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Thema: [Recht] WM 2006 und Werbung vom 02.03.2006


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type1

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Verfasst Fr 03.03.2006 18:16
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stimmt schon. aber jeder weiss sofort was gemeint ist, find ich.
zustimmung auch für den hintergrund der aktion.

type1
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Kaio

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 20.05.2006 19:39
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meint ihr denn wenn man dafür wirbt das eine gastronomische einrichtung spiele auf grossbildleinwand überträgt, sowas wie
"das sportliche grossereignis des jahres" , anstelle von wm 2006 , ok wäre`?
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
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Alter: 48
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Verfasst So 21.05.2006 08:52
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Kaio hat geschrieben:
meint ihr denn wenn man dafür wirbt das eine gastronomische einrichtung spiele auf grossbildleinwand überträgt, sowas wie
"das sportliche grossereignis des jahres" , anstelle von wm 2006 , ok wäre`?


hat sich mittlerweile erledigt, weil die fifa kein recht behalten hat auf wm2006 oder sonstige ableitungen, das einzige was rechtlich sicher geschützt ist ist der begriff "FIFA Weltmeisterschaft 2006 Deutschland(tm)".

wm2006, weltmeisterschaft 2006 usw darf also jeder benutzen um seine produkte zu bewerben. ob es dir allerdings erlaubt ist, die spiele auf einer großbildleinwand zu zeigen ist ein komplett anderes thema.
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cRime

Dabei seit: 07.05.2006
Ort: Berlin
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.05.2006 13:58
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ja das würde mich auch interessieren, bin also erstmal froh dass ich "wm2006" benutzen darf, alternativ wäre ja auch wm2k6 ganz lustig ^^

naja, das logo dürfen wir immernoch nicht benutzen *Schnief* schade!
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.05.2006 16:53
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und das ist wohl auch verständlich, denn damit handelt es sich wieder um eine marke.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.05.2006 17:07
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pRiMUS hat geschrieben:
hat sich mittlerweile erledigt, weil die fifa kein recht behalten hat auf wm2006 oder sonstige ableitungen, das einzige was rechtlich sicher geschützt ist ist der begriff "FIFA Weltmeisterschaft 2006 Deutschland(tm)".

Sorry, aber bei dem Rechtsstreit ging es ausschliesslich um die Markeneintragungen
"FUSSBALL WM 2006" und "WM 2006" und sonst nichts.

Ein Auszug aus dem BGH Urteil:
Zitat:
Die Eintragung der Marke „FUSSBALL WM 2006“ ist für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu löschen. Der Marke fehlt jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Die Angabe „FUSSBALL WM 2006“ ist eine sprachübliche Bezeichnung für die damit beschriebene Sportveranstaltung, nämlich der im Jahre 2006 in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft. Sie wird vom Verkehr als beschreibende Angabe für das Ereignis selbst aufgefasst. Dieser Bezeichnung fehlt die Eignung, Waren und Dienstleistungen einem Unternehmen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zuzuordnen.

Die Tatsache, dass die FIFA als Veranstalterin der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 in Deutschland auftritt, erweckt beim Verkehr nicht die Vorstellung, dass mit der Bezeichnung „FUSSBALL WM 2006“ in Verkehr gebrachte Waren oder Dienstleistungen unter deren Kontrolle hergestellt oder erbracht worden sind und sie für ihre Qualität wie ein Warenproduzent oder Dienstleister verantwortlich gemacht werden kann.

Wegen des eindeutigen Bezugs, der durch den Bestandteil „FUSSBALL“ zu der Veranstaltung der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 hergestellt werde, gilt dies für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen, entgegen der Ansicht des Bundespatentgerichts also auch für solche Waren und Dienstleistungen, die nicht schon wegen ihrer Art, ihres Verwendungszwecks oder ihrer sonstigen Merkmale in einem unmittelbaren Sachzusammenhang mit einer derartigen Sportveranstaltung stehen

Etwas anderes gilt für die Verwendung der Bezeichnung „FIFA FUSSBALL WM 2006“, über die allerdings nicht zu befinden war.

Bei der Marke „WM 2006“ kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dagegen nicht von einem vergleichbar eindeutig beschreibenden Bezug der Bezeichnung ausgegangen werden. Zwar dient „WM 2006“ nach den Feststellungen, die das Bundespatentgericht für Waren und Dienstleistungen mit einem Bezug zur Fußballweltmeisterschaft 2006 rechtsfehlerfrei getroffen hat, gleichfalls dazu, einen internationalen Wettkampf im Jahre 2006 zu beschreiben. Dieses Zeichen ist daher für solche Waren und Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig. Insoweit hat der Bundesgerichtshof auch die Löschung der Marke „WM 2006“ bestätigt.

Anders als bei der Bezeichnung „FUSSBALL WM 2006“ kann bei „WM 2006“ jedoch nicht angenommen werden, dass der Verkehr diese Angabe allgemein, d.h. für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen, als nicht unterscheidungskräftigen Hinweis auf die Veranstaltung einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 als solche verstehe und ein solches Verkehrsverständnis bereits im Zeitpunkt der Eintragung Anfang 2003 bestanden hat. „WM 2006“ ist eine Zahlen- und Buchstabenkombination, die nicht notwendig für jede Ware oder Dienstleistung einen Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 nahe legt. Hier muss also differenziert werden. Solche differenzierende Prüfung wird das Bundespatentgericht hinsichtlich der von ihm belassenen Waren und Dienstleistungen vorzunehmen haben.

Quelle: Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 67/06 vom 27.4.2006


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Di 23.05.2006 17:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
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