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Thema: [Recht] Wie kann ich ein Logo schützen lassen ? vom 31.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Wie kann ich ein Logo schützen lassen ?
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Kay72
Threadersteller

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: -
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 31.07.2005 17:07
Titel

[Recht] Wie kann ich ein Logo schützen lassen ?

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habe ein problem: mein ehemaliger partner benutzt das von mir entworfene logo auf flyern, postern und in der aussenwerbung, ohne meine einverständnis. wie kann ich es schützen lassen?

danke für eure tipps


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 01.08.2005 09:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 31.07.2005 17:33
Titel

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http://www.dpma.de/index.htm
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 31.07.2005 18:17
Titel

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Wer zu spät kommt im Leben...
Mit anderen Worten: Da wirst du wohl kein Glück mit haben.

Was heisst "ehemaliger Partner"?
Wenn es vorher eine Firma gab, egal in welcher Rechtsform,
wo ihr beide zusammen was gemacht habt, sollte das Thema
bei Weiterführung nach Trennung der Partner doch in einem
Gesellschaftervertrag rechtlich einwandfrei abgeklärt sein.
Da wird doch auch gleich geregelt, wer was mit welchen
Rechten und Pflichten weiterhin darf und wer was nicht darf.

Wenn du aus dieser Partnerschaft ausgestiegen bist, so ist es
auch recht und billig, wenn dein Exkompagnon die Sache unter
dem bisherigen Label weiterführt. Und da gehört dann auch
ein vorher von dir erstelltes Logo zu. Egal wieviel Herzblut von
dir in diesem Entwurf nun steckt.

Ist auf der anderen Seite dein Partner ausgestiegen, und du
führst nun den bisherigen Geschäftsbetrieb weiter, so kannst
du ihm durch einen Anwalt eine Unterlassung zukommen lassen.
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Kay72
Threadersteller

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: -
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.08.2005 12:55
Titel

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es hat keinen gesellschaftervertrag gegeben. wir wollte ne firma gründen (ich sollte einsteigen) und dann habe ich es nicht gemacht. das logo habe ich entworfen und besitze nach wie vor die rechte an dem logo (habe sie ihm nicht schriftlich oder mündlich übertragen). muss doch ne möglichkeit geben, dass ich mein recht wahr nehmen kann... oder?
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 01.08.2005 14:21
Titel

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klar doch - Anwalt und ne Unterlassungserklärung veranlassen
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