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Thema: [Recht] Verfremdung von Logos zu nichtkommerziellen Zwecken? vom 28.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Verfremdung von Logos zu nichtkommerziellen Zwecken?
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spacebear
Threadersteller

Dabei seit: 28.05.2005
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Verfasst Sa 28.05.2005 01:59
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[Recht] Verfremdung von Logos zu nichtkommerziellen Zwecken?

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Hey Ihrs,

ich habe da mal eine Frage, die mir weder ein Durchforsten dieses ansonsten grandiosen Forums noch die Suchfunktion beantworten konnten:

Ich habe vor kurzem ein Plakat für ein Campus-Sommerfest designt, bei dem eine studentische Coverband mit ganz vielen verschiedenen Songs auftritt. Da hatte ich die ebenso grandiose wie möglicherweise verhängnisvolle Idee, das Plakat so zu gestalten wie das von "Rock am Ring 2005", das Ihr hier einsehen könnt (die aktuelle Version sieht wieder ein wenig anders aus, hab ich eben festgestellt):

http://www.rock-am-ring.de/poster.html

Ich will mich ja nicht selber loben, aber mein Plakat sieht schon sehr ähnlich aus. Allerdings sind der Titel ein anderer, genauso wie das MTV-Symbol. Diese beiden sind durch andere Logos ersetzt, die den Originalen aber auch wieder sehr ähnlich sehen. ("Rock am Ring" wird zu "Rock am Philo" und MTV wird zu MUWI - Wenn Ihr darauf besteht, kann ich's ja zu Demonstrationszwecken mal online stellen.) Das Plakat soll etwa 400-450x ausschließlich campusweit geklebt werden. Die Veranstaltung ist von der Fachschaft organisiert und definitiv nicht kommerziell (eher im Gegenteil, wir haben Probleme, keine Schulden zu machen). So, nach dem ganzen Vorgeplänkel nun meine Frage:

Was passiert Eurer Meinung nach, wenn wir anfangen, die Dinger zu drucken und zu kleben??? * Wo bin ich? *

Ich wäre für realistische Risikoabschätzungen und handfeste rechtliche Hintergründe sehr dankbar!! * Ich bin unwürdig *

Viele Grüße und bis demnächst,
spacebear
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EIP-Design

Dabei seit: 09.05.2003
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Verfasst Sa 28.05.2005 03:01
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Sorry aber die Plakate sehn ja eher minderwertig aus.. total überladen und dann das Gelb ??

Mhh also ich würds nicht machen.. MTV ist ja nicht der kleinste Konzern.. Ooops
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Sa 28.05.2005 03:44
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ach mtv klaut doch selbst. mach halt. das risiko is sooo gering das irgendwer von rock am ring oder mtv das mitbekommt.
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spacebear
Threadersteller

Dabei seit: 28.05.2005
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Verfasst Sa 28.05.2005 11:42
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Jau, die Plakate sehen tatsächlich scheiße aus, aaaaber es sind eben die RaR-Plakate und problemlos als solche erkennbar. Das ist ja der Gag bei der Sache - die Leute werden drauf aufmerksam, weil sie zunächst denken, dass diese ganzen Bands bei RaR spielen, dabei werden die nur von einer Band bei einem völlig anderen Konzert gespielt...

Prinzipiell stellt sich mir die Frage, die schon mal gestellt, aber nicht beantwortet wurde: Ist Verfremdung eines Logos (zu nicht-kommerziellen Zwecken, wohlgemerkt) künstlerische Freiheit / Meinungsfreiheit o.Ä. oder fällt das unter's Markenschutzgesetz? Wenn letzteres, hat schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht?

Ich hab auch vergessen, dazu zu sagen, dass RaR zu dem Zeitpunkt unseres Sommerfests schon seit Wochen vorbei ist.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
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Verfasst Sa 28.05.2005 14:49
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Re: [Recht] Verfremdung von Logos zu nichtkommerziellen Zwec

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spacebear hat geschrieben:
Ich wäre für realistische Risikoabschätzungen und handfeste rechtliche Hintergründe sehr dankbar!! * Ich bin unwürdig *


schaust du hier ob rock am ring ein geschmacksmuster ist. wenn nicht bist du nicht völlig, sondern unter umständen nur teilweise am arsch.


Das "teilweise" hängt davon ab ob ein richter dem rock am ring-logo schöpferischen wert zusagt, dann ist entscheidend ob ihr die publicity von RaR gezielt ausgenutzt und damit geld gemacht habt. Aber laut Urheberrecht kannst du dich schon ans das logo "annähern". Ein RIP von RAR ( Lächel ) wär mir aber dann doch zu gefährlich, weils doch die gleiche Richtung ist (Musik eben)..
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spacebear
Threadersteller

Dabei seit: 28.05.2005
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Verfasst So 29.05.2005 03:06
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Hey saucer,

danke für Deine Antwort! Ich hab aber schon erwähnt, dass wir damit kein Geld machen werden. Steht ja auch in der Betreffzeile. Und die Bekanntheit von RaR wird nun mal dahingehend "ausgenutzt", dass das Design des Plakats als Blickfang herhält.

Vielleicht sollte die Frage eher lauten: "Wo verläuft die Grenze zwischen RIP und künstlerischer Freiheit / Zitatrecht usw." Hä? Und was bedeutet es (urheberrechtlich gesehen), sich im Design an etwas "anzunähern"?

Gruß,
spacebear

P.S.: Die Suchmaschine hat (sofern ich sie richtig verwendet habe) keine Ergebnisse ausgespuckt, weder zu "Rock am Ring" noch zu MTV... Menno!


Zuletzt bearbeitet von spacebear am So 29.05.2005 03:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DooH

Dabei seit: 06.08.2003
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Verfasst So 29.05.2005 10:58
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ABgesehen davon, dass ich das RaR Plakat Müll finde, glaube ich nicht, dass Dir was passiert ...

Ich bin mir sicher, dass Dir was passieren könnte, wenn jemand das will ... aber dafür ist es zu nichtig und/oder fällt nichtmal jemandem wirklich auf
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spacebear
Threadersteller

Dabei seit: 28.05.2005
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Verfasst So 29.05.2005 12:37
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Hey DooH,

das wär schon super, wenn da nix passiert. Ich hab aber gestern in der Stadt ganze Plakatwände mit den RaR-Plakaten gesehen, deswegen weiß ich nicht, ob da nicht jemand ein Auge drauf hat, deswegen wollte ich mich mal bei Euch über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Und wie gesagt: ich finde auch, dass die Dinger trashig aussehen, aber darum geht's ja auch. Es ist halt RaR Grins
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