Leistung oder eine höhere Anzahlung als Schlussrate zu nehmen.

Nun war ich die letzten 2 Jahre der Meinung das wäre normal, da ich ja mit Auftragsbeginn bis Ende eigentlich keine weiteren Sicherheiten habe. Wir haben uns nun auf eine 30 / 40 / 30 Zahlung geeinigt, was mir wiederrum recht komisch vorkommt, zur hälfte des Auftrags 40 %, dann kann er doch gleich70 /30 nehmen, denn wie kann er den Stand der Dinge kontrollieren ?

Was meint Ihr zur Zahlungsart & der Geschichte der 30 /40/ 30 Zahlung, die im übrigen via Lastschrifteinzugsverfahren geregelt werden soll ?

***

2. Frage: Vertragsabbruch

Seit mehreren Wochen ärgert mich ein Kunde gravierend, wir hatten für den Kunden ein Konzept und eine Bildhübsche Seite erstellt, basierend auf einem CMS. Den Vertrag und den zugehörigen Layoutentwurf der in den Vertragsbedinungen gefordert wird, wurde beides von Ihm unterschrieben. Nun hatte er sich 5 Tage nach der Unterschrift gemeldet er möchte aus nicht genannten Gründen (wahrscheinlich kein Geld) vom Vertrag zurücktreten, was ich natürlich nicht einsehe, da wir bereits 3 Tage arbeit in die Seite investiert hatten und diese eigentlich schon fast fertig in der Ablage lag. Nun meldet er sich auf keins unserer Schreiben, weder Mahnschreiben noch Anschreiben, Telefonisch ist der gute Mann auch nicht zu erreichen. Aus einer guten Quelle weiß ich jedoch das es Ihm finanziell nicht schlecht geht, nun spiele ich mit dem Gedanken wegen Vertragsbruch zum Anwalt zu gehen und eine Prozentuelle Aufwandsentschädigung einzuklagen ... da ich davon ausgehe das er den Vertrag solange Buxiert bis ich genervt aufgebe. Zumal, ich ganz ehrlich bin und einen solchen Kunden nicht als meinen ansehen möchte.

/1 Würdet Ihr Ihm die Aufwandsentschädigung androhen wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, mittels einer Mahnung ?
/2 Gleich zum Anwalt gehen ?
/3 Auf den Vertrag weiterhin bestehen ?
/4 Die Finger davon lassen, weil zu unsicher ?


Versteht mich ned falsch, ich hatte solche Fälle bis dato die letzen 2 Jahre noch nicht und würde gern einen kleinen Meinungsaustausch darüber hören.


Danke und kreative Grüße aus dem Allgäu
Rumpelstielzchen *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 10.01.2007 15:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nighthawk96

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Verfasst Mi 10.01.2007 20:16
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zu 1:

30 / 40 / 30

warum nicht bei Auftragserteilung 30%, bei Abnahme Betaversion oder bei ca. Hälfte des Projekts weitere 40%, Rest bei Endabnahme. ist fast üblich

kommt auf die Projektzeit an. Dauert das PRojekt nur 4 Wochen macht das wenig Sinn, dann eher 60/40

Du bist der Boss


zu 2

Ist ne Frage für den Anwalt. Deine geleistete Zeit sollte der Kunde auf jeden Fall bezahlen. Ob er das macht ist ne andere Sache. Anwalt und Gerict kostet Dich halt Geld. Kommt auf die Summe an. Alles unter 1000 würde ich lassen.

Ist aber keine Rechtsberatung, also ab zum Anwalt.

Bei Bedarf PM
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Diesel
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Verfasst Mi 10.01.2007 20:31
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Zu 1)
Vorkasse ist eigentlich nicht üblich. Zwischenrechnung ist angemessen.

Zu 2)
Klage auf Vertragserfüllung. Rechnung schreiben. Anwalt aufsuchen.


Gruß Diesel

Vorkasse gibt es nur bei Ebay und in einem Hotel in Ungarn (war sehr spät) habe ich es mal erlebt. Das Zimmer hätte ich sonst am nächsten Morgen auch nicht bezahlen wollen (war echt schlimm)
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type1

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Verfasst Mi 10.01.2007 21:44
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hi!

Diesel hat geschrieben:
Vorkasse gibt es nur bei Ebay und in einem Hotel in Ungarn


ist so nicht richtig. grade in der produktion (druck und verarbeitung) bei höherwertigen aufträgen kann grade bei neukunden, deren zahlungsfähigkeit nicht umgehend prüfen kannst vorkasse sehr wichtig, in manchen fällen sogar lebenswichtig sein.

nur so am rande, dass es nicht nur bei ebay die modalität der vorkasse gibt.

type1
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Diesel
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Verfasst Mi 10.01.2007 22:00
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type1 hat geschrieben:
ist so nicht richtig. grade in der produktion (druck und verarbeitung) bei höherwertigen aufträgen kann grade bei neukunden, deren zahlungsfähigkeit nicht umgehend prüfen kannst vorkasse sehr wichtig, in manchen fällen sogar lebenswichtig sein.
type1


Da gebe ich dir recht (bei Produktionsaufträgen), da weiß man ja auch vorher was man dafür bekommt.
Bei Agenturen ist es eher ein Vertrauensverhältnis welches auf Langfristigkeit ausgerichtet ist.
Der erste Auftrag entscheidet darüber ob es sich überhaupt lohnt für den Kunden tätig zu werden. Deswegen ein kleiner Puffer als Zwischenrechnung. Über Gestaltung läßt sich ja bekanntlich auch streiten. Vorkasse würde einige Auftraggeber dabei eher abschrecken, weil man ja auch nicht weiß was man für sein Geld bekommt (gibt mittlerweile zu viele Möchtegerndesigner). Ein guter Mittelweg wäre angemessen.

Agenturen haben im Gegensatz zu Produktionsunternehmen mit recht wenigen Ansprechpartnern zu tun. Man lernt dabei sehr schnell ob es sich um Schaumschläger oder um seriöse Geschäftspartner handelt.

Gruß Diesel


Zuletzt bearbeitet von Diesel am Mi 10.01.2007 22:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
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Verfasst Do 11.01.2007 08:12
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Mag ja sein, daß es nicht üblich ist, aber verboten oder unmöglich ists deswegen doch noch lange nicht.
Obs Sinn macht oder angenommen wird regelt der markt von ganz allein.
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nighthawk96

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Verfasst Do 11.01.2007 11:20
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Diesel hat geschrieben:


Da gebe ich dir recht (bei Produktionsaufträgen), da weiß man ja auch vorher was man dafür bekommt.


weiß man das bei der Agentur mit nem ordentlichen Vertrag nicht ?

Diesel hat geschrieben:

Bei Agenturen ist es eher ein Vertrauensverhältnis welches auf Langfristigkeit ausgerichtet ist.
Der erste Auftrag entscheidet darüber ob es sich überhaupt lohnt für den Kunden tätig zu werden. Deswegen ein kleiner Puffer als Zwischenrechnung. Über Gestaltung läßt sich ja bekanntlich auch streiten. Vorkasse würde einige Auftraggeber dabei eher abschrecken, weil man ja auch nicht weiß was man für sein Geld bekommt (gibt mittlerweile zu viele Möchtegerndesigner). Ein guter Mittelweg wäre angemessen.


Möchtegern Designer gibt es wirklich wie Sand am Meer, da ist auch der Kunde gefragt zu selektieren. Aber nur weil es schwarze Schafe gibt, sollte in ordentlicher MGI'ler oder eine Agentur nicht 100% des Risikos vorab tragen.

Langfristig hätte das sicher jede Agentur gerne (eine langfristige Verbindung mit dem Kunden) - aber da muß ich Dich zurück in die Realität holen. Wenn man sich die Posts allein hier im Forum ansieht, stellt man sehr schnell mit Ernüchterung fest wie viele Kunden unserer MGI'ler fast schon im Wahn immer auf der Suche nach dem Günstigsten sind. Nie war die Wechselbereitschaft höher als momentan! Worauf soll man sich denn da verlassen ? Wenn es wirklich um ein ordentliches Verhältnis zwischen Kunde und Agentur geht und beide sich Vertrauen entgegenbringen, was eigentlich das normalste der Welt sein sollte, dann klappt das auch mit Abschlagszahlungen. Sind im Baugewerbe und Handwerk seit Jahrhunderten ÜBLICH !

Diesel hat geschrieben:
Agenturen haben im Gegensatz zu Produktionsunternehmen mit recht wenigen Ansprechpartnern zu tun. Man lernt dabei sehr schnell ob es sich um Schaumschläger oder um seriöse Geschäftspartner handelt.

Gruß Diesel


Auch und gerade denen kannst Du nur vor den Kopf schauen. Garantie gibt Dir da keiner.



Ich denke eine Drittelteilung ist für beide Seiten eine angemessene Lösung. Bei kleineren Aufträgen und kürzeren Herstellungszeiten auch mal die 60/40 oder 50/50 Variante.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
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Verfasst Do 11.01.2007 11:28
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nighthawk96 hat geschrieben:
weiß man das bei der Agentur mit nem ordentlichen Vertrag nicht ?


naja. da hat der diesel schon nicht ganz unrecht.
bei einer produktion weiß man ja bspw., wieviel bogen papier, wieviel farbig bedruckt werden. daran bemessen sich für den druck und die weiterverarbeitung als auch den versand nur noch fixe kosten die vorher fix im angebot aufgelistet sind. daher erhältst du ne fixe endsumme schon im angebot.

bei gestaltungsleistungen hingegen hast du ja oft einen stundensatz den du dann mit deiner arbeitszeit multiplizierst.
die arbeitszeit kannst du zwar abschätzen, aber fix benennen können wirst du sie in den wenigsten fällen, da ja anzahl der korrekturgänge und änderungswünsche des kunden zB im vorfeld nicht absehbar sind.

type1
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