SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.08.2006 09:48
Titel
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Dass ein Kunde die Nutzungsrechte von Entwürfen auch behalten will, ist eigentlich unüblich. Kann man natürlich machen, wenn er die entsprechende Nutzungsrechte extra bezahlt. Aber einfach so würde ich das nicht machen.
Ich kalkuliere bei meinen Angeboten für Logoentwicklungen immer ein Entwurfshonorar für eine bestimmte Anzahl an Logoentwürfen - ohne Nutzungsechte. Das Entwurfshonorar ist immer fällig, auch wenn die layouts dem Kunden nicht gefallen und sogar den Job abbricht. Ist aber eins dabei, was dem Kunden gefällt, bekommt er eine Ausarbeitungung und bezahlt diese plus Nutzungrechte.
Die Rechte an den restlichen Layouts behalte ich.
Natürlich darf man dabei nicht zu stur sein. Wenn ich einem Kunden im Angebot 3 Entürfe anbiete, bekommt er auch mal 4 oder 5 ohne Extraberechnung aber ohne Nutzungsrechte. Und bei einem Favoriten mache ich dem Kunden auch mal Varianten (Farbe, Typo etc.). Aber pauschal alle Nutzungrechte womöglich noch zu einem Klickerbetrag abtreten, würde ich niemals machen.
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